Ich hatte hier im Thread krabbe einiges gepostet, wie sie es anstellen könnte, dass zumindest im Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruches ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Irgendeiner der Poster hier aus dem Forum hat sich dann an den Moderator gewandt, mit dem Hinweis, dass durch diese Tipps ggf. Sozialleistungen (hier insbesondere der Anspruch auf Krankengeld) erschlichen werden.
Viel anders sind Deine Tipps aber auch nicht zu werten, oder?
seh ich jetzt eigentlich nicht so.....ich denk eher, Krabbe hat es durch Unwissenheit bzw. durch voreiliges Handeln (wahrscheinlich krankheitsbedingt) geschafft, in eine Situation zu geraten, in der sie durch das ganze sorgfältig geknüpfte Netz der sozialen Sicherung zu rutschen. Und der Grad zwischen krank = behandlungsbedürftig und krank = arbeitsunfähig ist nun mal ein schmaler, die Entscheidung wird wohl nur ein Arzt treffen können.
ich glaube aber nicht, dass es dem Geist des Sozialgestzbuches entspricht, jemandem der krankheitsbedingt seinen Job aufgegeben hat, zu sagen: ok, aus dem Grund hast du keinen Anspruch auf diese Leistung und aus deswegen hast du keinen Anspruch auf jene Leistung.
Oder ich zitier mal einfach aus dem § 1 SGB I:
§ 1 SGB I Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
- ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
- gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
- die Familie zu schützen und zu fördern,
- den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
- besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
(2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
na ja, und wenn Krabbe sich gesundschreiben lässt, hat sie wohl kaum Anspruch auf Krankengeld, oder? und Anspruch auf ALG I hat sie, soweit sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn sie gesundgeschrieben ist, steht sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, nicht wahr? ich kann da keine Erschleichung von Leistungen erkennen....
ich denke, es ist jetzt wichtig, dass Krabbe den Kopf frei bekommt um sich darum zu kümmern, wieder gesund zu werden. Und dann wieder arbeiten und Beiträge zahlen zu können. Und da ist es eher schädlich, wenn sie darüber grübeln muss, wie sie krankenversichert ist oder woher sie das Geld für den nächsten Tag herbekommt.
davon abgesehen wird die Empfehlung "lassen sie sich gesundschreiben und beantragen sie Leistungen der Agentur für Arbeit) tagtäglich von vielen Fallmanagern gegeben. Ist das dann auch Beihilfe zur Erschleichung von Sozialleistungen?
aber da kann man wohl auch unterschiedlicher Ansicht sein...
Gruß
Lady Butterfly