Rossi hat geschrieben:
Ich finde es immer wieder abenteuerlich, wenn wir in einen speziellen Krankenversicherungsforum über das SGB V diskutieren.
ich denke eher, dass es hier um Menschen geht und deren Probleme und darum, wie man diese Probleme lösen kann....
Rossi hat geschrieben:Es mag zwar sein, dass die Jobcenter auch nicht immer richtig arbeiten, aber was hat das jetzt in dem KV-Forum zu suchen?!
nun ja, du arbeitest in einem bzw. für ein Jobcenter, oder? in diesem Forum engagieren sich Kassenmitarbeiter und versuchen Menschen aus der Patsche zu helfen - und du bist Jobcentermitarbeiter. Daraus ergibt sich doch die Frage, die du bislang nicht beantwortet hast:
In welchem Forum setzt du dich nun für die Rechte der Jobcenter/ArGe/Sozialamtkunden ein und informierst sie über ihre Rechte nach den SGB II und XII?
Rossi hat geschrieben:Dann noch einmal zu dem vermeintlichen Idioten. Es mag zwar sein, dass der Eine oder Andere auf Hartz IV (vielleicht ein paar Euros) verzichtet. Wenn man Hartz IV bekommt, dann hat man hierfür auch eine Gegenleistung zu erbringen. Der Gundsatz lautet, fodern und danach fördern.
vielleicht solltest du dir nochmals die entsprechenden Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben durchlesen.....
§ 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
§ 1 Aufgabe der Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
wenn ich mich nicht täusche, ist der Regelsatz von Hartz IV knapp Euro + angemessene Miete + ggf. irgendwelche Sonderbedarfe z. B. wg. Alter, Krankheit oder Behinderung
dieser Betrag soll das
Existenzminimum abdecken - anders ausdegrückt: wer auf ALG II oder Sozialgeld Anspruch hat und auf diesen Anspruch verzichtet, lebt wohl unterhalb des Existenzminimums, oder? und was für dich nur ein "paar Euro" sind, ist für diese Bevölkerungsgruppe vielleicht ein existenzielles Problem
Rossi hat geschrieben:Okay, jetzt wieder der Szenenwechsel zur Beitragsnachzahlung im Sinne von § 256a SGB V.
Es übersteigt ehrlich gesagt derzeit meine Vorstellungskraft, dass ein betroffenener Kunde (Nachzahlungspflicht § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) mit Biegen und Brechen nachzahlen will, obwohl er überhaupt nicht muss.
das spricht vor allem für dein mangelndes Vorstellungsvermögen
Rossi hat geschrieben:Allein dieser Ausgangsthread sollte es schon beweisen. Meines Erachtens gehört der Poster sehr eindeutig zu dem Personenkreis der Amnestie. Genau deswegen hat er hier diesen Thread eröffnet.
ja, derjenige, der diesen Thread eröffnet hat, beantragt die Absetzung der Beitragsschulden - das ist völlig legitim
aber es handelt sich hier um einen Einzelfall - aus dem du nicht eine auf Alle schließen solltest
ich stimme dir zu, dass wahrscheinlich die meisten Menschen ebenfalls an einem Beitragserlass interessiert sind - deshalb auch dieses Gesetz.
aber im Gegensatz zu dir schließe ich nicht aus, dass es auch andere gibt, die - aus welchen Gründen auch immer - die Beiträge vollständig zahlen möchten.
Rossi hat geschrieben:Sorry, dann kommen - meines Erachtens - ziemlich dumme Sprüche (jemand will aber absolut nachzahlen und stellt dafür einen Antrag). Aus meiner Sicht völlig lebensfremd, mehr nicht.
zum einen hat hier - außer dir - niemand geschrieben, dass jemand einen Antrag stellen möchte, um die Beiträge zahlen zu dürfen
wie GKV treffend geschrieben hat: um entscheiden zu können, sind die Kassen auf bestimmte Angaben angewiesen, und darin wie sie diese Angaben ermitteln, sind die Kassen frei (§ 20 Abs. - und ob du das SGB X: "Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen...."). Ob man das Formular, auf dem diese Angaben gemacht werden, nun "Antrag", "Anzeige" oder sonstwie nennst, ist nach meiner Meinung nach völlig sinnfreie Haarspalterei
zum anderen halte ich deine Ausführungen hier für absolut lebensfremd - die Mitarbeiter der Kassen müssen im Zweifel nachweisen, dass sie im Umgang mit fremdem Geld richtig und wirtschaftlich gehandelt haben. Auch die Kassen müssen das nachweisen - sie werden nämlich geprüft intern von der Revision und extern von ihren Aufsichtisbehörden und von anderen Sozialversicherungsträgern
was machst du eigentlich, wenn bei euch vor dem Amtsgebäude ein Bettler sitzt? Berätst du ihn ausführlich und umfänglich über seinen Anspruch auf Sozialleistungen und zahlst ihm vielleicht ein, oder zwei Tagessaätze aus, damit er Geld zum Leben hat bis er alle für euch notwenidigen Unterlagen und Formulare beisammen hat????