Stufenweiser Wiedereingliederung widersprechen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

MelcomXL
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Stufenweiser Wiedereingliederung widersprechen

Beitrag von MelcomXL » 29.11.2012, 13:54

Hallo,

ich bin durch ein anderes Forum auf Euch verwiesen worden und stelle mein Anliegen daher hier ein:

Ich bin seit 4 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt und seit Juli diesen Jahres wegen Burn Out und Depressionen arbeitsunfähig erkrankt. Zur Zeit beziehe ich über die AOK Krankengeld.

Gestern bekam ich nun von der AOK einen Bescheid darüber, dass der MDK rein nach Aktenlage entschieden hätte, dass für mich eine stufenweise Wiedereingliederung ab 10.12.2012 möglich wäre. Ich fühle mich allerdings absolut nicht so, dass das möglich wäre.

Die mich behandelnde Neurologin hatte mich zuletzt Anfang November bis einschließlich 05.12.2012 krank geschrieben. Am 05.12.12 soll ich wieder in die Praxis kommen, da dann eigentlich eine Verlängerung der AU bis Anfang Januar 2013 geplant war. Die Problematik für den Termin am 05.12.12 ist, dass ich die Ärztin bei diesem Termin gar nicht zu Gesicht bekomme, es wird mir nur der Auszahlungsschein für das Krankengeld unterschrieben und das war es. Einen neuen Gesprächstermin bei der Ärztin bekomme ich frühestens Anfang Januar 2013. Ich habe gerade nochmal in der Praxis angerufen und die Dringlichkeit geschildert, aber es ist nichts zu machen.

Dazu habe ich nun folgende Fragen:

1.) Wie kann ich mich gegen die geplante Wiedereingliederung zur Wehr setzen?

2.) Könnte die AOK das Krankengeld einstellen, wenn ich nicht an der Wiedereingliederung beginnend am 10.12.12 teilnehme? Ich kann wie gesagt erst im Januar 2013 die Angelegenheit mit meiner Ärztin besprechen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir mit ein paar Tipps helfen würdet.

Viele Grüße

MelcomXL

Grampa
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Beitrag von Grampa » 29.11.2012, 14:12

eine stufenweise Wiedereingliederung ist freiwillig und bedarf eines Eingliederungsplanes deines Arztes, der MDK kann nur eine Empfehlung aussprechen, vereordnen kann er nichts

eine Einstellung des Krankengeldes könnte wenn überhaupt nur über die Schiene der fehlenden Mitwirkung gehen, an der AU selber zweifelt die Kasse ja offenbar aktuell nicht (während einer Wiedereingliederung gilt man als arbeitsunfähig, somit hast du quasi von der AOK eine Bestätigung deiner AU erhalten)

auf eines möchte ich aber hinweisen: die Attestierung einer AU (genau das passiert ja mit dem Auszahlungsschein) darf nur nach persönlicher Untersuchung durch den ARZT erfolgen, wie kann es also sein dass du zwar am 05.12.12 eine weitere AU-Attestierung bekommst, aber keinen Arzttermin hast??

MelcomXL
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Beitrag von MelcomXL » 29.11.2012, 14:26

Hallo,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

Die AU (der Auszahlungsschein) war durch die Neurologin ursprünglich Anfang Oktober nach einer gründlichen Untersuchung inkl. Gespräch sofort für den Zeitraum vom 05.10.2012 bis 04.01.2013 ausgestellt worden.

Nach Rücksprache mit der AOK hätte das aber zur Folge gehabt, dass mir das Krankengeld für den Zeitraum 05.10.12 - 04.01.13 erst im Januar 2013 ausgezahlt worden wäre. Das ging natürlich gar nicht, denn ich bin auf regelmäßige Zahlungen wegen laufender Kosten angewiesen.

Aufgrund dieses Umstandes wurde der Auszahlungsschein daraufhin dann immer monatlich ausgestellt, jedoch ohne das ich die Ärztin jeweils nochmals persönlich zu Gesicht zu bekommen habe - das ist erst am 04.01.2013 wieder der Fall.

An dieser Stelle aber nochmals die Nachfrage da ich es noch nicht ganz verstanden habe:

Was muss/kann ich jetzt tun um nicht am 10.12.12 in die Wiedereingliederung zu gehen? Ein Arzttermin ist vor Anfang Januar definitiv nicht möglich.

Gruß

MelcomXL

Grampa
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Beitrag von Grampa » 29.11.2012, 14:45

aber genau so soll es ja nicht sein, kein Arzt hat eine Glaskugel und kann vorhersagen, was in 3 Monaten ist

sicherlich kann ein Arzt eine Prognose abgeben, aber genau das reicht für eine Auszahlung des Krankengeldes nicht aus, daher muss ja regelmäßig der Auszahlungsschein ausgefüllt werden

sieh es als Hinweis an, wenn eine Kasse sowas mitbekommt kann es Ärger geben, auch der Arzt kann abgemahnt werden über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung

edit: was genau hast du denn von der AOK bekommen? einen vom MDK ausgestellten Wiedereingleiderungsplan?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.11.2012, 15:00

MelcomXL hat geschrieben:Hallo,

erst mal vielen Dank für Deine Antwort.

