Stress immer noch mit der AOK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Funman
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Stress immer noch mit der AOK

Beitrag von Funman » 10.02.2014, 19:53

Hallo und ein guten Tag an Euch!

Es kehrt keine Ruhe ein. Im Oktober 2012 hatte ich ein Thread hier eröffnet wegen Nichtmitgliedschaft AOK trotz Beitragszahlung hälftig DRV und meinerseits durch entsprechenden Abzug von der Rente.

Nach Beendigung von ALGII 30.05.2012 nahtloser Übergang ab 01.06.2012 (Rentenbezug) und Überweisung Gesamtbeitrag durch die DRV wegen KVDR und weiter laut Rentenbescheid Mitgliedschaft AOK.

Es wurde davon ausgegangen das ich somit weiterhin Mitglied der AOK bin. Neue Versichertenkarte ( jetzt mit Foto ) wurde etwa 1 Monat später
auch zugeschickt. Als ich diese auch später im online Zugang AOK nun auch gegen die bisher Eingetragene ändern wollte, ging es nicht.

Durch eigene Recherchen (Anruf bei der AOK) kam heraus das ich ab 01.06.2012 nicht mehr versichert sei. Es wurden aber weiter Beiträge abgeführt. Bruttorente DRV ab 01.06.2012 362,-Euro.

http://www.krankenkassenforum.de/1-vt65 ... ng&start=0

Letzter Beitrag von mir da am 10.Dezember 2012 und wollte mich nochmal melden. Um Klarheit zu schaffen habe ich Euren Tipp beherzigt und habe am 17.12.2012 meine langjährige Lebensgefährtin geheiratet. Noch am gleichen Tag zur AOK und durch Vorlage der Heiratsurkunde und Nachweis Rentenbescheid Antrag auf Familienversicherung gestellt. Ab dem Tag Familienversichert und offensichtlich Mitteilung der AOK an die DRV, dass ich jetzt Familienversichert sei. DRV hat den Beitragsabzug ab dem Tag eingestellt und nun Gesamtbruttorente gezahlt. Somit ist die Sache mit versichert sein geklärt.

Allerdings ist mit der AOK und Beitrag kein Ende. Deshalb Nachfolgend die eigendliche Threadangelegenheit in Fettschrift.

Ein Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft wurde nie gestellt. Im Übrigen ist auch die 3 Monatsfrist abgelaufen gewesen, weill ich davon ausging über die KVDR weiter versichert zu sein.

Die AOK verlangt eine Beitragsnachzahlung für die Zeit (01.06.bis 17.12.2012) von 631,94 Euro

Verschiedene Stellen der AOK mit unterschiedlichen zu zahlenden Summen. 03.07.13 & 23.07.13 & 23.08.13

Daraufhin von mir schriftlicher Widerspruch gem. §62 ff SGB X mit Zustellung durch Boten v. 11.Juli 2013

Auch der anderen Stelle der AOK aufgrund des Schreibens vom 23.08. mitgeteilt das Widerspruch eingelegt worden ist.

Habe auch etwas von einem Erlass gehört. Jetzt auch im Internet gelesen bis einschl. 31.12.2013 Antrag auf Erlass zu stellen. Bei der AOK? Frist ist eh vorbei.


Kein Bescheid erhalten! Allerdings jetzt wieder von der Vollstreckungsstelle --> Art des Rückstandes (Freiwillige Krankenversicherung Zeitraum bis 16.12.2012 und Betrag 631,94 Euro)

Soll umgehend eingezogen werden oder gepfändet.
Sein Zeichen Vollziehungsbeamte

Denke, er ist IMHO kein Beamter aber er kann es wohl weil ein Verwaltungsakt. Kann aber den Betrag nicht von meiner monatlichen Rente + Wohngeldzuschuss zahlen.

Meine Frau und ich kommen gerade so zurecht, aber es reicht.

Rückwirkend Anspruch Sozialamt geht nicht. Auch nicht weil DRV ja bezahlt hat. Auch nicht weil verheiratet. Zuschusszahlung DRV zwar vorsorglich damals angekreuzt, geht auch nicht, weil Gesamtbeitrag KV ja in der Zeit schon von der DRV überwiesen.

Nun Rudi ratlos. Seht ihr noch Möglichkeiten? :idea: Danke im voraus.

