Studentische KV irgendwie kündbar?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
krakrat
Beiträge: 2
Registriert: 05.05.2010, 14:29

Studentische KV irgendwie kündbar?

Beitrag von krakrat » 05.05.2010, 14:53

Hallo miteinander,

ich habe mit meiner Krankenkasse, der BKK Gesundheit schon längere Zeit ziemlich Probleme.

Ich bin dort als Student seit 2008 versichert, habe aber in 2009 ein Praktikum im Rahmen Oktober gearbeitet. Dadurch war ich dann nicht mehr studentisch bei der Versicherung versichert, sondern als Arbeitnehmer.

Jetzt, ein halbes Jahr später, schickt mir die KK einen Fragebogen "Ihre Weiterversicherung ab Oktober 2009". Den habe ich vor einer Woche ausgefüllt und unterschrieben an die KK geschickt.

Heute kommt ein Brief, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich "...als Mitglied in der Krankenversicherung der Studenten bei der BKK Gesundheit" versichert bin.

Als Betrag wird 53,40 Euro für die KV und 11,26 Euro für die Pfl.V ausgewiesen. Am gleichen Tag heute erhalte ich aber noch einen Brief, in dem ich gebeten werde, "die beiliegende Mitgliedschaftserklärung vollständig ausgefüllt zurück" zu senden. Beiden Briefen liegt auch eine Einzugsermächtigung bei.

Daraufhin hab ich dort angerufen und nachgefragt, warum zwei Briefe gekommen sind. Antwort war, dass die Mitgliedschaftserklärung noch benötigt wird - mmmhh. Auf die Frage, ob denn keine Zusatzbeiträge in Höhe von 8 Euro/Monat erhoben werden, wurde mir gesagt, dass mir dazu noch Informationen zugeschickt werden.

Da ich am liebsten schnellstmöglich von dieser Krankenkasse weg möchte, habe ich folgende Fragen:

Ist eine Kündigung aufgrund der 18-monats-Frist möglich? Zwischendurch war ich ja als Arbeitnehmer bei denen versichert. Aber insgesamt bin ich schon länger als 18 Monate bei denen.

Kann eine Kündigung mit Hilfe des Sonderkündigungsrecht erfolgen, sobald ich die Informationen zum Zusatzbeitrag erhalte?

Reicht das Formblatt des Versicherers "Ihre Weiterversicherung", dass ich unterschrieben zurückgeschickt habe, als Vertragsgrundlage aus oder gilt der Versicherungsvertrag zur Krankenversicherung erst mit Einsendung des unterschriebenen Fragebogens "Mitgliedschaft zur Krankenversicherung"?

Hat vielleicht sopnst jemand eine Idee, wie ich dort wegkomme? Meine Freundin ist ebenfalls studentisch bei der GEK versichert und die hat ein einziges Blatt ausfüllen müssen. Ich hingegen bekomme bestimmt 6 Briefe pro Jahr von meiner Versicherung.. und alles doppelt und dreifach!



:evil:

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

Grüße
Micha

Hucky
Beiträge: 379
Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 05.05.2010, 15:20

Eigentlich ist die Mitgliedschaftserklärung völlig sinnlos, weil du ja kein Wahlrecht gehabt hast. Die Mitgliedschaft hat sich nur in anderer Form fortgesetzt. Dies machen meist intern und nutzen die bereits erteilte Einzugsermächtigung.

Sofern du die 18-Monate als Bindefrist erfüllt hast, kannst du ganz normal im Mai zum 31. Juli 2010 kündigen. Das Sonderkündigungsrecht kannst du leider nicht mehr nutzen. Sofern Dir ein Hinweis zum ZB erst jetzt zugehen würde, dann geht es wieder. Scheint sich bei Dir in diese Richtung lt. Deinen Ausführungen zu entwickeln.

Viel Erfolg

Hucky

krakrat
Beiträge: 2
Registriert: 05.05.2010, 14:29

Beitrag von krakrat » 05.05.2010, 15:23

Hallo Hucky,

danke für deine Antwort.

Ich habe auch die Vermutung, dass es so laufen könnte. Weil an die Ankündigung kann ich mich nicht mehr erinnern und da hoffe ich einfach mal, dass sich das Problem dadurch lösen lässt.

Grüße
Micha

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 06.05.2010, 13:03

Hallo,
vielleicht eine kleine Ergänzung:
Beim Sonderkündigungsrecht gilt hier auch der Termin zum 31. Juli (bei einer Kündigung im Mai).
Der entscheidende Unterschied ist, dass beim Sonderkündigungsrecht der Zusatzbeitrag bis zum 31.07. nicht gezahlt werden braucht.
Gruß
RHW

Antworten