Die AU (der Auszahlungsschein) war durch die Neurologin ursprünglich Anfang Oktober nach einer gründlichen Untersuchung inkl. Gespräch sofort für den Zeitraum vom 05.10.2012 bis 04.01.2013 ausgestellt worden.

Nach Rücksprache mit der AOK hätte das aber zur Folge gehabt, dass mir das Krankengeld für den Zeitraum 05.10.12 - 04.01.13 erst im Januar 2013 ausgezahlt worden wäre. Das ging natürlich gar nicht, denn ich bin auf regelmäßige Zahlungen wegen laufender Kosten angewiesen.

Aufgrund dieses Umstandes wurde der Auszahlungsschein daraufhin dann immer monatlich ausgestellt, jedoch ohne das ich die Ärztin jeweils nochmals persönlich zu Gesicht zu bekommen habe - das ist erst am 04.01.2013 wieder der Fall.

An dieser Stelle aber nochmals die Nachfrage da ich es noch nicht ganz verstanden habe:

Was muss/kann ich jetzt tun um nicht am 10.12.12 in die Wiedereingliederung zu gehen? Ein Arzttermin ist vor Anfang Januar definitiv nicht möglich.

Gruß

MelcomXL

Hallo,
na, da hat die Ärztin tatsächlich die "Glaskugel" in Gebruach, denn gerade bei solchen Diagnosen kann doch nich von vorneherein eine so lange AU. diagnostiziert werden - das gehört regelmässig überprüft und eine Überprüfung sieht nicht so aus, dass kein Arzt-Patientenkontakt stattfindet und stattdessen nur der Auszahlschein ausgefüllt wird.
Was machst du eigentlich seit dem Oktober bis zum Januar 2013 so ganz ohne Behandlung und Therapie ??.
Aber sei es drum, es geht ja hier um die Wiedereingliederung - wie schon geschrieben, das ist kein Muss, allerdings reicht als Erklärung das Argument "ich fühle mich dazu derzeit nicht in der Lage" nicht aus - schließlich soll die Wiedereingliederung ja nicht morgen beginnen. Du solltest dich da schon mit deiner Ärztin besprechen und zwar möglichst sofort. Dazu muss auch noch gesagt werden, dass auch der Arbeitgeber im Falle des Falles damit einverstanden sein muss und dass in der Regel während dieser Eingliederung auch die Kasse das Krankengeld in voller Höhe weiter zahlt.
Mein Rat - mit dem Arzt sprechen und dann, am besten durch den Arzt, der Kasse mitteilen lassen, warum und weshalb zu diesem Zeitpunkt eine Wiedereingliederung doch noch nicht das Wahre ist. Wenn dazu noch der Arbeitgeber ablehnt ist die Sache sowieso erledigt.
Gruss
Czauderna

MelcomXL
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Beitrag von MelcomXL » 29.11.2012, 15:01

Ich habe von der AOK so ein gelbes Formular im DIN A4-Format bekommen, das der Arzt nun ausfüllen soll (wie viele Stunden je Woche innerhalb welches Zeitraumes). Also nicht direkt vom MDK, sondern von der AOK, die in dem Anschreiben aber mitteilt, dass es dem MDK vorgelegt wurde.

Hm, ich möchte natürlich meinen Arzt nicht anschwärzen und ihm Schwierigkeiten machen, aber ich weiß noch immer nicht, was ich jetzt tun soll.

Ich hätte jetzt eigentlich vorgehabt, die AOK anzurufen um mitzuteilen, dass ich so schnell keinen Arzttermin bekomme und es erst im Januar geht...

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.11.2012, 15:11

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.11.2012, 15:13

MelcomXL hat geschrieben:Ich habe von der AOK so ein gelbes Formular im DIN A4-Format bekommen, das der Arzt nun ausfüllen soll (wie viele Stunden je Woche innerhalb welches Zeitraumes). Also nicht direkt vom MDK, sondern von der AOK, die in dem Anschreiben aber mitteilt, dass es dem MDK vorgelegt wurde.

Hm, ich möchte natürlich meinen Arzt nicht anschwärzen und ihm Schwierigkeiten machen, aber ich weiß noch immer nicht, was ich jetzt tun soll.

