Hallo,
folgendes Problem haben wir:
Meine Frau ist seit Jahren in der GKV (sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis), ich bin als Beamter in der PKV versichert. Unser Sohn ist seit Geburt bei ihr familienmitversichert. Die GKV hat turnusmäßig sich zur Prüfung der Überschreitung der JEG meine Daten zum Gesamteinkommen geben lassen. Ende 2013 hat sie nun erstmals ein paar zusätzliche Unterlagen haben wollen und bekommen inkl. Angebot von mir, dies ggf. auch persönlich zu erläutern.
Als Reaktion kam nun letzte Woche oder weiteres Eingehen auf meine Angaben ein Formschreiben, dass ich die Grenze seit dem 01.04.2013 überschritten hätte und sie deshalb die Familienversicherung zum 31.03.2014 beenden müssten, sie aber zum 01.04.2014 eine eigene Versicherung für ihn anböten.
Weiter wurde darauf hingewiesen, dass die GKV für ab dem 01.04.2014 in Anspruch genommene Leistungen zu prüfen hätte, ob diese ihr zu erstatten wäre, falls bei ihr keine Folgeversicherung begründet würde. Unabhängig davon sei die "ungültig gewordene" Versichertenkarte zurückzusenden.
Wir haben dort erst einmal angerufen und um Zusendung der Berechnung der JEG-Überschreitung gebeten, da ich anderer Meinung bin und dies auch dargelegt hatte. Bin mir auch ziemlich sicher, Restrisiko bleibt natürlich.
Parallel dazu musste ich vorsichtshalber bei meiner PKV einen Versicherungsvertrag abschließen, da meine dortige Anwartschaftsversicherung für meinen Sohn nur greift, wenn innerhalb von 2 Monaten der Antrag gestellt wird. Nach Aussage des Vertreters würde im Falle, dass die GKV die Familienversicherung rückwirkend doch akzeptieren würde, der PKV-Vertrag rückabgewickelt.
Mein Problem ist nun: Wenn mein Sohn in nächster Zeit ärztliche Leistungen braucht, wie gehe ich dann vor, bis die Angelegenheit geklärt ist, am besten wohl per Widerspruchsverfahren ? Die KV-Karte darf ich ja eigentlich nicht mehr vorlegen. Wenn ich ihn aber als Privatversicherter dem Arzt vorstelle, dann stellt der die Rechnung ja in der Regel mit 1,8- oder 2,3-fachem Regelsatz aus mit der Folge, dass die GKV bei rückwirkendem Erreichen des Familienversichertenstatus vermutlich nur höchstens zur Erstattung des 1,0-fachen bereit sein dürfte, oder ?
Vielen Dank fürs Lesen - und Antworten
streitiges Familienversicherungsende: Wechsel in PKV
Moderator: Czauderna
Nun, einfach wäre es gewesen, wenn Sie nicht drei unabhängige Beiträge eröffnet hätten.
Ich gehe einfach einmal davon aus, dass man Ihren Fall ohne genaue Kenntnis der Zusammenhänge und Fakten nicht beurteilen kann.
Sie sollten sich also entweder mit Ihrer Krankenkasse zusammensetzen oder jemanden beauftragen und bevollmächtigen für Sie den Fall zu klären. Und zwar zügig.
Die Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände sind für Krankenkassen schon verbindlich!
Was Sie tun sollen, wenn Ihr Sohn zum Arzt geht - spannende Frage - ist aber eine Rechtsdienstleistung, weil Beurteilung im Einzelfall - hier sogar ein Ratschlag für den man haftbar gemacht werden kann. Sorry, aber egal wie Sie sich verhalten, Sie werden sich ggf. immer falsch verhalten, egal wie es ausgeht.
Die Aussage des Versicherungsvertreters war übrigens nicht wirklich richtig. Haben Sie das schriftlich?
Ich gehe einfach einmal davon aus, dass man Ihren Fall ohne genaue Kenntnis der Zusammenhänge und Fakten nicht beurteilen kann.
Sie sollten sich also entweder mit Ihrer Krankenkasse zusammensetzen oder jemanden beauftragen und bevollmächtigen für Sie den Fall zu klären. Und zwar zügig.
Die Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände sind für Krankenkassen schon verbindlich!
Was Sie tun sollen, wenn Ihr Sohn zum Arzt geht - spannende Frage - ist aber eine Rechtsdienstleistung, weil Beurteilung im Einzelfall - hier sogar ein Ratschlag für den man haftbar gemacht werden kann. Sorry, aber egal wie Sie sich verhalten, Sie werden sich ggf. immer falsch verhalten, egal wie es ausgeht.
Die Aussage des Versicherungsvertreters war übrigens nicht wirklich richtig. Haben Sie das schriftlich?
Hallo,
danke für die Antwort !
Das "Aufteilen" in 3 Threats war schon Absicht, da ich es aus anderen Foren kenne, dass Jemand 27 Fragen stellt in einem Threat und dann die eine oder andere Frage einfach untergeht, obwohl sie -wie hier- unabhängig voneinander beantwortet werden können.
Was ich vergessen habe zu erwähnen zur Aussage des Versicherungsvertreters, sorry: Die Inanspruchnahme der Anwartschaftsversicherung bei Abschluss einer Vollversicherung setzt voraus, dass die GKV-Versicherung aufgrund Wegfalls der Voraussetzung der Familienversicherung endet und innerhalb von 2 Monaten nach diesem Ende der Antrag auf Vollversicherung (abgesehen natürlich der Teil, den die Beihilfe zu zahlen hätte) gestellt wird. Der Versicherungsvertreter argumentierte, dass bei rückwirkender Weitergeltung der Familienversicherung ja die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Anwartschaftsversicherung wegfallen würde.
danke für die Antwort !
Das "Aufteilen" in 3 Threats war schon Absicht, da ich es aus anderen Foren kenne, dass Jemand 27 Fragen stellt in einem Threat und dann die eine oder andere Frage einfach untergeht, obwohl sie -wie hier- unabhängig voneinander beantwortet werden können.
Was ich vergessen habe zu erwähnen zur Aussage des Versicherungsvertreters, sorry: Die Inanspruchnahme der Anwartschaftsversicherung bei Abschluss einer Vollversicherung setzt voraus, dass die GKV-Versicherung aufgrund Wegfalls der Voraussetzung der Familienversicherung endet und innerhalb von 2 Monaten nach diesem Ende der Antrag auf Vollversicherung (abgesehen natürlich der Teil, den die Beihilfe zu zahlen hätte) gestellt wird. Der Versicherungsvertreter argumentierte, dass bei rückwirkender Weitergeltung der Familienversicherung ja die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Anwartschaftsversicherung wegfallen würde.