Grüsse Funman

heinrich
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Beitrag von heinrich » 10.02.2014, 20:55

Nachfolgende meine Antwort vom 26.11.22012

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Verfasst am: Mo Nov 26, 2012 10:02 pm Titel:


der Grenzewert für eine Familienversicherung (FAMI) liegt bei
375 EUR im Monat (ab 01.01.2013 bei 385 EUR).

Deine gesetzliche Rente = 362,77 ;ALSO wäre eine kostenlosen FAMI möglich.

Eine BG-Rente wird NICHT mitgerechnet. FAMI also möglich.


Für die Zeit bis dahin würde ich KEINE freiwillige Versicherung eintragen lassen. Hier könnte es unter Umständen Probleme mit dem Zuschuss zur freiwilligen Versicherung geben.

Ich würde eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (auch Bürgerversicherung genannt) anzeigen.

Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung (nicht zu verwechseln mit der erfüllten 9/10 Regelung bei der KVdR).

Aus der Differzenz zwischen 875 EUR und der Rente von 362,77 EUR musst Du selbst noch die Beiträge zahlen.

Diese Art der Versicherung hätte im Fall einer Heirat und der damit verbundenen möglichen FAMI auch noch den Vorteil, dass diese Versicherung NICHT gekündigt werden braucht was bei einigen Krankenkassen nicht rückwirkend geht, sondern auch rückwirkend möglich ist.

-------------------------------------------------------------------------

Ich gehe davon aus, dass es sich NICHT um eine freiw. Versicherung handelt. Der mtl. Beitrag zur freiw. Versicherung würde bei 150 EUR liegen.
Für die Zeit vom 01.6.2012 bis 16.12.2012 wäre dies dann ca. 825 EUR.

Ich hatte Dir doch damals geschrieben, dass ich an Deiner Stelle eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V feststellen lassen würde.

Es wird sich bei der geltend gemachten Forderung um Beiträge zu dieser Mitgliedschaft handelt.

Übrigens kann man sprechenden Menschen helfen. Du hast doch sicherlich schon bei Deiner KK angerufen und in einem Gespräch erfragt, um was es sich für eine Mitgliedschaft handelt
ODER ???

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 20:56

Wogegen hast du denn Widerspruch eingelegt?

Wenn du damals entweder die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V angezeigt oder Leistungen in Anspruch genommen hast, ist die Beitragsforderung berechtigt und ein Nachlass wäre für dich nicht in Frage gekommen.

Hast du keine Leistungen in Anspruch genommen und die Pflichtversicherung nicht angezeigt, kann der Beitrag reduziert werden, ggf. reicht dann die Beitragszahlung durch die Rentenversicherung aus.

Funman
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Beitrag von Funman » 10.02.2014, 22:30

Hallo heinrich!

zunächst Dank für Deine Antwort. Habe Entsprechendes andersfarbig im zitierten Text geschrieben.
heinrich hat geschrieben:Nachfolgende meine Antwort vom 26.11.22012

---------------------------------------------------------------------------


Verfasst am: Mo Nov 26, 2012 10:02 pm Titel:


der Grenzewert für eine Familienversicherung (FAMI) liegt bei
375 EUR im Monat (ab 01.01.2013 bei 385 EUR).

Deine gesetzliche Rente = 362,77 ;ALSO wäre eine kostenlosen FAMI möglich.

Eine BG-Rente wird NICHT mitgerechnet. FAMI also möglich.

Bin doch in der FAMI ab 16.12.2012 und weiter durch Heirat und zeitgleicher Antragstellung. Hatte ich geschrieben Von der BG Rente wusste die AOK und sonst kein weiteres Einkommen. Sonst bestimmt nicht in der FAMI. :wink:


Für die Zeit bis dahin würde ich KEINE freiwillige Versicherung eintragen lassen. Hier könnte es unter Umständen Probleme mit dem Zuschuss zur freiwilligen Versicherung geben.

Habe ich auch nicht beantragt und auch nicht vor. Trotzdem schreibt der Vollstreckungsbeamte der AOK Freiwillige Krankenversicherung und Zahlpflicht oder Vollstreckung

Ich würde eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (auch Bürgerversicherung genannt) anzeigen.

Dabei handelt es sich um eine Pflichtversicherung (nicht zu verwechseln mit der erfüllten 9/10 Regelung bei der KVdR).

Aus der Differzenz zwischen 875 EUR und der Rente von 362,77 EUR musst Du selbst noch die Beiträge zahlen.

