Steuerbescheide 2001/2002 angefordert? Verjährt?
Moderator: Czauderna
Steuerbescheide 2001/2002 angefordert? Verjährt?
Hallo, meine Krankenkasse hat Steuerbescheide von 2001 und 2002 angefordert? Sind etwaige Forderungen der Kasse aus 2001 und 2002 nicht verjährt? Ich war 2001 und 2002 Hauptberuflich Vollzeit 163h/125h Monatliche Arbeitszeit Nichtselbständig Pflichtversichert und habe seit Ende 2001 einen nicht HRB eingetragenen Gewerbeschein. Da ich nie eine Satzung oder einen Auszug einer Satzung der Krankenkasse erhalten habe, oder eine sonstige Nachfrage(seit 1983!), war mir nicht bekannt, das ich einen Nebenerwerb/ Gewerbeschein meiner Krankenkasse melden muss. Ich weiß auch nicht, ob dies in der Satzung steht, da ich bis Heute keine Satzung erhalten habe. Auch hat mich niemand anderes über eine Pflichtmeldung/ Informationspflicht an die Krankenkasse informiert (Finanzamt/Gewerbestelle etc.) Die Krankenkasse ist die Metro BKK. Vielen Dank für die Antwort! Anja
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Hallo,
zur Verjährung: Die Forderungen verjähren 4 Jahre nach dem Jahr, in dem sie entstanden sind. Deshalb wäre es interessant, um welches Beitragsjahr es hier geht. Wenn für 2003 die alten Bescheide gefordert werden - könntest Du Pech haben.
Bist Du denn freiwillig versichert? Oder warst Du Arbeitnehmer? Oder familienversichert?
LG, Fee
zur Verjährung: Die Forderungen verjähren 4 Jahre nach dem Jahr, in dem sie entstanden sind. Deshalb wäre es interessant, um welches Beitragsjahr es hier geht. Wenn für 2003 die alten Bescheide gefordert werden - könntest Du Pech haben.
Bist Du denn freiwillig versichert? Oder warst Du Arbeitnehmer? Oder familienversichert?
LG, Fee
Hallo und vielen Dank für Deine Antwort! Ich bin Arbeitnehmerin in Vollzeit seit 1983, war bis 30.11.2005 in der Pflichtversicherung und durch meine verlängerte Elternzeit seit 01.12.2005 bis 30.11.2008 Freiwillig GKVS. Ich habe seit 07/2001 einen nicht HRB eingetragenen Gewerbeschein für Tuppa&Glasartikel. Durch meine Angabe im Antrag für die freiwillige GKVS 30.11.2005 meiner Nebengewerblichen Tätigkeit, hat die MBKK in 2006 die Bescheide für 2003,2004,2005 angefordert und nun im Januar 2007 für 2001 und 2002. Ein Anwalt hat mich wie folgt beraten; ich soll keine Unterlagen einreichen/nicht antworten und ggf. Widerspruch gegen Einstufungsbescheide 2001/2002 einlegen und ggf. zum SG wegen Verjährung. Finde ich aber nicht so nett, da ich bisher mit der MBKK auch zufrieden war. Was meinst Du, wie soll ich auf die Unterlagenanforderung der MBKK antworten? Es geht um die Beitragsjahre 2001 und 2002. 2001 waren die Einnahmen aus dem Gewerbe ca. 10000Euro, 2002 ähnlich. Danke und mfG Anja
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Hallo,
also.... als freiwillig versichertes Mitglied werden alle Einnahmen zum Lebensunterhalt zur Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Nun ist natürlich zu prüfen, wie die Einstufung bei Dir war. Als sonstige Versicherte gibt es eine Mindesteinstufung von z.Zt. 816,67 € mtl. Um als nicht hauptberuflich Selbständige gelten zu können, darfst Du nur unter 18 Std. wöchentlich arbeiten und die Einkommensgrenze ist 1225,00 € (weiß den genauen Betrag grad nicht...). Ausserdem muss nachweislich das Familieneinkommen anderweitig sichergestellt sein (z.B. gut verdienender Ehegatte). Wenn Dein Ehegatte aber porivat versichert ist und Du ggf. mit Deinem Einkommen halt bestimmte Grenzen übersteigst, kann es sein, dass sie Geld nachfordern - oder eben Dich anderweitig einstufen.
Ich würde an Deiner Stelle der MBKK einen netten Brief schreiben und auf die Verjährung hinweisen. Schreib Ihnen, dass Sie Dir bitte unter Angabe der Rechtsgrundlagen mitteilen sollen, wofür sie ausserhalb der Verjährungsfrist nun Unterlagen wollen.
Kannst Du vielleicht noch mal was zu Deiner freiwilligen Mitgliedschaft schreiben? Bist Du als Hausfrau oder als Ehegatte eines privat versicherten Mannes versichert?
