Seit November krankenversichert, davor 9 Monate gar nicht...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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vaddalive
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Seit November krankenversichert, davor 9 Monate gar nicht...

Beitrag von vaddalive » 19.11.2010, 13:59

Hi,
habe seit November eine neue Arbeitsstelle. Der Arbeitgeber hat mich nun bei der TK angemeldet. Nun habe ich einen Brief von denen erhalten und soll ihn ausfüllen. Die TK möchte u.a. wissen, wo Ich die letzten 18 Monate versichert gewesen bin. Nun zu meiner Frage:
Ich war die letzen ca. 9 Monate nicht krankenversichert, seit meiner letzten Arbeitsstelle(davor bei der BKK gewesen). In den letzten 9 Monaten, war ioch weder beim Arbeitsamt gemeldet sprich bei der ARGE etc..
Auch habe ich in der Zeit keine Leistungen in Anspruch genommen(keine Arztbesuche etc.)
Was soll ich denn da nun angeben?
Und werde ich irgendwelche Nachzahlungen zahlen müssen, obwohl ich keine Leistungen bezogen habe?

Danke schonmal für die Antworten.

Mein Arbeitgeber meint, ich müsste in der Hinsicht nichts befürchten.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 19.11.2010, 16:18

wie kommst du denn darauf, dass du irgendwelche Nachzahlungen leisten musst.

"Schwant" dir da was. Hast du ein schlechtes Gewissen. Warum ?

vaddalive
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Beitrag von vaddalive » 19.11.2010, 17:32

Weil ich von einigen gehört habe, dass man versichert sein muss. Und wenn man, so wie Ich, jetzt eine längere Zeit nicht versichert gewesen ist, man sobald wieder bei einer Krankenkasse angemeldet ist, Nach- bzw. Rückzahlungen erstatten muss. Auch wenn man in dieser Zeit, keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Ist das denn jetzt so oder nicht?
Denn die Einen sagen JA, die Anderen wiederum NEIN? And I am confused ;)

heinrich
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Beitrag von heinrich » 19.11.2010, 18:09

noch kurz ein paar Frage.

hat der Arbeitgeber dich bei der TK einfach so angemeldet
oder
hast du bei dieser Krankenkasse (TK) eine Wahlerklärung unterschrieben (also, dass du dort Mitglied werden willst)

wann Begann die versicherungspflichtige Beschäftigung.

Falls Wahlerklärung bei TK unterschrieben, wann unterschrieben bzw bei der TK abgegeben.

zost
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Beitrag von zost » 19.11.2010, 20:21

wie lange bestand denn die versicherung bei der vorkasse (bkk)?

evt. gibt es gar kein wahlrecht zur tk!

die versicherungspflicht bei nichtversicherten muss beantragt werden. ob leistungen in anspruch genommen wurden ist egal.
jeder andere versicherte muss auch seine beiträge zahlen egal ob er leistungen beansprucht oder nicht.

vaddalive
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Beitrag von vaddalive » 24.11.2010, 00:50

heinrich hat geschrieben:noch kurz ein paar Frage.

hat der Arbeitgeber dich bei der TK einfach so angemeldet
oder
hast du bei dieser Krankenkasse (TK) eine Wahlerklärung unterschrieben (also, dass du dort Mitglied werden willst)

wann Begann die versicherungspflichtige Beschäftigung.

Falls Wahlerklärung bei TK unterschrieben, wann unterschrieben bzw bei der TK abgegeben.
Ja, der Arbeitgeber hat mich einfach so bei der TK angemeldet. Seiner Meinung nach die beste Entscheidung. Zwar wurde ich vorher gefragt, wo ich denn versichert sein wollen würde, aber als Laie war es mir egal. Desweiteren wurde mir abgeraten, mich bei meiner alten Krankenkasse versichern zu lassen.

Beginn: 1.11.2010


@ zost: Quasi seit meiner Geburt bis zum 24. Lebensjahr (sprich Familienkasse), nach der Schule, 4-5 Monate nicht mehr versichert gewesen. Dann wiederum 5 Monate bei der BKK (neuer Arbeitgeber, musste nichts nachzahlen etc.). Und danach wie gesagt, die 9 Monate, wo ich nicht versichert gewesen bin und nun bei der TK, wobei ich denen noch ihr Schreiben zurückschicken muss.

Targot
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Beitrag von Targot » 24.11.2010, 07:55

Hallo,

meiner Meinung nach kommt eine Krankenversicherung bei der TK gar nicht zustande, genaugenommen dürfen sie dich sogar gar nicht aufnehmen.

Grund hierfür: Die versicherung der Nichtversicherten wird immer bei der letzten Kasse durchgeführt, in deinem Fall die BKK. Also wirst du dir vergangenen Monate Nachversichert werden müssen (gegen entsprechende Beitragszahlung) und wirst dann ohne Unterbrechung durch deinen neuen Arbeitgeber bei der BKK angemeldet werden müssen (weil: letzte Kasse).

Mein Tipp an dich: nimm schnellst möglich Konatkt zur BKK auf und regel das mit der säumigen Beitragsschuld (z. B. durch Ratenzahlung).

Kommt im übrigen immer raus, egal was du der TK jetzt mitteilst, um die Nachversicherung (gleichgültig ob Leistungen beansprucht wurden) wirst leider nicht herumkommen.

Gruß

Targot

heinrich
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Beitrag von heinrich » 24.11.2010, 20:07

sehe ich ebenso wie Targot.

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