Ich hätte jetzt eigentlich vorgehabt, die AOK anzurufen um mitzuteilen, dass ich so schnell keinen Arzttermin bekomme und es erst im Januar geht...
Hallo,
das würde ich nicht empfehlen, denn dann könnte sich die Kasse genau die gleiche Frage stellen wie ich in meiner Antwort, diese Frage an den MDK weiterleiten und der, wenn er so gestrickt ist deine sofortige Arbeitsfähigkeit feststellen, ganz ohne Wiedereingliederung - dann erst hat du ein richtige Problem, oder.
Ruf deinen Arzt an, schildere ihm was die Kasse will, dann klappt das auch mit dem Termin, glaub mir.
Gruss
Czauderna

Grampa
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Beitrag von Grampa » 29.11.2012, 15:19

und wie willst du dann der AOK aber erklären, dass am 05.12.12 ein Auszahlungsschein vom Arzt unterschrieben wurde/wird??

genau das meine ich....

aber zurück zu deiner Frage: wie ich bereits vermutet habe hat der MDK lediglich eine Empfehlung gegeben, den Plan selber kann der MDK gar nicht erstellen, genausowenig kann er eine AU austellen, Therapien verordnen oder Überweisungen machen etc.

nochmal: die Wiedereingliederung ist eine freiwillige Sache, für die es einen Eingliederungsplan deines Arztes UND deiner Zustimmung bedarf

du MUSST also keine Wiedereingliederung machen, die Kasse wird dann nach Ablauf der geplanten (und nicht absolvierten) Wiedereingliederung die volle Arbeitsfähigkeit prüfen und dann KANN es passieren, dass im späteren Verlauf dann eine Wiedereingliederung nicht mehr geht da die Kasse dich für voll arbeitsfähig hält

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.11.2012, 15:26

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

MelcomXL
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Beitrag von MelcomXL » 29.11.2012, 15:48

Zunächst nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Mit dem Arbeitgeber zu sprechen macht wirklich keinen Sinn, denn letztendlich ist durch ihn meine Krankheit überhaupt erst entstanden, zumindest aber mit verschuldet worden. Es handelt sich um eine Bäckereikette mit einer extremen Mitarbeiter-Fluktuation. Der Arbeitgeber würde der Wiedereingliederung ganz sicher nicht widersprechen, die nehmen dort wirklich alles mit was laufen kann und haben extreme Probleme, überhaupt Personal zu finden.

Ich habe heute bereits 2x in der Praxis angerufen und geschildert, um was es geht und wie dringend es ist. Leider blieb es dabei, ich bekomme kurzfristig keinen Termin.

Behandelt werde ich zur Zeit nur medikamentös, glücklich bin ich darüber natürlich auch nicht und wollte das alles mit der Neurologin im Januar besprechen.

Letztendlich ist es aber tatsächlich so, dass mich diese Angelegenheit wirklich überfordert.

Insofern: Was passiert denn, wenn ich es jetzt genauso mache, dass ich den neuen Auszahlungsschein am 05. Dezember zusammen mit einem Schreiben zur AOK sende und mitteile, dass ich mit der Wiedereingliederung nicht einverstanden bin, weil ich mich dazu nicht in der Lage fühle?

Dieser Auszahlungsschein würde dann ja bis Anfang Januar 2013 datiert sein. Die Wiedereingliederung sollte schon ab 10.12.12 beginnen. Müsste die AOK mir dann zumindest bis zur endgültigen Klärung das Krankengeld weiter zahlen, oder würde es mit Ablauf des 10.12. eingestellt werden?

Grampa
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Beitrag von Grampa » 29.11.2012, 16:06

Grampa hat geschrieben:nochmal: die Wiedereingliederung ist eine freiwillige Sache, für die es einen Eingliederungsplan deines Arztes UND deiner Zustimmung bedarf

du MUSST also keine Wiedereingliederung machen, die Kasse wird dann nach Ablauf der geplanten (und nicht absolvierten) Wiedereingliederung die volle Arbeitsfähigkeit prüfen und dann KANN es passieren, dass im späteren Verlauf dann eine Wiedereingliederung nicht mehr geht da die Kasse dich für voll arbeitsfähig hält
ich zitiere mich mal selbst, deine Frage ist bereits beantwortet

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.11.2012, 16:07

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.11.2012, 16:27

Hallo,
sag ich doch, auch will mich nicht wiederholen, aber die Kasse könnte da schon auf "komische" Gedanken kommen - gibt es denn keinen Hausarzt ??
Gruss
Czauderna

MelcomXL
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Beitrag von MelcomXL » 29.11.2012, 16:46

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
...gibt es denn keinen Hausarzt ??
Doch, den gibt es natürlich, aber ich hatte es so verstanden, dass der Arzt, der auch die AU ausgestellt hat, auch für die Angelegenheit mit der Wiedereingliederung zuständig wäre und nicht der Hausarzt.

Ich mache es jetzt so: Am kommenden Dienstag bin ich ohnehin wegen des Zahlscheines für das Krankengeld in der Praxis der Neurologin. Ich werde dann auch alle weiteren Unterlagen mitnehmen und versuchen, sie zu fassen zu bekommen. Sollte das nicht klappen, werde ich den Zahlschein zusammen mit einem Schreiben zur AOK senden und mitteilen, dass ich mich z. Zt. nicht in der Lage fühle eine Wiedereingliederung zu machen.

Dann bleibt abzuwarten was passiert...

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