LG, Fee
also.... als freiwillig versichertes Mitglied werden alle Einnahmen zum Lebensunterhalt zur Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Nun ist natürlich zu prüfen, wie die Einstufung bei Dir war. Als sonstige Versicherte gibt es eine Mindesteinstufung von z.Zt. 816,67 € mtl. Um als nicht hauptberuflich Selbständige gelten zu können, darfst Du nur unter 18 Std. wöchentlich arbeiten und die Einkommensgrenze ist 1225,00 € (weiß den genauen Betrag grad nicht...). Ausserdem muss nachweislich das Familieneinkommen anderweitig sichergestellt sein (z.B. gut verdienender Ehegatte). Wenn Dein Ehegatte aber porivat versichert ist und Du ggf. mit Deinem Einkommen halt bestimmte Grenzen übersteigst, kann es sein, dass sie Geld nachfordern - oder eben Dich anderweitig einstufen.
Ich würde an Deiner Stelle der MBKK einen netten Brief schreiben und auf die Verjährung hinweisen. Schreib Ihnen, dass Sie Dir bitte unter Angabe der Rechtsgrundlagen mitteilen sollen, wofür sie ausserhalb der Verjährungsfrist nun Unterlagen wollen.
Kannst Du vielleicht noch mal was zu Deiner freiwilligen Mitgliedschaft schreiben? Bist Du als Hausfrau oder als Ehegatte eines privat versicherten Mannes versichert?
LG, Fee
Hallo und vielen Dank für Deine Antwort! Ich bin Vollerwerbstätig als Verkäuferin und in verlängerter Elternzeit vom 01.12.2002 bis 30.11.2008. Am 01.12.2008 trete ich wieder in meinen Arbeitsvertrag ein. Nach 3 Jahren(hier 30.11.2005) endete die Pflichtversicherung und ich musste mich Freiwillig weiter versichern(laut Schreiben von der MBKK 2002) Davor hatte ich bis auf die Zusendung meiner VSkarte, noch nie etwas schriftliches von der Kasse gehört. Keine Satzung, kein Auszug der Satzung etc., nichts. Mir war total unbekannt, das man als nichtselbständige Vollzeitarbeitskraft ein Nebengewerbeschein angeben muss. Die Sache ist auch deshalb wichtig, da es wie mich sehr viele Kolleginnen gibt, die ebenfalls einen Nebengewerbeschein für Tuppa etc. haben. Die warten nun darauf, wie die Sache ausgeht. Vielen Dank! und mfG Anja
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Hallo,
nun ja, im Sinne des Sozialgesetzbuches bist Du keine Arbeitnehmerin mehr.
Als nebenberuflich Selbständige kannst Du weiterhin in den "Hausfrauenklassen" versichert sein, wenn Dein Lebensunterhalt nicht aus dieser Selbständigkeit bestritten wird. Da stellt sich die Frage nach Deinen Einkünften konkret und denen eines Ehegatten/Lebenspartners. Ist da kein "Ernährer", sieht es m.E. mit der Versicherung in den günstigen Beitragsklassen schlecht aus. Dann würdest Du als Selbständige versichert und da beginnt die mindesteinstufung bei 1837,50 € Mindesteinkommen. Keine guten Aussichten.
LG, Fee
nun ja, im Sinne des Sozialgesetzbuches bist Du keine Arbeitnehmerin mehr.
Als nebenberuflich Selbständige kannst Du weiterhin in den "Hausfrauenklassen" versichert sein, wenn Dein Lebensunterhalt nicht aus dieser Selbständigkeit bestritten wird. Da stellt sich die Frage nach Deinen Einkünften konkret und denen eines Ehegatten/Lebenspartners. Ist da kein "Ernährer", sieht es m.E. mit der Versicherung in den günstigen Beitragsklassen schlecht aus. Dann würdest Du als Selbständige versichert und da beginnt die mindesteinstufung bei 1837,50 € Mindesteinkommen. Keine guten Aussichten.
LG, Fee
Danke! MfG Anja
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
nun ja, im Sinne des Sozialgesetzbuches bist Du keine Arbeitnehmerin mehr.
Als nebenberuflich Selbständige kannst Du weiterhin in den "Hausfrauenklassen" versichert sein, wenn Dein Lebensunterhalt nicht aus dieser Selbständigkeit bestritten wird. Da stellt sich die Frage nach Deinen Einkünften konkret und denen eines Ehegatten/Lebenspartners. Ist da kein "Ernährer", sieht es m.E. mit der Versicherung in den günstigen Beitragsklassen schlecht aus. Dann würdest Du als Selbständige versichert und da beginnt die mindesteinstufung bei 1837,50 € Mindesteinkommen. Keine guten Aussichten.
LG, Fee