Student, Elterngeld, Beiträge
Moderator: Czauderna
Student, Elterngeld, Beiträge
Hallo,
aktuell bin ich noch offiziell Medizinstudent bis März 2019 (Prüfung ist im Dezember gewesen).
Ich habe Bafög bis Dezember 2018 erhalten, was ich nun nicht mehr bekomme.
Aktuell zahle ich noch bei meiner Krankenkasse (TKK) einen verminderten Beitrag um die 90€ pro Monat (freiwillig versichert)
Seit November 2018 erhalte ich Elterngeld von 300 €/Monat bis Juni/Juli (dann Anstellung im Krankenhaus)
1. Ist es tatsächlich so, dass ich nicht beitragsbefreit bin, wenn ich Student bin und Elterngeld bekomme (es sei denn man ist pflichtversichert bzw familienversichert mit Ehepartner) ?
2. Laut Aussage bei der TKK können die Beiträge ab April 2019 (wenn ich nicht mehr Student bin) sogar wieder auf 180€/Monat steigen, obwohl ich keine Einnahmequelle (Job) habe.
Wie soll das gehen, wenn die einzige Einnahmequelle die 300 Euro Elterngeld im Monat sind ?
Mit freundlichen Grüßen
aktuell bin ich noch offiziell Medizinstudent bis März 2019 (Prüfung ist im Dezember gewesen).
Ich habe Bafög bis Dezember 2018 erhalten, was ich nun nicht mehr bekomme.
Aktuell zahle ich noch bei meiner Krankenkasse (TKK) einen verminderten Beitrag um die 90€ pro Monat (freiwillig versichert)
Seit November 2018 erhalte ich Elterngeld von 300 €/Monat bis Juni/Juli (dann Anstellung im Krankenhaus)
1. Ist es tatsächlich so, dass ich nicht beitragsbefreit bin, wenn ich Student bin und Elterngeld bekomme (es sei denn man ist pflichtversichert bzw familienversichert mit Ehepartner) ?
2. Laut Aussage bei der TKK können die Beiträge ab April 2019 (wenn ich nicht mehr Student bin) sogar wieder auf 180€/Monat steigen, obwohl ich keine Einnahmequelle (Job) habe.
Wie soll das gehen, wenn die einzige Einnahmequelle die 300 Euro Elterngeld im Monat sind ?
Mit freundlichen Grüßen
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Hallo,
Nach Ablauf des Semesters, in dem du die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Studenten (=Pflichtversicherung, ca. 90 € mtl.) nicht mehr erfüllst, bist du freiwillig versichert.
Du erfüllst die Voraussetzungen für die KVDS z.B. nicht mehr, wenn du 30 bist oder wenn du das 14. Fachsemster vollendet hast. In der Regel gibt es für ein halbens Jahr nach Ende der studentischen Pflichtversicherung einen Übergangstarif ("Examenskandidaten-Tarif"), bei dem der Beitrag in etwa bei 120 € liegt - Voraussetzung, du bist immatrikuliert.
Wenn du nicht mehr immatrikuliert bist, nicht verheiratet mit Anspruch auf Familienversicherung und keine anderweitige Pflichtversicherung besteht, musst du dich freiwillig versichern. Der Beitrag für dich als Selbstzahler richtet sich nach deinen Einnahmen. Als beitragspflichte Einnahme werden jedoch mindestens 1.038,33 € angenommen, egal ob du diese tatsächlich hast. Daraus ergibt sich dann ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 190 €.
Viele Grüße
D-S-E
Nach Ablauf des Semesters, in dem du die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Studenten (=Pflichtversicherung, ca. 90 € mtl.) nicht mehr erfüllst, bist du freiwillig versichert.
Du erfüllst die Voraussetzungen für die KVDS z.B. nicht mehr, wenn du 30 bist oder wenn du das 14. Fachsemster vollendet hast. In der Regel gibt es für ein halbens Jahr nach Ende der studentischen Pflichtversicherung einen Übergangstarif ("Examenskandidaten-Tarif"), bei dem der Beitrag in etwa bei 120 € liegt - Voraussetzung, du bist immatrikuliert.
Wenn du nicht mehr immatrikuliert bist, nicht verheiratet mit Anspruch auf Familienversicherung und keine anderweitige Pflichtversicherung besteht, musst du dich freiwillig versichern. Der Beitrag für dich als Selbstzahler richtet sich nach deinen Einnahmen. Als beitragspflichte Einnahme werden jedoch mindestens 1.038,33 € angenommen, egal ob du diese tatsächlich hast. Daraus ergibt sich dann ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 190 €.
Viele Grüße
D-S-E
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Hallo SaschaK,
da passt m. E. etwas nicht:
Der Beitrag in der Pflichtversicherung der Studenten (KVdS) beträgt etwa 90 Euro monatlich.
Eine freiwillige Versicherung als Student greift nach dem 30. Geburtstag bzw. dem 14. Fachsemester und kostet inkl. Pflegeversicherung auf jeden Fall deutlich mehr als 100 Euro.
Was liegt aktuell vor? Seit wann?