Diese Art der Versicherung hätte im Fall einer Heirat


Heiratsdatum kann ich doch nicht zurück datieren. IM NETZ GELESEN!
Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, vor Rentenbeginn aber gesetzlich krankenversichert war, kann auf Antrag freiwillig der KVdR beitreten. Mit der Antragsstellung auf Rente werden die entsprechenden Personen von der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch an die Krankenversicherung der Rentner gemeldet. Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 186 Absatz 9 des SGB V. Ohne diese Vorversicherungszeit ist eine Aufnahme bei Vorliegen einer GKV-Mitgliedschaft über insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor der Rente oder lückenlos im letzten Jahr möglich. Trifft bei mir zu.


und der damit verbundenen möglichen FAMI auch noch den Vorteil, dass diese Versicherung NICHT gekündigt werden braucht was bei einigen Krankenkassen nicht rückwirkend geht, sondern auch rückwirkend möglich ist.

-------------------------------------------------------------------------

Ich gehe davon aus, dass es sich NICHT um eine freiw. Versicherung handelt. Der mtl. Beitrag zur freiw. Versicherung würde bei 150 EUR liegen.

Für die Zeit vom 01.6.2012 bis 16.12.2012 wäre dies dann ca. 825 EUR.

Zeit 6 Monate bis Ende November monatlich 150EUR = 900 EURO +
? halben Monat Dezember 75 EURO dann doch ca 975 EUR


Ich hatte Dir doch damals geschrieben, dass ich an Deiner Stelle eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V feststellen lassen würde.

Es wird sich bei der geltend gemachten Forderung um Beiträge zu dieser Mitgliedschaft handelt.

Fragwürdig, weil doch die DRV auch schon Beiträge von der Rente in der Zeit abgezogen und auch an die Zahlstelle der KVDR überwiesen hat. Sollte ich dann nochmal zahlen? Sie wollten mich freiwillig versichern, damit sie auch die Unfallrente oder evtl. auch andere Einkünfte mit einbeziehen können. Die habe ich aber nicht außer Wohngeldzuschuss.

Übrigens kann man sprechenden Menschen helfen. Du hast doch sicherlich schon bei Deiner KK angerufen und in einem Gespräch erfragt, um was es sich für eine Mitgliedschaft handelt ODER?

Sprechenden Menschen kann man besser helfen. Stimmt. War ja auch bei der Zweigstelle und habe gesprochen. Waren aber überfordert, deshalb schriftlich mit Empfangsbestätigung und Widerspruch.Keine Antwort.
:?:

Grüsse Funman
Grüsse

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 22:45

Funman hat geschrieben: IM NETZ GELESEN!
Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, vor Rentenbeginn aber gesetzlich krankenversichert war, kann auf Antrag freiwillig der KVdR beitreten. Mit der Antragsstellung auf Rente werden die entsprechenden Personen von der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch an die Krankenversicherung der Rentner gemeldet. Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 186 Absatz 9 des SGB V. Ohne diese Vorversicherungszeit ist eine Aufnahme bei Vorliegen einer GKV-Mitgliedschaft über insgesamt 24 Monate in den letzten fünf Jahren vor der Rente oder lückenlos im letzten Jahr möglich. Trifft bei mir zu.
[/color]
Wo auch immer du das gelesen hast - da war jemand unterwegs, der keine Ahnung hat.
Funman hat geschrieben: Fragwürdig, weil doch die DRV auch schon Beiträge von der Rente in der Zeit abgezogen und auch an die Zahlstelle der KVDR überwiesen hat. Sollte ich dann nochmal zahlen? Sie wollten mich freiwillig versichern, damit sie auch die Unfallrente oder evtl. auch andere Einkünfte mit einbeziehen können. Die habe ich aber nicht außer Wohngeldzuschuss.
Da zitiere ich mich ebenfalls selbst von damals:
Funman hat geschrieben:
Somit nach seiner Empfehlung (keine Abzüge) Antrag auf Rente, wegen Arbeitslosigkeit ab 01.05.2012 gestellt. Ad hok konnte auch nicht geklärt werden genaue Versicherungszeiten vor 2002, somit von ihm eingetragen "nicht bekannt"

Dem eingereichten Widerspruch bei der ARGE auf Verlängerung von 1 Monat Hartz IV wurde abgeholfen. Beendigung Hartz IV somit 30.05.2012

