Hallo,
hab auf diversen PKV-Seiten folgende Sonderregelung gefunden:
"2010 gilt eine Sonderregelung: Als Arbeitnehmer können Sie schon 2011 in die PKV wechseln, wenn Sie im Dezember 2010 mehr als 4125 Euro brutto erhalten."
-http://www.krankenversicherung.net/vora ... rsicherung
Demnach würde es ja ausreichen, wenn man im Dezember 2010 über den 4125,- € und vorraussichtlich auch im Jahr 2011 über den 49.500 € liegt um versicherungsfrei zu werden.
Hat da jemand zufällig eine gesetzliche Grundlage oder ein Rundschreiben in dem diese Sonderregelung aufgeführt ist?
Ciao
die Laus
Sonderregelung Versicherungsfreiheit
Moderator: Czauderna
Hallo,
die neue Regelung soll ja wie die alte (vor den drei Jahren) sein und da war es beispielsweise so - Arbeitnehmer wurde eingestellt zum 01.08. des Jahres mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze - ab dem 01.10. d.J. bekam er eine Gehaltserhöhung und überschrit die JAEG des lfd. Jahres als auch die JAEG. des Folgejahres, damit war er ab dem 1.1. des Folgejahres nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Das Beispiel von der Steinlaus wäre demnach auch korrekt - bei der JAEG wird nicht auf das Kalenderjahr abgestellt sondern auf 12 Monate hochgerechnet.
Gruss
Czauderna
die neue Regelung soll ja wie die alte (vor den drei Jahren) sein und da war es beispielsweise so - Arbeitnehmer wurde eingestellt zum 01.08. des Jahres mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze - ab dem 01.10. d.J. bekam er eine Gehaltserhöhung und überschrit die JAEG des lfd. Jahres als auch die JAEG. des Folgejahres, damit war er ab dem 1.1. des Folgejahres nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Das Beispiel von der Steinlaus wäre demnach auch korrekt - bei der JAEG wird nicht auf das Kalenderjahr abgestellt sondern auf 12 Monate hochgerechnet.
Gruss
Czauderna