Student -Schulden bei der Krankenkasse - Krankheit
Moderator: Czauderna
Student -Schulden bei der Krankenkasse - Krankheit
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Zuletzt geändert von Lars123 am 05.10.2019, 00:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Student -Schulden bei der Krankenkasse - Krankheit
Hallo Lars123,
die gesetzliche Regelung ist hier beschrieben:
(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches sind oder werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
-> Zweites Buch -> Leistungen vom Jobcenter = Arbeitslosengeld II
-> Zwöftes Buch -> Leistungen vom Sozialamt
Ich würde folgendes machen:
- versuchen das Geld zu leihen (Verwandte?)
- andere Geldquellen auftun? Stipendium? Asta-Darlehen? ....
- das Gespräch mit Verantwortlichen der Krankenkasse suchen/Brief an Filialleiter/Vorstand
- hier anrufen: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... lefon.html
- mit dem Arzt sprechen, was er alles unter "Behandlung akuter Erkrankungen" fasst. Das ist immer eine medizinische Frage.
Viel Erfolg!
Gruß
RHW
die gesetzliche Regelung ist hier beschrieben:
(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden. Das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches sind oder werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__16.html
-> Zweites Buch -> Leistungen vom Jobcenter = Arbeitslosengeld II
-> Zwöftes Buch -> Leistungen vom Sozialamt
Ich würde folgendes machen:
- versuchen das Geld zu leihen (Verwandte?)
- andere Geldquellen auftun? Stipendium? Asta-Darlehen? ....
- das Gespräch mit Verantwortlichen der Krankenkasse suchen/Brief an Filialleiter/Vorstand
- hier anrufen: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... lefon.html
- mit dem Arzt sprechen, was er alles unter "Behandlung akuter Erkrankungen" fasst. Das ist immer eine medizinische Frage.
Viel Erfolg!
Gruß
RHW
Re: Student -Schulden bei der Krankenkasse - Krankheit
Danke RHW,
das werde ich alles versuchen!
das werde ich alles versuchen!
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Re: Student -Schulden bei der Krankenkasse - Krankheit
Mir stellt sich die Frage, ob das BaföG höher ist als der dir zustehende Sozialhilfesatz. Solltest du mit BaföG finanziell schlechter gestellt sein als vorher mit ALG 2, würde ich bei der Kasse ein Ende des Leistungsruhens beantragen, da Bedürftigkeit vorliegt. Wie die Kasse das dann prüft, muss sie dir dann mitteilen.
Re: Student -Schulden bei der Krankenkasse - Krankheit
Danke @GerneKrankenversichert. Das Bafög ist in der Tat niedriger als das AlG II, welches ich erhalten habe. Ich kann denen ja beide Bescheide zukommen lassen.