Hallo ihr Lieben hier,
ich habe mich gerade erst angemeldet, weil ich ein großes Problem habe und hier mal auf Hilfe hoffe. Eigentlich bin ich nicht selber betroffen, aber erkundigen kann ich mich ja trotzdem.
Eine sehr gute Freundin von mir (21 Jahre), die leider weiter weg wohnt, so dass wir uns nur äußerst selten sehen, hat mir vor einigen Tagen gestanden, dass sie seit etwa 6 Monaten bulimisch ist. Nun habe ich natürlich vorsichtig angefangen, sie von einer Therapie zu überzeugen. Nicht in einer Klinik, sondern einfach eine Kurzzeit(gesprächs)- bzw. Verhaltenstherapie, um sowohl den Symptomen dieser Krankheit Abhilfe zu schaffen, wie auch, vor allem, die Ursachen zu finden. Ich glaube, dass das bei ihr wirklich dringend notwendig ist und habe gelesen, dass die gesetzliche KK das auch übernimmt!
Wirkung zeigt meine "Überredung" schon... nur leider hat sie ziemlich viel Angst. Auf der einen Seite ja verständlich. Auf der anderen Seite begründet sich diese Angst aber vor allem darin, dass sie überhaupt nicht gut mit ihren Eltern klar kommt und die Mitarbeiterin ihrer Krankenkasse in der Kleinstadt, wo ihre Eltern wohnen, wohl tatsächlich alles weitertratscht. Sobald sie irgendwie in irgendwelchen Akten auftaucht, weiß ihre Mutter davon, obwohl die beiden ein ganzes Stück auseinander wohnen. Sie hat nun also vor allem davor Horror, dass sie diese Therapie macht, die die KK sicherlich zahlen würde, aber ihre Eltern auf diesem Wege in nullkommanichts davon Wind bekommen.
Sie haben sich nicht direkt zerstritten, aber da liegt einiges im Argen und es geht auf beiden Seiten in erster Linie darum, zu funktionieren. Eine solche "Krankheit" würde in ihrer Familie nicht geduldet werden.
Ich weiß, das klingt schlimm, aber es gibt solche Menschen. Leider.
Was kann sie / kann ich / können wir machen, um das zu unterbinden? Ich dachte daran, den Antrag direkt bei dieser Mitarbeiterin abzugeben und sie dann unter 4 Augen darauf hinzuweisen, dass da auch eine Schweigepflicht besteht. Das lässt sich allerdings 1. ob der Entfernung nur schwer realisieren und 2. weiß ich nicht einmal genau, ob das der Fall ist (da Familie, Angehörige?).
Ich weiß, die Frage ist wirklich seltsam, aber ich möchte ihr gerne helfen und ich denke, dass das in jedem Fall der einzige Weg ist. Sollte man besagter Mitarbeiterin also irgendwie den Mund in Richtung Eltern verbieten können, wäre ihr sicherlich schon eine große Last von den Schultern und ein großer Stein aus dem Weg genommen worden.
Liebe Grüße, Jules
Schweigepflicht? Problem...
Moderator: Czauderna
Hallo!
Also grundsätzlich ist es so, dass natürlich auch Krankenkassenmitarbeiter der Schweigepflicht unterliegen.
Werden die Leistungen (sprich die Psychotherapie) über die Krankenkassenkarte abgerechnet, erhält zunächst der Krankenkassensachbearbeiter nicht wirklich den Hinweis, es sei denn, er sucht danach. Sollte jedoch ein Antrag notwendig sein, so würde ich es so machen, dass ich zunächst einmal nachfrage, wo denn dieser Antrag genehmigt wird. Evtl. macht dies ja die Sachbearbeiterin gar nicht, sondern gibt es an eine "Fachabteilung" weiter. Dann kann der Antrag ja direkt in diese eine Geschäftsstelle weitergeleitet werden, ohne dass die Sachbearbeiterin ihn auf den Tisch bekommt. Allerdings wird er dann vermutl. im Computersystem hinterlegt und spätestens dann erfährt sie es. Aber vielleicht hilft es ja auch einmal mit dem Therapeuten zu sprechen und zu klären, ob überhaupt ein Antrag bei der Krankenkasse notwendig ist. Hierfür gibt es die probatorischen Sitzungen (in diesen findet man heraus, ob man mit dem Therapeuten klar kommt einfach mal grob umschrieben).
Natürlich ist der vorgeschlagene Weg auch in Ordnung - sie darauf hinweisen, dass dies dem Datenschutz unterliegt und man darauf hinweist, dass keine Auskünfte herausgegeben werden dürfen. Bei der Krankenkasse sogar schon nicht ab dem 15. Lebensjahr eines Versicherten! Man kann ja vorsichtig anbringen, dass man sich sonst rechtl. Schritte vorbehält.
Auf der anderen Seite finde ich, dass man diese Scheu bei den Eltern ablegen sollte und einfach sachlich erklären, dass man da ein Problem hat, das man gerne angehen möchte. Denn vielleicht können auch sie zum "Heilungserfolg" beitragen!
Also grundsätzlich ist es so, dass natürlich auch Krankenkassenmitarbeiter der Schweigepflicht unterliegen.
Werden die Leistungen (sprich die Psychotherapie) über die Krankenkassenkarte abgerechnet, erhält zunächst der Krankenkassensachbearbeiter nicht wirklich den Hinweis, es sei denn, er sucht danach. Sollte jedoch ein Antrag notwendig sein, so würde ich es so machen, dass ich zunächst einmal nachfrage, wo denn dieser Antrag genehmigt wird. Evtl. macht dies ja die Sachbearbeiterin gar nicht, sondern gibt es an eine "Fachabteilung" weiter. Dann kann der Antrag ja direkt in diese eine Geschäftsstelle weitergeleitet werden, ohne dass die Sachbearbeiterin ihn auf den Tisch bekommt. Allerdings wird er dann vermutl. im Computersystem hinterlegt und spätestens dann erfährt sie es. Aber vielleicht hilft es ja auch einmal mit dem Therapeuten zu sprechen und zu klären, ob überhaupt ein Antrag bei der Krankenkasse notwendig ist. Hierfür gibt es die probatorischen Sitzungen (in diesen findet man heraus, ob man mit dem Therapeuten klar kommt einfach mal grob umschrieben).
Natürlich ist der vorgeschlagene Weg auch in Ordnung - sie darauf hinweisen, dass dies dem Datenschutz unterliegt und man darauf hinweist, dass keine Auskünfte herausgegeben werden dürfen. Bei der Krankenkasse sogar schon nicht ab dem 15. Lebensjahr eines Versicherten! Man kann ja vorsichtig anbringen, dass man sich sonst rechtl. Schritte vorbehält.
Auf der anderen Seite finde ich, dass man diese Scheu bei den Eltern ablegen sollte und einfach sachlich erklären, dass man da ein Problem hat, das man gerne angehen möchte. Denn vielleicht können auch sie zum "Heilungserfolg" beitragen!