Seit 5 Monaten nicht krankenversichert, benötige Hilfe!!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
ernesto
Beiträge: 5
Registriert: 05.08.2009, 14:59

Seit 5 Monaten nicht krankenversichert, benötige Hilfe!!

Beitrag von ernesto » 05.08.2009, 15:57

Hi,
da komm ich heute nichtsahnend nach Hause und bekomm direkt dieses Problem vorgesetzt. Ich bin mit den Nerven momentan ziemlich am Boden, weiss gar nicht wo ich anfangen soll.:(
Ich bitte jeden, der sich mit Krankenversicherungen, Rechte des Bürgers etc. pp auskennt, meinen Text wenigstens zu überfliegen und mir einen Tipp geben.


Durch Zufall hab ich heute erfahren, dass ich seit März nicht mehr krankenversichert bin. Ich war von September 08 bis Februar 09 in Australien, hatte dafür eine Auslandskrankenversicherung.
Nun bin ich zusätzlich am 3. Februar 23 geworden.
Als ich wieder in Deutschland war, habe ich meinen alten 400 Euro Job zurückbekommen, den ich vorher schon hatte um Geld anzusparen (war außerdem zu der Zeit in der Schule).
Deshalb hab ich mich auch nicht arbeitslos gemeldet, da ich ja den 400 Euro Job habe und noch bei meinen Eltern lebe, bis ich ab Oktober anfange zu studieren.
In der Zeit zwischen März und Juli war ich einmal beim Augenarzt, einmal zur Kerspintomographie und einmal beim Hausarzt. Bei allen hab ich ganz normal meine Versichertenkarte benutzt, ohne irgendwelche Probleme.
Meine Mutter hat heute mit einem bei der Krankenversicherung telefoniert, da sie fragen zu einem Fragebogen hatte, den wir zugeschickt bekommen hatte und der die Kinder (also mich) der Versicherten betraf.
Als der Typ gehört hat, dass ich seit letztes Jahr Juni mit der Schule fertig bin und seitdem "nix Schulisches o.ä." gemacht habe, meinte er nur, dass ich seit meinem 23. Lebensjahr nicht mehr krankenversichert bin. :shock:
Meine Mutter hat ihn anschließen gefragt, wieso wir kein Schreiben o.ä. darüber bekommen hätten. Seine Antwort war, dass sowas "alle" wüssten, es ist also kurzgefasst unser eigenes Pech.
Außerdem hat er gesagt, dass wenn er keinen Schulnachweis o.ä. für das abgelaufene Schuljahr bekommen würde, ich dann alle bisher angfallenen Kosten (also die, seitdem ich wieder aus Australien hier bin) selber tragen müssten. :shock: :shock:
Jetzt versuch ich krampfhaft im Internet Infomaterial zu finden, damit ich, wenn ich nun mit dem Herren nochmal reden, weiss was Sache ist.
Musst die Krankenkasse nicht bescheid geben, wenn ich nicht mehr bei ihnen versichert bin, weil ich das 23. Lebensjahr erreicht habe? Und ist es möglich in Deutschland nicht krankenversichert zu sein. Was wäre gewesen, wenn ich einen Unfall gehabt hätte?
Ich/ wir wussten ja bis heute überhaupt nicht, dass ich seit 5 Monaten nicht krankenversichert bin. Genauso hab ich kein Schreiben o.ä. bekommen, nachdem ich bei den Ärzten meine Versichertenkasse benutzt habe. Was ich überhaupt nicht verstehen kann. Wenn ich nicht versichert bin, wieso kann ich meine Karten benutzen und wieso erhalten ich auch 4 Monate später keinen Brief o.ä., indem steht dass die Karte nicht genutzt werden kann.
Ich weiss gar nicht, wann wir über diese Sache Bescheid bekommen hätten, wenn meine Mutter nicht heute mit dem Herren telefoniert hätte. Vielleicht wäre ich bis zum Anfang meines Studiums noch desöfteren zum Arzt gegangen...also ich bin gerade echt ratlos und weiss überhaupt nicht, wie meine Rechte etc. in dieser Sache aussehen.
Gibt es vielleicht irgendjemanden, der Ahnung von der Materie hat und kann mir weiterhelfen?
Hab mich gerade auch bei einem Krankenkassenforum registriert, aber da muss ich auf die Freischalten des Admins warten. :rolleyes:
Ich wäre jedem unbeschreiblich dankbar, der etwas Licht ins Dunkeln bringen könnte.