Noch im April 2012 die gesamten Vorducke (PDF) angefangen von RO100 , RO240, RO810, RO870,RO990 mit jetziger Antragstellung, Erreichen der Regelaltersgrenze und die unklaren Zeiten geklärt. In dem Vordruck 810 mit Namen angegeben.
Zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung warst du als Bezieher von ALG 2 pflichtversichert. Dies hat die AOK der Rentenversicherung wohl auch gemeldet. Und wenn du pflichtversichert bist, muss die Rentenversicherung die Beiträge aus der Rente abführen, unabhängig davon, ob die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllt sind. Es kommt also für die Beitragsabführung nicht auf eine Pflichtversicherung in der KVdR an, sondern nur darauf, dass irgendeine Pflichtversicherung besteht.
Funman hat geschrieben:
In dem Fall würde doch IMHO die Krankenkasse doch dem Versicherten mitteilen, dass kein Beitrag eingeht und ob freiwillig versichert werden soll und natürlich auch nach Krankenkassenzugehörigkeit möglich ist.
Das läuft über Meldungen. Aber stimmt, die AOK hätte dich anschreiben und die weitere Versicherung klären müssen. Solange das nicht geschehen ist, wurde keine neue Meldung an die Rentenversicherung geschickt und die führte den Beitrag lustig weiter ab.
Funman hat geschrieben:


Nun telefonische Mitteilung auf dem AB eines Mitarbeiter der Krankenkasse, er wolle Unterlagen (Anträge auf freiwillig versichern?) nochmal zuschicken.

Zitat:
Geschrieben von Gerne krankenversichert "Nicht unbedingt.

Hast du bei Rentenantragstellung ein Schreiben der AOK erhalten, wie dein Versicherungsverhältnis ab Rentenantragstellung aussieht? Wenn ja, was stand da drin? Wenn nein, solltest du das zunächst anfordern."


Habe ich nicht erhalten, wollen sie mir aber jetzt zuschicken! Auf welchen Rentenantrag soll es sich dann beziehen auf den Ersten wegen Arbeitslosigkeit, Beginn der Rente mit dem 01.05.2012 und erklärte Nichtigkeit wegen dieses Antrages oder auf den nachgereichten Rentenantrag aufgrund der Regelaltersgrenze und Beginn mit dem 01.06.2012
Auf den gültigen ab 01.06.2012.
Funman hat geschrieben:
Bei Nichtmeldung bis nächsten Monat der DRV mitteilen, die Einbehaltenen und an die Krankenkasse gezahlten Beiträge zurück zu erstatten.

Konseqenz sei auf jeden Fall, dass ab 01.06.2012 keine Krankenversicherung mehr besteht.


Jetzt wird es erst so richtig interessant, denn wie du richtigerweise schreibst:

Funman hat folgendes geschrieben::

Nach meiner Kenntnis besteht ab 2007 generell eine gesetzliche Versicherungspflicht.
Wenn du dich nicht freiwillig weiterversicherst (die Frist von 3 Monaten beginnt mit der erstmaligen Info der Krankenkasse über diese Möglichkeit), wirst du *tata!* pflichtversichert. Mit der Konsequenz, dass doch die Rentenversicherung die Beiträge abführt. Wenn du keine anderen Einnahmen als die Rente hast und die Rente höher als 875,-- € ist, wäre das die bequemste Lösung. Du bekämst nichts erstattet, müsstest nicht nachzahlen und gut ist.

Kompliziert wird es dann, wenn du entweder geringere Einnahmen oder Zusatzeinnahmen hast. Der Beitrag eines nach der allgemeinen Versicherungspflicht versicherten Mitglieds wird wie der Beitrag eines freiwilligen Mitgliedes berechnet. Und dann wäre es einfacher, den Beitragszuschuss der Rentenversicherung (hoffentlich mit Rentenantragstellung beantragt, es reicht ein Kreuzchen auf dem Antrag aus) auszahlen zu lassen und den kompletten Beitrag an die AOK zu überweisen.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.02.2014, 22:47

Nun ja, göttlich und exorbitant scheint dierser Fall wieder zu sein.

Ich hatte es ja schon vorher eingestellt; solche Fälle nenne ich mittlerweile die sog. KVdR-Falle. Ich habe diese Fälle in der Praxis hundertfach schon gehabt. Alle Betroffenen rannten wie blöd und unwissend durch die Gegend.

