Funman hat es verstanden. Schrieb er selbst. Und weder du noch ich wissen, welche Art der Aufklärung durch seine Kasse gelaufen ist.Rossi hat geschrieben:
Ich gehe mal davon aus, dass Fuman noch nicht einmal so eine Ausbildung hat. GKV; Fuman hat es nicht verstanden!? Wat kommt nun!?
Bereits 2012, nachdem der ALG 2-Bezug auslief, ging die Info an Funman raus und er suchte sich Hilfe hier im Forum.Rossi hat geschrieben: Wenn Du mich fragst, dann hat die Kasse mal wieder den Holzhammer herausgeholt und druffegkloppt.
Die Kasse hat das Ende von Versicherungspflicht zu melden. Zum damaligen Zeitpunkt war noch unklar, ob die Versicherungspflicht endet. So wie es aussieht, hat sie nicht geendet, sondern es hat sich nur die Art der Versicherungspflicht (jetzt 5,1,13) geändert.Rossi hat geschrieben: Es geht um das Melderecht. Die Kasse hat "unverzüglich" nach dem Ausscheiden aus dem ALG II der DRV dies zu melden.
Wo steht denn das mit dieser unverzüglichen Meldeverpflichtung, wenn weiterhin Versicherungspflicht besteht? Ich wollte dich mal hören, wenn die Kasse es gemacht hätte und Funman sich hier darüber beschwert hätte, dass die Kasse ihn einfach bei der DRV abgemeldet hat, kein Beitrag von der Rente mehr mehr abgeführt wurde und er den jetzt nachzahlen muss.Rossi hat geschrieben: Genau diese Verpflichtung (unverzügliche Meldeverpflichtung) hat die Kasse nicht eingehalten. Sie hat den unbescholtenen und unversicherten Bürger irgendwie im Regen stehen lassen.
@ Funman: Ich bin nach den hier bekannten Fakten der Meinung, dass die Beitragsforderung zu Recht besteht. An deiner Stelle würde ich mich in der Richtung informieren, ob der Beitragsrückstand bei eurem Einkommen überhaupt pfändbar ist.