Gruß
RHW
da passt m. E. etwas nicht:
Der Beitrag in der Pflichtversicherung der Studenten (KVdS) beträgt etwa 90 Euro monatlich.
Eine freiwillige Versicherung als Student greift nach dem 30. Geburtstag bzw. dem 14. Fachsemester und kostet inkl. Pflegeversicherung auf jeden Fall deutlich mehr als 100 Euro.
Was liegt aktuell vor? Seit wann?
Gruß
RHW
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Vielen Dank fuer die kompetenten Antworten.
Alter 33, Beginn Studium 2012
Mfg Sascha
Was zum... Das ist in der Tat wirklich kurios. Da muss es doch irgendein `Härtefall' oder Ähnliches geben. Das ist doch unmöglich zu handlen und ich bin doch nicht der Einzige und Erste der in dieser Konstellation nur mit 300 Euro Elterngeld auskommen und seine Beiträge trotzdem bezahlen muss.D-S-E hat geschrieben: ↑08.01.2019, 21:12Der Beitrag für dich als Selbstzahler richtet sich nach deinen Einnahmen. Als beitragspflichte Einnahme werden jedoch mindestens 1.038,33 € angenommen, egal ob du diese tatsächlich hast. Daraus ergibt sich dann ein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 190 €.
Viele Grüße
D-S-E
Aktuell 13. FS (bis März 2019 immatrikuliert) (normale Zeit, Standard)RHW hat geschrieben: ↑08.01.2019, 21:20Hallo SaschaK,
da passt m. E. etwas nicht:
Der Beitrag in der Pflichtversicherung der Studenten (KVdS) beträgt etwa 90 Euro monatlich.
Eine freiwillige Versicherung als Student greift nach dem 30. Geburtstag bzw. dem 14. Fachsemester und kostet inkl. Pflegeversicherung auf jeden Fall deutlich mehr als 100 Euro.
Was liegt aktuell vor? Seit wann?
Gruß
RHW
Alter 33, Beginn Studium 2012
Mfg Sascha
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Entschuldigung.
Eine Vollversicherung mit kostenfreier Familienversicherung für 180 € ist doch ein Schnäppchen.
Was meinst Du was das in der PKV kostet?
Der Beitrag als Student war subventioniert. Das fällt weg
Eine Vollversicherung mit kostenfreier Familienversicherung für 180 € ist doch ein Schnäppchen.
Was meinst Du was das in der PKV kostet?
Der Beitrag als Student war subventioniert. Das fällt weg
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Entschuldigung? Kein Grund sich zu entschuldigen.
Ich war jahrelang als Krankenpfleger angestellt und weiss, dass man als Student sehr viel günstiger wegkommt.
Mir geht es um die Zeit, in der ich nicht mehr Student bin, aber ausschließlich alleine von meinen 300 Euro Elterngeld tatsächlich ggf. 180 Euro Beiträge zahlen muss.
Familienversicherung spielt keine Rolle, da man dazu eine Ehepartner(in) haben muss, soweit ich das verstanden habe.
Ich war jahrelang als Krankenpfleger angestellt und weiss, dass man als Student sehr viel günstiger wegkommt.
Mir geht es um die Zeit, in der ich nicht mehr Student bin, aber ausschließlich alleine von meinen 300 Euro Elterngeld tatsächlich ggf. 180 Euro Beiträge zahlen muss.
Familienversicherung spielt keine Rolle, da man dazu eine Ehepartner(in) haben muss, soweit ich das verstanden habe.
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Du könntest Dein Kind kostenlos bei Dir versichern.
Auch ohne Ehepartner.
Das ist der Mindestbeitrag. Günstiger wird es nicht.
Wenn Du heiratest und Dein Partner in der GKV ist kannst du bei Deinem Partner kostenlos versichert werden
Auch ohne Ehepartner.
Das ist der Mindestbeitrag. Günstiger wird es nicht.
Wenn Du heiratest und Dein Partner in der GKV ist kannst du bei Deinem Partner kostenlos versichert werden
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Kind ist bei Mutter mitversichert, um das gehts nicht.
Aber ich seh schon, günstiger wirds nicht. 110-120 Euro im Monat zum Leben haben, interessant. Existenzminimum ahoi.
Auch wenns nur fuer ein paar Monate ist, schon heftig.
Wird wohl Zeit sich mal beim Sozialamt zu informieren.
Vielen dank fuer die Infos.
Beste Grüße, Sascha
Aber ich seh schon, günstiger wirds nicht. 110-120 Euro im Monat zum Leben haben, interessant. Existenzminimum ahoi.
Auch wenns nur fuer ein paar Monate ist, schon heftig.
Wird wohl Zeit sich mal beim Sozialamt zu informieren.
Vielen dank fuer die Infos.
Beste Grüße, Sascha
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
obwohl der Bereich "Studenten" nicht unbedingt zu meinem Spezialgebiert gehört, bin ich mir doch ziemlich sicher, dass
nach der Exmatrikulation, bei Bezug von Elterngeld die Mitgliedschaft nach § 192 SGB V ERHALTEN bleibt.
Dies ist eine Pflichtmitgliedschaft.