Man hat sich einfach auf den Rentenbescheid verlassen, dort ist ein Beitragsabzug drinne. Jeder normale Mensch in Deutschland denkt völlig selbstverständlich, dass man in der KVdR ist und alles in Ordnung ist.

Nach Monaten oder Jahren kommt die böse Überraschung. Ätschi bätschi, es war alles nicht so. Rums bams gibt es für den Unwissenden und total überrollten Versicherten auch noch ne fetten Beitragsbescheid. So geht man mit Versicherten, bzw. Unkundigen um.

That`s life!!

@Funman
Du hast während des ALG II-Bezuges die Rente beantragt. Hast Du damals von der Kasse (direkt nach Rentenantragstellung) ein Schreiben bekommen, wonach die Voraussetzungen für die KVdR nicht vorliegen und Du dich umgehend nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspfflicht mit der Kasse in Verbindung setzen sollst. Dies Schreiben ist sehr wichtig!

Funman
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Beitrag von Funman » 10.02.2014, 23:04

Hallo
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Wogegen hast du denn Widerspruch eingelegt? ........
Gegen verschiedene Beitragsforderungen von verschiedenen AOK Niederlassungen. Bochum und Dortmund

Ohne Widerspruchsbescheid auch keine Klage möglich.

Will es festgestellt wissen ob gemäß Rentenversicherung eben auch pflichtversichert mit gemachten Beitragseinbehalt in der KVDR. Das ich nach treu und Glauben davon ausgehen konnte.

Oder ohne eigene Aktivitäten (Antragstellung). Ersatzweise zwangsweise ohne wenn und aber dann Freiwillig versichert mit Einzugsermächtigung Girokonto der vollen Beiträge einer freiwilligen Versicherung.

Nochmal dann von der gezahlten Nettorente der Deutschen Rentenversicherung.

Grüsse

Funman

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 23:12

Funman hat geschrieben:
Will es festgestellt wissen ob gemäß Rentenversicherung eben auch pflichtversichert mit gemachten Beitragseinbehalt in der KVDR. Das ich nach treu und Glauben davon ausgehen konnte.
Zum dritten Mal, das habe ich bereits 2012 geschrieben:

Es kommt also für die Beitragsabführung nicht auf eine Pflichtversicherung in der KVdR an, sondern nur darauf, dass irgendeine Pflichtversicherung besteht.

Der Beitrag eines nach der allgemeinen Versicherungspflicht versicherten Mitglieds wird wie der Beitrag eines freiwilligen Mitgliedes berechnet.
Funman hat geschrieben: Oder ohne eigene Aktivitäten (Antragstellung). Ersatzweise zwangsweise ohne wenn und aber dann Freiwillig versichert mit Einzugsermächtigung Girokonto der vollen Beiträge einer freiwilligen Versicherung.

Nochmal dann von der gezahlten Nettorente der Deutschen Rentenversicherung.

Grüsse

Funman
Und Rossi schrieb:

Zeigst Du den Beitritt zur freiw. Kv. nicht an, dann unterliegst Du der sog. Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V. In dieser Konstellation muss die DRV weiterhin die Beiträge aus der Rente einbehalten und an den Gesundheitsfonds zahlen.

Du selber müsstes dann allerdings noch 76,32 € für die Kv und 11,27 € für die Pv an die Kasse zahlen.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.02.2014, 23:17

Okay, GKV, ich denke mal, dass wir uns hier einig sind.

Es hat de facto etwas mit dem Meldewesen im Bereich des sog. Massengeschäftes zu tun, welches hier ganz offensichtlich nicht funktioniert hat.

Das Jobcenter hat den Kunden bei der Kasse abgemeldet (Aussscheiden aus dem ALG II-Bezug). Diese Meldung hat funktioniert oder auch nicht funtkioniert. Denn genau dort habe ich auch schon die dollsten Dinger erlebt.

Nehmem wir an, dass die Meldung funtkioniert hat. Hier muss die Kasse dann "unverzüglich" dannn dem Rententräger wieder melden, dass der Kunde nicht mehr versicherungspflichtig (AGL II) ist und somit der Beitragsabzug aus der Rente aufzuheben ist. Genau so und nicht anders werden die Unwissenden doch erst wach, vorher nicht.

Die Kasse erachtet genau diese Meldung nicht als wichtig. Sie versucht etwas abzuklären und abzuklären. Der Unwissende rennt immer noch wie blöd durch die Gegend und hat einen tollen Rentenbescheid mit KVdR. Dieser Unwissender denkt völlig selbstverständlich, dass er über die Rente versichert ist.

