Stress immer noch mit der AOK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.02.2014, 07:30

Rossi hat geschrieben:
Ich gehe mal davon aus, dass Fuman noch nicht einmal so eine Ausbildung hat. GKV; Fuman hat es nicht verstanden!? Wat kommt nun!?
Funman hat es verstanden. Schrieb er selbst. Und weder du noch ich wissen, welche Art der Aufklärung durch seine Kasse gelaufen ist.
Rossi hat geschrieben: Wenn Du mich fragst, dann hat die Kasse mal wieder den Holzhammer herausgeholt und druffegkloppt.
Bereits 2012, nachdem der ALG 2-Bezug auslief, ging die Info an Funman raus und er suchte sich Hilfe hier im Forum.

Rossi hat geschrieben: Es geht um das Melderecht. Die Kasse hat "unverzüglich" nach dem Ausscheiden aus dem ALG II der DRV dies zu melden.
Die Kasse hat das Ende von Versicherungspflicht zu melden. Zum damaligen Zeitpunkt war noch unklar, ob die Versicherungspflicht endet. So wie es aussieht, hat sie nicht geendet, sondern es hat sich nur die Art der Versicherungspflicht (jetzt 5,1,13) geändert.
Rossi hat geschrieben: Genau diese Verpflichtung (unverzügliche Meldeverpflichtung) hat die Kasse nicht eingehalten. Sie hat den unbescholtenen und unversicherten Bürger irgendwie im Regen stehen lassen.
Wo steht denn das mit dieser unverzüglichen Meldeverpflichtung, wenn weiterhin Versicherungspflicht besteht? Ich wollte dich mal hören, wenn die Kasse es gemacht hätte und Funman sich hier darüber beschwert hätte, dass die Kasse ihn einfach bei der DRV abgemeldet hat, kein Beitrag von der Rente mehr mehr abgeführt wurde und er den jetzt nachzahlen muss.

@ Funman: Ich bin nach den hier bekannten Fakten der Meinung, dass die Beitragsforderung zu Recht besteht. An deiner Stelle würde ich mich in der Richtung informieren, ob der Beitragsrückstand bei eurem Einkommen überhaupt pfändbar ist.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 11.02.2014, 19:35

Nun ja, ich glaube dass dort etwas gepennt wurde bzw. nicht zeitnah bearbeitet wurde.

Nach der Schilderung hat Funmann weder ein Schreiben der AOK erhalten, dass die Voraussetzungen für die KVdR nicht vorliegen, noch dass er sich direkt nach dem Ausscheiden aus dem ALG II-Bezug (Pflichtversicherung) mit der Kasse in Verbindung soll.

So wie ich es verstanden habe, ist über Monate nichts passiert. Die Kasse hat offensichtlich nix unternommen.

Wenn ich keine Informationen von der Kasse bekomme und dann noch einen Rentenbescheid mit Abzug für die KVdR muss doch jeder rechtsunkundige Bürger vertrauen, dass er über die KVdR versichert ist. Dies allein schon, weil alle Sozialleistungsträger verpflichtet sind eng miteinander im Sinne des Betroffenen zusammenzuarbeiten.

Die Kasse wusste, dass die KVdR-Voraussetzungen nicht vorliegen. Gleichzeitig hatte die Kasse vermutlich die Abmeldung vom Jobcenter zeitnah vorliegen. Hier hätte die Kasse gem. § 201 Abs. 5 Satz 2 SGB V dem Rententräger "unverzüglich" melden müssen, dass er nicht mehr versicherungspflichtig ist. Wenn es zum damaligen Zeitpunkt (Mai 2012) unklar war ob er bspw. versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sein könnte, dann hätte die Kasse an Funman herantreten müssen. Ansonsten hätte die Kasse "unmittelbar" abmelden müssen.

Für mich ist dies jetzt überhaupt kein Wunder, dass Funman aus allen Wolken gefallen ist, nachdem er die Hiobsbotschaft bekommen hat.

Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt, ist die noch offenstehenden Beiträge gem. § 76 SGB IV zu erlassen sind. Hier würde ich ansetzen, denn nach der gesamten Lage des Einzelfall könnte dies unbillig sein.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 11.02.2014, 20:00

hier im Forum schreiben die Fragesteller immer aus IHRER Sicht.

Sie haben NIX bekommen an Schreiben, NIX, NIEMALS

Wenn ICH dann mit diesen Menschen SPRECHE (ihr kennt mich ja, SPRECHENDEN Menschen kann man helfen(

setzt ich mich immer gerne mit diesem Menschen zusammen. Dann erkläre ich diesen Menschen, welche Schreiben wir verschickt haben.
Ich erkläre es diesen Menschen sehr MENSCHLICH und EINFÜHLSAM bezogen auf ihren Empfängerhorizont.

Dabei stellt sich dann IMMER raus, dass sie die Schreiben (die sie vorher niemals bekommen) haben, dann DOCH ERHALTEN haben.

"Ach ja, da war so ein Schreiben von so einer Abteilung, die mit Rentnern zu tun haben".

Nach einen solchem GESPRÄCH wird dann immer alles verstanden.
Ich sag den Leuten, dass sie auch den Ordner mitbringen sollen, wo sie alles von der KK abheften. Es gibt sogar Leute, die solche Schreiben abheften. Dann zeige ich den Leuten in ihrem eigenen Ordner, welches Schreiben sie von uns erhalten hatten.

Wichtig ist immer, dass die Leute es verstehen , worum es geht. Dann wird auch eingesehen, warum man Beiträge zahlen muss.

Bei KVDR , die nicht erfüllt ist, liegt es sehr oft daran, dass man von irgendeinem sehr gut aussehenden und total netten, manchmal aus der Nachbarschaft stammen , Versicherungsmakler zu einer privaten Versicherung üüüüüberredet wurden.

Diese PKV hätten man im nachhinein niiiiemals abgeschlossen.

Auch hier weiß ich, dass dies oftmals nur eine Schuldverlagerung auf den PKV-Vetreter ist. Schuld sind iiiimmer die anderen.

Zu Job-Centern und deren Meldungen: boh eh; dazu sach ich hier nix.
Rossi: mach doch bei denen in ganz Deutschland noch ein paar Seminare.

heinrich
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Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 11.02.2014, 20:08

Fuman,

es handelt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (auch bekannt als Bürgerversicherung, nachrangige Versicherungspflicht oder Auffangsversicherung).

Wenn jemand "freiw. Versicherung" notiert, dann ist dies sicherlich ein Schreibfehler, da dies Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr.13 der freiw. Versicherung im Computer sehr ähnelt.

Wenn Du eine Widerspruchsbestätigung hast, kann Du diesen Menschen ja mal anrufen; SPRECHEN meine ich.

Er wird dir sicherlich SAGEN, dass es sich NICHT um eine freiw. Versicherung handelt, sondern um eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Die Beiträge daraus werden (wenn Rente unter 921,67 EUR betragen)
1. von der Rente durch den Rententräger abgezogen
2. von der KK berechnen, die von der 921,67 die Rente abzieht und von
der Differenz bis zu 921,67 die Beiträge selbst berechnet.

Dies wird man Dir in einem einzigen Gespräch mit der FACHabteilung (nicht mit dem Schalterbereich) erklären können.

Du willst es doch verstehen und auch Beiträge zahlen, wenn es Recht ist.
Oder willst Du zu denen gehören, die nicht und niemals wollen ????

Bin mal gespannt auf Deine Antwort, nachdem Du ein Gespräch mit den richtigen Leuten geführt hast. Oder machst Du Dir von einem Gespräch in die Hose ??. diesen Eindruck hatte ich bisher nicht von Dir.

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