Vielen, Vielen Dank!

Gast

Beitrag von Gast » 05.08.2009, 16:17

Hallo ernesto,

das ist tatsächlich eine missliche Lage.

Seit wann weiß denn die Krankenkasse, dass du nicht mehr Schüler bist?

Wenn die Krankenkasse nicht von dir oder deiner Mutter mitgeteilt bekommt, dass die Schule beendet ist, solange wird die Familienversicherung auch noch nicht beendet. Woher sollte die Krankenkasse es denn erfahren, wenn nicht von euch? Man hat als Versicherter nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Solange die Krankenkasse davon ausgegangen ist, dass du Schüler bist, war die Familienversicherung auch korrekt. Der Anspruch ist über das 23. Lebensjahr aber nur möglich, wenn das Kind, also du, sich in der Schulausbildung befindet. Ist dies seit dem 23. Lebensjahr nicht mehr der Fall, kann die Krankenkasse rückwirkend die Familienversicherung beenden, vielmehr muss sie sogar beenden.

Warst du in Australien im Urlaub, oder hatte das andere Gründe?

Für dich gilt, dass du dich ab deinem 23. Lebensjahr selbst versichern musst. Ab Bekanntwerden/Feststellung, dass du nicht mehr familienversichert werden kannst, hast du 3 Monate Zeit einen Antrag auf freiwillige Versicherung zu stellen. In Deutschland darf man nicht mehr ohne Versicherung sein. Es gilt Versicherungspflicht. Deshalb wurde dafür die sogenannte Nichtversicherung eingeführt. Du wirst dabei monatlich ca. 140 EUR (auch rückwirkend) berappen müssen. Sobald du studierst und dabei unter 25 bist und dabei keine monatlichen Einkünfte über 360 EUR hast, kannst du wieder in die kostenfreie Familienversicherung zurück.

ernesto
Beiträge: 5
Registriert: 05.08.2009, 14:59

Beitrag von ernesto » 05.08.2009, 16:29

Ich bin bis letztes Jahr Juni zur Schule gegangen, die Versicherung hatte auch darüber das Schreiben der Schule bekommen, dass ich bis Juni 08 Schüler der Schule bin.
Danach bin ich nach Australien für die 6 Monate (es war ein Work & Travel, also keine Sprachschule o.ä.). Die Krankenkasse hatte also für die Zeit nach Juni 08 nichts von mir, dass sagen würde ich wäre Schüler o.ä., also hätten dies auch nicht annehmen müssen/dürfen.
Wir wussten nicht, dass nachdem 23. Lebensjahr die Familienversicherung nicht mehr gilt, hatten aber auch nichts schriftliches bekommen, dass uns wenigstens darauf hätte aufmerksam machen können. Erst seit dem heutigen Gespräch zwischen meinter Mutter und dem Herren bei der Versicherung wissen wir, dass ich seit 5 Monaten nicht mehr versichert bin.
Wenn ich jetzt diese 140 €/Monat rückwirkend bezahlen würde, muss die Krankenversicherung dann die Arztkosten, die in der Zeit zwischen März und Juli aufgekommen sind, zahlen? Oder wie genau läuft das? Das wären zwar 700 Euro, aber dann hätte ich jedenfalls Gewissheit. Oder muss ich etwa auf Kulanz seitens der Krankenkasse hoffen?

