selbständig: haupt- oder nebenberuflich?
Moderator: Czauderna
selbständig: haupt- oder nebenberuflich?
Wie sieht wohl die Beurteilung bei folgender Situation aus (2015):
Beschäftigt als Angestellter mit ca. 22 Std. /Woche
Bruttoverdienst 23.400 Euro/Jahr
und
selbständiger Tätigkeit mit ca. 11 Std./Woche
Gewinn 25.000 Euro/Jahr
Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Sonstige Einkünfte: keine, monatlich Kindergeld (spielt das eine Rolle?)
Besteht noch nebenberuflich selbständige Erwerbstätigkeit?
Danke....
Beschäftigt als Angestellter mit ca. 22 Std. /Woche
Bruttoverdienst 23.400 Euro/Jahr
und
selbständiger Tätigkeit mit ca. 11 Std./Woche
Gewinn 25.000 Euro/Jahr
Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Sonstige Einkünfte: keine, monatlich Kindergeld (spielt das eine Rolle?)
Besteht noch nebenberuflich selbständige Erwerbstätigkeit?
Danke....
Re: selbständig: haupt- oder nebenberuflich?
Hallo,beck07 hat geschrieben:Wie sieht wohl die Beurteilung bei folgender Situation aus (2015):
Beschäftigt als Angestellter mit ca. 22 Std. /Woche
Bruttoverdienst 23.400 Euro/Jahr
und
selbständiger Tätigkeit mit ca. 11 Std./Woche
Gewinn 25.000 Euro/Jahr
Keine Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Sonstige Einkünfte: keine, monatlich Kindergeld (spielt das eine Rolle?)
Besteht noch nebenberuflich selbständige Erwerbstätigkeit?
Danke....
von der Arbeitszeit her spricht es für nicht "hauptselbständig tätig " - allerdings ist die wirtschaftliche Bedeutung (mehr Arbeitseinkommen als Arbeitsentgelt) auch ein Kriterium bei der Beurteilung - da könnte die Kasse auch auf hauptberuflich Selbständig entscheiden - da wir hier nur Einschätzungen geben können und keine Entscheidung treffen - meine Einschätzung lautet auf "hauptberuflich Selbständig".
Gruss
Czauderna
Hm, ich glaube, dass der SpiBu dies aber anders beurteilt. Es gibt ja die sog. grundsätzlichen Hinweise zur Beurteilung der hauptberuflichen Selbstständigkeit.
Guckst Du hier:
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... aendig.pdf
Auf Seite 12 und 13 steht dann nachfolgendes:
Zitat:
Im Sinne einer den Belangen aller Beteiligten Rechnung tragenden Abgrenzung, die vor allem verfahrenspraktisch relativ einfach durchzuführen ist, kann von folgenden Grundannahmen
ausgegangen werden:
- Bei Arbeitnehmern, die aufgrund tariflicher, betriebsbedingter oder arbeitsvertraglicher Regelungen vollschichtig arbeiten oder deren Arbeitszeit der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebs entspricht, ist anzunehmen, dass –unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts – daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt.
- Bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße beträgt, ist anzunehmen, dass daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt.
- Bei Arbeitnehmern, die an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren Arbeitsentgelt nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße beträgt, ist anzunehmen, dass die selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Du arbeitest mehr als 20 Stunden, nämlich 22 Stunden als Arbeitnehmer. Ferner beträgt dein Bruttogehalt mtl. 1.950,00 €. Dies ist oberhalb der Hälfte der Bezugsgröße (derzeit 2.905,00 € / 2 = 1.452,50 €).
Gilt diese Verlautbarung nicht mehr?!
Ggf. solltest Du den Status klären lassen.
Guckst Du hier:
https://www.tk.de/centaurus/servlet/con ... aendig.pdf
Auf Seite 12 und 13 steht dann nachfolgendes:
Zitat:
Im Sinne einer den Belangen aller Beteiligten Rechnung tragenden Abgrenzung, die vor allem verfahrenspraktisch relativ einfach durchzuführen ist, kann von folgenden Grundannahmen
ausgegangen werden:
- Bei Arbeitnehmern, die aufgrund tariflicher, betriebsbedingter oder arbeitsvertraglicher Regelungen vollschichtig arbeiten oder deren Arbeitszeit der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebs entspricht, ist anzunehmen, dass –unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts – daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt.
- Bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße beträgt, ist anzunehmen, dass daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt.
- Bei Arbeitnehmern, die an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren Arbeitsentgelt nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße beträgt, ist anzunehmen, dass die selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Du arbeitest mehr als 20 Stunden, nämlich 22 Stunden als Arbeitnehmer. Ferner beträgt dein Bruttogehalt mtl. 1.950,00 €. Dies ist oberhalb der Hälfte der Bezugsgröße (derzeit 2.905,00 € / 2 = 1.452,50 €).
Gilt diese Verlautbarung nicht mehr?!
Ggf. solltest Du den Status klären lassen.
Sehe ich auch erst einmal so. Unser Moderator (Czauderna / langjähriger Kassenmitarbeiter) tütet Dich zunächst als hauptberuflich selbständig ein.
Sein Ergebnis hat er bislang nicht so richtig anhand der Verlautbarung des Spibu´s begründet, .
Mein Ergebnis allerdings sehrwohl; sofern diese noch Gültigkeit hat.
Was meinst Du mittlerweile Günter?!
Sein Ergebnis hat er bislang nicht so richtig anhand der Verlautbarung des Spibu´s begründet, .
Mein Ergebnis allerdings sehrwohl; sofern diese noch Gültigkeit hat.
Was meinst Du mittlerweile Günter?!
Hallo Rossi,Rossi hat geschrieben:Sehe ich auch erst einmal so. Unser Moderator (Czauderna / langjähriger Kassenmitarbeiter) tütet Dich zunächst als hauptberuflich selbständig ein.
Sein Ergebnis hat er bislang nicht so richtig anhand der Verlautbarung des Spibu´s begründet, .
Mein Ergebnis allerdings sehrwohl; sofern diese noch Gültigkeit hat.
Was meinst Du mittlerweile Günter?!
Sind wir schon soweit, dass ich mich für meine Einschaetzung dir gegenüber rechtfertigen muss ?
ESMI -
Ich kann dazu momentan nix sagen, im Gegensatz zu manch anderem Experten und dir, habe ich meine Quellen nicht immer zu Hause. Aber wenn es dich persönlich beruhigt - wenn die Kasse die Sache mit der Bezugsgroesse so auslegt und sich danach richtet hat er gute Chancen nicht als hauptberuflich Selbständiger eingestuft zu werden das schreibt dir dein Moderator.
Übrigens - Moderator heißt nicht gleichzeitig auch "weiß alles", ausgenommen natürlich anwesende Moderatoren aus dem Nachbarforum - grins!
Gruß
Czauderna
Hallo beck07,
so, ich habe mir mal die mir vorliegenden Unterlagen angesehen - Nach Auffassung des BSG. in Verbindung mit den (ab 23.7.2015 neu) gelten Hinweisen ist es tatsächlich so, dass allein das Überschreiten des Arbeitseinkommenshöhe gegenüber dem Arbeitsentgelt keine ausschlaggebendes Kriterium für eine hauptberufliche Selbständigkeit darstellt - damit liege ich wohl mit meiner Einschätzung falsch - sorry.
Demnach hast du also gute Chancen (weiterhin) als nicht hauptberuflich Selbständig von deiner Kasse eingestuft zu werden.
Gruss
Czauderna
so, ich habe mir mal die mir vorliegenden Unterlagen angesehen - Nach Auffassung des BSG. in Verbindung mit den (ab 23.7.2015 neu) gelten Hinweisen ist es tatsächlich so, dass allein das Überschreiten des Arbeitseinkommenshöhe gegenüber dem Arbeitsentgelt keine ausschlaggebendes Kriterium für eine hauptberufliche Selbständigkeit darstellt - damit liege ich wohl mit meiner Einschätzung falsch - sorry.
Demnach hast du also gute Chancen (weiterhin) als nicht hauptberuflich Selbständig von deiner Kasse eingestuft zu werden.
Gruss
Czauderna
Du bist einfach der Größte, aber das weißt du selbst.Rossi hat geschrieben:Jooh Günter
Zitat:
[/u]
so, ich habe mir mal die mir vorliegenden Unterlagen angesehen
Genau jenes wollte ich damit erreichen.
Genaues hinsehen, Sachverhalt ergründen; Vorschriften oder Verlautbarungen gegenüberstellen und danach ein fundiertes Ergebnis.
Ich weiß, manchmal fehlt dafür die Zeit.
Gruss
Guenter