Hallo,
ICH (Mann) BKK-Heilberufe
versichert war ich bis Okt. 2008.
ab Nov. 2008 habe ich dann meine Beiträge nicht mehr zahlen können, da ich mich selbständig gemacht habe und für die KV kein Geld mehr übrig geblieben ist.
FRAU TK (verheiratet seit Mai 2007)
von 2000 bis zum jetzigem Zeitpunkt hat meine Frau ihre Beiträge lückenlos an die TK bezahlt.
1. kann ich jetzt zur TK wechseln, da diese 1% günstiger ist?
2. wenn ja, muss ich 316€ für jeden Monat nach zahlen, oder gibt es eine Möglichkeit der Entlastung?
3. kann ich einfach mein alte Versicherung BKK-Heilberufe kündigen?
4 wie sieht es mit einer Familienversicherung aus, gilt diese auch rückwirkend? kann man die Beiträge seit der Heirat (2007) zurückerstattet bekommen, da diese offensichtlich zu viel gezahlt wurden.
5. Was würdet Ihr tun?
6. Welches ist die günstigste Lösung, oder gibt es nur eine????
---oh mann ist das alles kompliziert --- wer kann mir helfen, damit ich am Ende des Tunnels wieder Licht sehen kann?
LG
Martin
Seit Oktober 2008 keine Krankenversicherung! was nun?
Moderator: Czauderna
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Hallo Martin,
wenn Du immer noch selbständig bist, gibt es als Lösung nur den Weg zur BKK Heilberufe zurück. Dort musst Du dann ab 2008 nachlöhnen. Wenn Du dann da alles geregelt hat, kannst Du die Krankenkasse kündigen und in eine andere Kasse wechseln.
Um die Nachzahlung kommst Du nicht herum. Auch nicht bei einem späteren Kassenwechsel.
Du kannst aber auch Deine selbständige Tätogkeit aufgeben. Und dann als Hausmann die Familienversiucherung bei Deiner Frau in der TL begehren und bekommen. Allerdings erst ab dem Zeitpunkt, wo Du nicht mehr selbständig bist. Falls Du schon vorher das Gewerbe aufgegeben hast, dann geht die Familienversicherung auch rückwirkend.
Du kannst dann irgendwann Dein Gewerbe wieder aufnehmen/anmelden und Dich dann in der Kasse der Wahl (nach der Familienversicherung) weiterversichern.
Mir fallen nur diese beiden Möglichkeiten ein.
LG, Fee
wenn Du immer noch selbständig bist, gibt es als Lösung nur den Weg zur BKK Heilberufe zurück. Dort musst Du dann ab 2008 nachlöhnen. Wenn Du dann da alles geregelt hat, kannst Du die Krankenkasse kündigen und in eine andere Kasse wechseln.
Um die Nachzahlung kommst Du nicht herum. Auch nicht bei einem späteren Kassenwechsel.
Du kannst aber auch Deine selbständige Tätogkeit aufgeben. Und dann als Hausmann die Familienversiucherung bei Deiner Frau in der TL begehren und bekommen. Allerdings erst ab dem Zeitpunkt, wo Du nicht mehr selbständig bist. Falls Du schon vorher das Gewerbe aufgegeben hast, dann geht die Familienversicherung auch rückwirkend.
Du kannst dann irgendwann Dein Gewerbe wieder aufnehmen/anmelden und Dich dann in der Kasse der Wahl (nach der Familienversicherung) weiterversichern.
Mir fallen nur diese beiden Möglichkeiten ein.
LG, Fee
Sorry,
Hat Dich die BKK-Heilberufe so einfach im Okt. 2008 gehen lassen bzw. hat sie Dich gekündigt?
Dat geht doch gar nicht mehr so ohne weiteres!!!
Wat iss dat denn?ICH (Mann) BKK-Heilberufe
versichert war ich bis Okt. 2008.
ab Nov. 2008 habe ich dann meine Beiträge nicht mehr zahlen können, da ich mich selbständig gemacht habe und für die KV kein Geld mehr übrig geblieben ist.
Hat Dich die BKK-Heilberufe so einfach im Okt. 2008 gehen lassen bzw. hat sie Dich gekündigt?
Dat geht doch gar nicht mehr so ohne weiteres!!!
für mich klingt das so, als ob n8lauscher weiter bei der BKK für Heilberufe als Mitglied geführt wird. beendet wurde die Mitgliedschaft sicher nicht, sondern eher in den den Leistungsausschluss versetzt.
hast du dich denn mal mit der BKK für Heilberufe in Verbindung gesetzt? schreibt dich die BKK noch an (Mahnungen usw.)?
gesetzlich ist geregelt, dass derjenige, der nicht versichert ist, in die Kasse zurück muss, bei der er letztmalig versichert war. hier also die BKK für Heilberufe.
es ist ratsam sich dorthin zu wenden und die Mitgliedschaft zu klären.
hast du dich denn mal mit der BKK für Heilberufe in Verbindung gesetzt? schreibt dich die BKK noch an (Mahnungen usw.)?
gesetzlich ist geregelt, dass derjenige, der nicht versichert ist, in die Kasse zurück muss, bei der er letztmalig versichert war. hier also die BKK für Heilberufe.
es ist ratsam sich dorthin zu wenden und die Mitgliedschaft zu klären.