Gast

Beitrag von Gast » 05.08.2009, 16:37

bezahlt man rückwirkend die Beiträge, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für sämtliche Leistungen, die du in Anspruch genommen hast.

was ich jetzt aber nicht sofort 100%ig beantworten kann ist, ob du überhaupt Anspruch auf Versicherung rückwirkend hast, da du dich im Ausland (work and travel) befunden hast.

wenn es so war, wie du schreibst, dass der Krankenkasse bereits seit letztem Jahr bekannt war, dass du die Schule beendet hast, dann würde ich probieren der Krankenkasse klar zu machen, dass es deren Verschulden ist. vielleicht verzichtet die Krankenkasse dann auf rückwirkende Beitragsforderungen und du musst nur die Beiträge ab Bekanntwerden zahlen. ist aber verhandlungssache. die meisten Kassen versuchen diesen Schuh ihren Versicherten anzuziehen.

ernesto
Beiträge: 5
Registriert: 05.08.2009, 14:59

Beitrag von ernesto » 05.08.2009, 16:43

Also wärend ich im Ausland war, hatte ich eine Auslandskrankenversicherung.
Ich bin seit März wieder hier in Deutschland und habe die Leistungen ja auch hier in Anspruch genommen. Mein Wohnsitz war immer hier bei meinen Eltern (die wissen also gar nicht, dass ich weg war).
Wenn die Krankenkasse nur das Schreiben von mir hatte, dass ich bis Juni 08 Schüler war und erst heute nach einer Schulbescheinigung für das Schuljahr 08/09 nachfragt, bei wem liegt der Fehler und kann ich das überhaupt verwenden oder können die einfach sagen, dass ich seit Februar 23 bin und alles andere (ob nun Fehler ihrerseits oder nicht) nicht zählt?
Hast du evtl. einen Link o.ä. in dem genau steht, dass ich die Beiträge ruckwirkend nachzahlen kann und die KK dann die Arztkosten zahlen muss?

Vielen Dank!

Gast

Beitrag von Gast » 05.08.2009, 16:49

du kannst nicht nur nachzahlen, du musst es sogar.

wegen Links muss ich mal schauen. bin schon zu Hause. meine Datensammlung ist auf meinem Rechner an der Arbeit. aber das www lässt ja keine Wünsche offen, wenn man weiß was man sucht :lol:

ernesto
Beiträge: 5
Registriert: 05.08.2009, 14:59

Beitrag von ernesto » 05.08.2009, 16:56

Ja, das mit dem Nachzahlen habe ich auch so verstanden.
Die Beiträge werde ich so oder so nachzahlen müssen, wenn die Versicherung nicht irgendwelche Fehler eingesteht...was sie wohl zu nicht machen werden.
Ich hab mir schon die Finger heiss gegoogelt, aber außer irgendwelche Forenbeiträge finde ich nichts gescheites. :?
Muss die KK mich denn nicht informieren, wenn die Familienversicherung ausläuft?
Vielen Dank für deine bisherige Hilfe! :D

Gast

Beitrag von Gast » 05.08.2009, 17:48

was die Mitteilung der Krankenkasse an dich, bzw. deine Eltern angeht, kann ich erst mal nur für meine Krankenkasse sprechen. bei uns werden per Systemabfrage alle Familienversicherten regelmäßig aus dem Bestand gefischt, die über 23 Jahre alt sind. dann wird angeschrieben und nachgefragt, ob sich das Kind noch in der Schulausbildung befindet oder eben nicht. ich gehe mal davon aus, das derartige Abfragen bei den meisten Krankenkasse gefahren werden.

mit Schuldzuweisungen muss man immer vorsichtig sein, aber ich sehe hier das Verschulden der Krankenkasse. immerhin hatten die eine Schulbescheinigung vom letzen Schuljahr 2007/2008 vorliegen und haben sich im Sommer 2008 nicht weiter drum gekümmert. mal abgesehen davon, dass schon mal der eine oder andere Familienversicherte durchs Prüfraster fällt, wenn er noch unter 23 Jahre ist. jedoch hätte die Krankenkasse spätestens an deinem 23. Geburtstag reagieren und dich bzw. deine Eltern anschreiben müssen. und nicht erst jetzt, wo deine Mutter anruft.

