Seit wann muss man Kompositfüllungen beantragen bei Kasse ?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Holly-D
Beiträge: 55
Registriert: 09.09.2011, 15:34

Seit wann muss man Kompositfüllungen beantragen bei Kasse ?

Beitrag von Holly-D » 19.12.2011, 18:17

Hallo,

ich musste meine Kompositfüllungen zu Unrecht selber bezahlen.
Bin chronisch nierenkrank.

Und nun heißt es laut KK:

Mithin ist die Übernahme der Mehrkosten für die besonderen Füllungen vor der Behandlung bei der Kasse zu beantragen und die Entscheidung darüber abzuwarten.

Es geht hier weder um ein Inlay noch um eine Krone !

D.h. der Zahnarzt bohrt mir das schmerzende Loch aus, und stopft erstmal irgendwas rein und ich warte dann erstmal 2 oder mehr Wochen bis mir eine normale Kunststofffüllung genehmigt wird - oder auch nicht - und dann muss alles nochmal geöffnet werden...

Ist das normal so ?

MfG

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 19.12.2011, 19:45

Hallo,
nein, das ist nicht so - ich kenne es nur so - der Zahnarzt bohrt ein Loch und füllt dann ein solches Material rein welches auch von der Kasse gezahlt wird - ansonsten fragt er den Patienten vorher ob er lieber etwas haben möchte was
evtl. qualitativ besser ist bzw. länger hält als die "Kassenfüllung", und wenn der Patient einwilligt, dann macht er das. Der Patient bekommt entweder eine Rechnung, auf der der Kassenzuschuss für die "Kassenfüllung" bereits abgesetzt ist oder er bekommt eine Gesamtrechnung und reicht diese dann für die Erstattung der "Kassenfüllung" bei der Kasse ein.
Gruss
Czauderna

Holly-D
Beiträge: 55
Registriert: 09.09.2011, 15:34

Beitrag von Holly-D » 02.01.2012, 19:05

Doch, ist so. Wurde bei der Ladung vor Gericht entschieden.

Obwohl es heißt das bei Nierenkranken direkt die 13e, 13f oder 13g über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann hat man bei mir entschieden das der kompliziertere Weg besser sei.

D.h. ich sage dann bei Zahnschmerzen - Stop, keine Füllung, die muss ich erst beantragen.

Das ist so weil eine zweite Behandlung für die Krankenkassen wirtschaftlicher ist. ;-)


PS: Laut Gericht gibt es Rückerstattung von Geldern/Behandlungskosten nicht ! Also nix mit nachher einreichen.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 02.01.2012, 21:51

Holly-D hat geschrieben:Doch, ist so. Wurde bei der Ladung vor Gericht entschieden.

Obwohl es heißt das bei Nierenkranken direkt die 13e, 13f oder 13g über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann hat man bei mir entschieden das der kompliziertere Weg besser sei.

D.h. ich sage dann bei Zahnschmerzen - Stop, keine Füllung, die muss ich erst beantragen.

Das ist so weil eine zweite Behandlung für die Krankenkassen wirtschaftlicher ist. ;-)


PS: Laut Gericht gibt es Rückerstattung von Geldern/Behandlungskosten nicht ! Also nix mit nachher einreichen.
Hallo,
wieso Gericht ?? - aber auch egal - der Fehler lag ja wohl dann beim Zahnarzt
und nicht bei der Kasse - du hast doch geschrieben, dass in Fällen wie dem deinigen die Leistung direkt über KVK hätte abgerechnet werden können -
warum hat er dies denn nicht getan ??
Auch die Aussage des Gerichtes verwirrt mich etwas - natürlich haben die Kassen Möglichkeiten wenn es sich herausstellt das etwas irrtümlich nicht über die KVK abgerechnet wurde, dem versicherten zu erstatten - das ist zwar kein Zwang und auch nicht die Regel,
aber eine Möglichkeit. Das Gericht meinte wahrscheinlich dass es dafür keinen
Rechtsanspruch gibt - das stimmt dann wieder.
Gruss
Czauderna

Holly-D
Beiträge: 55
Registriert: 09.09.2011, 15:34

Beitrag von Holly-D » 06.01.2012, 21:43

Hallo,

es ging vor Gericht weil sich die KK für ihre Gutachten 9 Monate Zeit lässt und dabei Unwahrheiten gegenüber Ärzten aufgestellt hat wozu sich diese dann nicht mehr äußern wollten...

Entweder die Krankenkasse informiert die Zahnärzte nicht richtig oder was auch immer.

Ich habe bei jedem Zahnarzt bei dem ich war immer die Füllungen selber zahlen müssen trotz Nierenerkrankung und positiven Allergietest.

Jetzt dasselbe, ich soll 53 Euro für eine Kunststofffüllung selber zahlen und die KK übernimmt 35 Euro.

Warum ? Ich weiß es nicht.

Ich habe das nun wieder bei der KK eingereicht.

Ich kann es nicht zahlen, also bedeutet das für mich Schmerzen aushalten bis ich irgendwann das Geld dazu habe oder ziehen lassen und dann - weil ich ja kein Geld habe - mit Lücke rumlaufen.

Macht sich gut auf Arbeit, geht aber nicht anders.

Ich habe insgesamt an Füllungen nun 303 Euro und ein paar Zerquetsche aus eigener Tasche bezahlt. Ich kann nicht mehr, ich habs einfach nicht mehr.


PS: Ich muss nun auch jede Panoramaaufnahme vorher beantragen. Wurde auch vor Gericht entschieden.

Holly-D
Beiträge: 55
Registriert: 09.09.2011, 15:34

Beitrag von Holly-D » 11.01.2012, 15:45

Abgelehnt. Ich muss der Barmer vom Nephrologen Papiere vorlegen obwohl ich von denen einen Brief erhielt in dem stand:

Wenn bei Ihnen eine schwere Niereninsuffizienz vorliegt - und Sie aus medizinischer Sicht eine neue Füllung benötigen - kann der Zahnarzt eine Kompositfüllung direkt über die Versichertenkarte abrechnen. In welcher Form der Zahnarzt einen Nachweis der Niereninsuffizienz benötigt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Zahnarzt.

Mein Zahnarzt hat entsprechende Papiere von mir, aber nun möchte sich die Angestellt der Barmer diese anscheinend an die Wand pinnen.

Jeder lacht nur darüber warum überhaupt soetwas einreichen muss und nun spielt man dort anscheinend sein eigenes Spiel.

Holly-D
Beiträge: 55
Registriert: 09.09.2011, 15:34

Beitrag von Holly-D » 11.01.2012, 21:56

Am Telefon wurde mir heute von der Barmer gesagt:
"Wenn Sie wirklich nierenkrank wären hätten Sie mehr Ausfallzeiten auf Arbeit und würden auch mal im Krankenhaus liegen."

Das geht wieder ans Gericht für das laufende Verfahren.

Antworten