Und dann ist die auch noch BEITRAGSLOS für den Elterngeldbezug.
Solange eine Immatrikulation vorliegt ist dies nicht der Fall.
nach der Exmatrikulation, bei Bezug von Elterngeld die Mitgliedschaft nach § 192 SGB V ERHALTEN bleibt.
Dies ist eine Pflichtmitgliedschaft.
Und dann ist die auch noch BEITRAGSLOS für den Elterngeldbezug.
Solange eine Immatrikulation vorliegt ist dies nicht der Fall.
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Ich frage mich eher, was du erwartest. Kostenlose Mitgliedschaft in der Krankenversicherung?SaschaK hat geschrieben: ↑08.01.2019, 23:51Kind ist bei Mutter mitversichert, um das gehts nicht.
Aber ich seh schon, günstiger wirds nicht. 110-120 Euro im Monat zum Leben haben, interessant. Existenzminimum ahoi.
Auch wenns nur fuer ein paar Monate ist, schon heftig.
Wird wohl Zeit sich mal beim Sozialamt zu informieren.
Vielen dank fuer die Infos.
Beste Grüße, Sascha
Und dann frage ich mich: Wenn dein Studium zu Ende ist und du in einem halben Jahr eine Festanstellung hast, was machst du in der Zwischenzeit? 450€ Job annehmen und schon sind die Sorgen weg.
Für 190€ krankenversichert seit ist das günstigste was du findest. Ansonsten übernimmt nur das Amt, wenn du dich arbeitslos meldest.
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
ihr tut SaschaK Unrecht.
JEDER Versicherungspflichtige,
z.B.
Arbeitnehmer,
Arbeitlosengeld I oder II
der aus diesem Status ausscheidet
also nicht mehr Arbeitnehmer ist bzw. nicht mit Arbeitslosengeldbezieher ist
und nahtlos Eltergeld bezieht
hat eine Mitgliedschaft nach § 192 SGB V.
Diese ist, weil keine Arbeitsentgelt mehr als der Beschäftigung gezahlt wird bzw. kein Arbeitslosengeld mehr erhält
BEITRAGSLOS.
So ist es auch, wenn die studentische Pfichtversicherung endet.
Sollte der Status (Arbeitnehmer mit Entgelt, oder weiter immatrikulierter Student)
beim gleichzeitigen Elterngeldbezug FORTbestehen, dass
Beitragspflicht
JEDER Versicherungspflichtige,
z.B.
Arbeitnehmer,
Arbeitlosengeld I oder II
der aus diesem Status ausscheidet
also nicht mehr Arbeitnehmer ist bzw. nicht mit Arbeitslosengeldbezieher ist
und nahtlos Eltergeld bezieht
hat eine Mitgliedschaft nach § 192 SGB V.
Diese ist, weil keine Arbeitsentgelt mehr als der Beschäftigung gezahlt wird bzw. kein Arbeitslosengeld mehr erhält
BEITRAGSLOS.
So ist es auch, wenn die studentische Pfichtversicherung endet.
Sollte der Status (Arbeitnehmer mit Entgelt, oder weiter immatrikulierter Student)
beim gleichzeitigen Elterngeldbezug FORTbestehen, dass
Beitragspflicht
Re: Student, Elterngeld, Beiträge
Nun ja, Heinrich, Du bist meines Erachtens auf dem richtigen Dampfer.
Wenn der Elterngeldbezug während der studentischen Pflichtversicherung begonnen hat, dann bleibt diese Mitgliedschaft während des Elterngeldbezuges weiterhin aufrecht. Und das Gute daran ist, dass dies dann auch noch beitragsfrei ist.
Dies hat das Bundesschwurbelgericht (BSG = Bundessozialgericht) schon in 1994 in einem ähnlichen Fall entschieden.
Guckst Du hier:
https://www.jurion.de/urteile/bsg/1994- ... 2-rk-7_94/
Also vor 25 Jahren, wo gibt es jetzt hier ggf. das Problem?!
Man muss hier natürlich genau gucken: nämlich, wann hat der Elterngeldbezug begonnen und wie genau ist man dort versichert gewesen? War man hingegen schon freiwillig versichert (studentische Pflichtversicherung endete), dann funktioniert es leider nicht.
Also genau gucken!!!!
Wenn der Elterngeldbezug während der studentischen Pflichtversicherung begonnen hat, dann bleibt diese Mitgliedschaft während des Elterngeldbezuges weiterhin aufrecht. Und das Gute daran ist, dass dies dann auch noch beitragsfrei ist.
Dies hat das Bundesschwurbelgericht (BSG = Bundessozialgericht) schon in 1994 in einem ähnlichen Fall entschieden.
Guckst Du hier:
https://www.jurion.de/urteile/bsg/1994- ... 2-rk-7_94/
Also vor 25 Jahren, wo gibt es jetzt hier ggf. das Problem?!
Man muss hier natürlich genau gucken: nämlich, wann hat der Elterngeldbezug begonnen und wie genau ist man dort versichert gewesen? War man hingegen schon freiwillig versichert (studentische Pflichtversicherung endete), dann funktioniert es leider nicht.
Also genau gucken!!!!