ich hoffe, dass Problem löst sich bald für dich.

ernesto
Beiträge: 5
Registriert: 05.08.2009, 14:59

Beitrag von ernesto » 05.08.2009, 18:23

Danke, das hoffe ich auch.
Die einzige Frage, die ich bisher nicht rausfinden konnte, ist, ob sie mich informieren mussten oder es ihnen freiwillig zusteht dies zu tun.
Naja, ich werd die Tage mit einigen Leuten (Anwälten etc.) reden, um zu erfahren was meine Rechte sind. Im schlimmsten Fall muss ich die Beiträge nachzahlen, that's life!

Hucky
Beiträge: 379
Registriert: 17.07.2009, 11:56

Beitrag von Hucky » 05.08.2009, 18:43

Hall ernesto,

Zur Frage Mitteilungsplicht:

Wie Versicherte hat auch die KK Pflichten. Die KK beendet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen Deine Versicherung. Darüber hat sie Dich auf jeden Fall zu informieren. Zudem hätte sie sich um Deine weitere Versicherung kümmern müssen.

Also diesen Part hat Deine KK eindeutig falsch gemacht.

VG
Hucky

Gast

Beitrag von Gast » 05.08.2009, 19:01

danke Hucky, dass du das genauso siehst :D

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 05.08.2009, 21:48

Hallo,

jedes Jahr gibt es den Familienfragebogen mit einem netten Anschreiben, wo die Bedingungen der Familienversicherung erklärt sind. Problem: Kaum einer macht sich die Mühe das zulesen und stürzt sich immer direkt auf den Antwortbogen.

Die Kasse prüft anhand des Antwortbogens, ob aktuell und im vergangenen Zeitraum seit der letzten Prüfung der Anspruch auf Familienversicherung bestanden hat.

Die meisten Kassen informieren trotzdem bei Vollendung des 23 oder 25. Lebensjahres die Familien. Diskussionen um die Beendigung gibt es immer wieder. Ich galube auch, dass das Phänomen 23 Jahre alt und nichts mit Ausbildung stark zugenommen hat...

Blöd gelaufen, aber auch Versicherte haben Pflichten (Mitteilung von Änderungen in den Verhältnissen). Mag sein dass einzelne Kassen Personalkapazitäten da einspraren, denn dank der allgemeinen Krankenversicherungspflicht kommen die Schäfchen ja irgendwann von alleine wieder an, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen oder auffallen.

Blöd für Dich, weil es überraschend kommt. Aber ums Nachzahlen kommst Du nicht herum.

LG, Fee

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.08.2009, 22:45

Hallo,
hier wurden ja schon sehr viele und auch sachlich richtige Antworten gegeben, deshlab will ich all das auch nicht nochmals wiederholen.
Nur so viel - bei den routinemässig zugesandten Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung steht eigentlich immer drinne, dass Veränderungen in den Umständen der Kasse mitgeteilt werden müssen -
demnach hätte deine Mutter (ich nehme an dass du bei ihr mitversichert warst) eben der Kasse melden müssen dass du eben nicht mehr in die Schule gehst und dich nach Australien begeben hast - dann wäre gleich nach Vollendung des 23. Lebensjahres deine weitere Versicherung geklärt worden.
Sicher ist aber auch ein Fehler der Kasse gewesen, im Vorfeld deines 23. Geburtstages gemeldet zu haben um abzuklären ob du dich noch in der Schulausbildung befindest damit dann die Familienversicherung verlängert werden kann.
Fehler hin oder her - Tatsache ist dass der Familienhilfeanspruch beendet werden musste.
Gruß
Czauderna

Antworten