Auf einmal kommt der große Knall. Es fällt alles auf und stellt sich heraus, dass alles pottfalsch war. Das Meldewesen wird jetzt richtig gestellt. Über Monat oder Jahre wird es korrigiert; obwohl es "unverzüglich" hätte funtkionieren müssen. Selbstverständlich alles rückwirkend.

Der Dumme und Leidtragende ist hier der Unwissende und unbescholtene Versicherte, der sich auf auf die Fachkompetenz der Kasse verlassen hat. Er hat sich sich nicht nur verlassen, leider ist er auch verlassen worden.

Denn er bekommt einen wunderbaren und exorbitanten Nachzahlungsbescheid für die Kv/Pv. Dabei hat er noch nicht einmal einen Fehler gemacht; der Fehler liegt im Meldewesen zwischen der Kasse und dem Rententräger.

Wie fühlst Du dich derzeit Fuman?

Richtig und toll beraten? Oder genau anders?!

Leider wirst Du vermutlich richtig um Dein Recht kämpfen müssen, um es zu bekommen.

Funman
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Beitrag von Funman » 10.02.2014, 23:21

Rossi hat geschrieben: @Funman
Du hast während des ALG II-Bezuges die Rente beantragt. Hast Du damals von der Kasse (direkt nach Rentenantragstellung) ein Schreiben bekommen, wonach die Voraussetzungen für die KVdR nicht vorliegen und Du dich umgehend nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspfflicht mit der Kasse in Verbindung setzen sollst. Dies Schreiben ist sehr wichtig!
Nein habe ich nicht!

Quintessenz ist überhaupt, dass ich die Forderung nicht von meinen Renteneinkünften bezahlen kann.

Oder ich werde krank wegen psychosomatische Störungen oder depressiv und begebe mich ins Krankenhaus zur stationären Behandlung.

Somit senken sich die monatlichen Fixkosten für Verpflegung usw. Weitergehend wäre eine monatliche Ratenzahlung von 30 Euro machbar.

Von dem zu zahlenden Eigenanteil Krankenhaus wäre ich auch befreit, nachdem die Grenze Eigenanteil Medikamente den Grenzwert bei den Einkünften erreicht hätte. ( Insulinpflicht und Krebs)

Grüsse Funman

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 10.02.2014, 23:23

Rossi hat geschrieben: Denn er bekommt einen wunderbaren und exorbitanten Nachzahlungsbescheid für die Kv/Pv. Dabei hat er noch nicht einmal einen Fehler gemacht; der Fehler liegt im Meldewesen zwischen der Kasse und dem Rententräger.
So wie ich das sehe, stimmt alles. 2012 gab er an, nach dem 01.06.12 die Karte noch genutzt zu haben. Dadurch konnte die Kasse die Versicherung nach 5,1,13 feststellen, eine freiwillige Versicherung wurde nicht beantragt. Ergo Pflichtversicherung mit Beitragsabzug und Differenz zum Mindestbeitrag vom Versicherten zu zahlen.
Rossi hat geschrieben: Leider wirst Du vermutlich richtig um Dein Recht kämpfen müssen, um es zu bekommen.
Welches Recht meinst du?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.02.2014, 23:30

Mein lieber GKV

Zitat:
Zum dritten Mal, das habe ich bereits 2012 geschrieben:

Jenes mag alles wohl sein. Du hast allerdings eine Spezialaussbildung zum Sofa und siehst es natürlich anders. Bei Dir scheint alles selbtverständlich zu sein.

Bei meinen Seminarteilnehmern allerdings nicht, obwohl sie auch eine Ausbildung zum gehoben verwaltungstechnischen Dienst haben.

Ich gehe mal davon aus, dass Fuman noch nicht einmal so eine Ausbildung hat. GKV; Fuman hat es nicht verstanden!? Wat kommt nun!?

Also erkläre es ihm vernünftig. Wenn Du dies nicht kannst, dann musst Du ihm als Unwinssenden immer einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch einräumen.

Wo ist hier das Problem?!

Wenn Du mich fragst, dann hat die Kasse mal wieder den Holzhammer herausgeholt und druffegkloppt.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.02.2014, 23:44

Diese Frage hast Du jetzt als Kassenmitarbeiter wunderbar gestellt.

Zitat:
Welches Recht meinst du?

Es ist relativ einfach. Es geht um das Melderecht. Die Kasse hat "unverzüglich" nach dem Ausscheiden aus dem ALG II der DRV dies zu melden.

Genau diese Verpflichtung (unverzügliche Meldeverpflichtung) hat die Kasse nicht eingehalten. Sie hat den unbescholtenen und unversicherten Bürger irgendwie im Regen stehen lassen.

Nun ja, iss ja nicht schlimm oder?! Hast Du schon mal etwas von einer Amtshaftpflichtverletzung in Kombination mit einem sozialreichtlichen Herstellungsanspruch gehört?!

So langsam kippe ich hier aus den Latschen.


Auf der anderen Seite will ich mich hier in diesem Einzelfall auch ehrlich nicht aufregen. Ich habe eine persönliche Auffassung, die leider anders ist.

@Fuman
Du hast hier jetzt etwas eingstellt. Es kommen mal wieder die unendlichen Grundsatzdiskussionen zwischen der Kassenfraktion und mir.

Ich habe damit kein Prolem.

Funman
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Beitrag von Funman » 10.02.2014, 23:48

GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Zum dritten Mal, das habe ich bereits 2012 geschrieben:

Es kommt also für die Beitragsabführung nicht auf eine Pflichtversicherung in der KVdR an, sondern nur darauf, dass irgendeine Pflichtversicherung besteht.
Das weiß ich doch! Ob irgendeine der gesetzlichen KV oder auch private Versicherungen. Nachweis und Hinweis an die DRV wäre dann von mir rechtzeitig erfolgt das ich bei der oder der Versicherung versichert bin.

Auch dann rechtzeitig zu beantragender Beitragszuschuss durch die DRV.

War aber vorher ALG II in der AOK nach Rentenbeantragung auch und heute durch FAMI weiterhin.

Die schriftliche Androhung "Einziehung der Versichertenkarte" musste fruchtlos bleiben, da ich ja FAMI ohne eigene Beitragzahlung bin.

Hätte ich von dem Procedere mit der KK rechtzeitig bei Rentenbeantragung gewusst, hätte ich auch früher geheiratet.

War eh nur eine Formsache an einem Tag beim Standesamt, weil alle Papiere vorgelegt werden konnten. Im Prinzip mit Wartezeit 1 Stunde.
Scheidung dauert länger. :mrgreen:

Grüsse Funman

Funman
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Beitrag von Funman » 11.02.2014, 00:15


Das Jobcenter hat den Kunden bei der Kasse abgemeldet (Aussscheiden aus dem ALG II-Bezug).

Nehmem wir an, dass die Meldung funtkioniert hat. Hier muss die Kasse dann "unverzüglich" dannn dem Rententräger wieder melden, dass der Kunde nicht mehr versicherungspflichtig (AGL II) ist und somit der Beitragsabzug aus der Rente aufzuheben ist.

Die Kasse erachtet genau diese Meldung nicht als wichtig. Sie versucht etwas abzuklären und abzuklären. Der Unwissende rennt immer noch wie blöd durch die Gegend und hat einen tollen Rentenbescheid mit KVdR. Dieser Unwissender denkt völlig selbstverständlich, dass er über die Rente versichert ist.
@ rossi Zustimm :D


@GerneKrankenVersichert alias GKV

Sorry, habe hinter dem Kürzel GKV ein Bezug auf in etwa Gesetzliche Kranken Versicherung vermutet.

Verstehe jetzt. Dein Username hier ist ja auch sehr lang, GKV lässt sich schneller schreiben. :(

Wenn ich es im Weiteren richtig erkannt habe, vertritts Du die Lobby der Krankenkassen. Ist ja Eine bestimmt Dein Arbeitgeber, wenn ich die Threads lese.

Nun, ich werde zwangläufig immer Belesener über Eigenarten Krankenkassenwesen, Sozialgesetzgebung usw. Komme aus einem anderen Job, da hatte ich u. a. nur mit Krankenkassen An- und Abmeldung und Beitragsabführung von meinen Mitarbeitern zu tun.

Ohne Beanstandungen, denn MIT wäre keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt worden.

Musste ich jetzt auch los werden.

Grüsse Funman

PS. Will Eure Zeit auch nicht so sehr beanspruchen. Ihr macht es ja auch aus hilfsbereitschaft und sozusagen ehrenamtlich. Letztendlich muss ich selber damit klar kommen. In der Vergangenheit auch geschafft und erfolgreich gewesen.

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