Hallo,
war lange nicht versichert wegen keine arbeit , da ich auch keine Sozialleistungen bekommen habe, kann ich ins Gefängnis kommen wenn ich mir die Versicherung nicht leisten kann, die Dame von der AOK meine ich muss mich nachversichern (anzeigen) da es eine Pflichtversicherung ist habe ich eine freiwillige Versicherung abgeschlossen und habe gleich Mahnungen bekomme, soll ich lieber wieder kündigen?Sie wusste von vornherein das ich die Beiträge nicht bezahlen kann und hat gesagt ich hätte dann einen eingeschränkten Schutz.
schulden aok strafe?
Moderator: Czauderna
Hallo,
zunächst einmal: Unter diesem Nutzernamen wurde ja hier im Forum bereits ein anderer Thread eröffnet. In diesem Thread war nicht klar, wer denn nun schreibt: Der Betroffene selbst, oder die Freundin des Betroffenen.
Bedenklich finde ich, dass der andere Thread bereits im April eröffnet wurde, und nun erkennbar wird, dass offensichtlich keinerlei Schritte unternommen wurden, um die Problematik in den Griff zu bekommen.
Ihr müsst Eich bewusst sein, dass Monat für Monat weitere Beiträge hinzukommen, und darüber hinaus hohe Säumniszuschläge für die ausstehenden Beiträge berechnet werden. Eine Gefängnisstrafe droht wegen der Nichtzahlung nicht, aber die Schulden werden nicht ohne Weiteres wieder weg gegen: Es ist wahrscheinlich, dass irgendwann gepfändet und vollstreckt wird, möglich ist auch die Eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") die weitreichende Folgen für die Kreditwürdigkeit hat.
Denn;
1. es besteht Versicherungspflicht
2. man kann auch die freiwillige Versicherung nicht kündigen
Das bedeutet:
1. Es sind die Beiträge für die vergangenen Monate nachzuzahlen.
2. Darüber hinaus müssen die Beiträge für jeden neuen Monat bezahlt werden.
Ob Du die Beiträge nicht bezahlen kannst, hat für die Krankenkasse keine Bedeutung.
Es wird von Dir erwartet, dass Du Dein Leben so gestaltest, dass Du all' Deinen Verpflichtungen nachkommen kannst. Dazu zählen wie die regelmäßige Zahlung von Miete, Autoraten, Handyvertrag und Steuern auch die Beiträge für die Krankenkasse.
Wenn Du kein Einkommen hast, gibt es die Möglichkeit Sozialleistungen zu beantragen. In diesem Fall müssen nur die Beiträge für die Vergangenheit nachgezahlt werden; die laufenden Beiträge würden vom "Amt" übernommen.
Stehen Dir keine Sozialleistungen zu, dann bedeutet dies, dass das Vermögen und / oder das Gesamteinkommen der Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist.
Du lebst in einer Haushaltsgemeinschaft, weil Du über 25 bist. In einem solchen Fall gelten beim Einkommen höhere Freibeträge, als bei einer Bedarfsgemeinschaft. Das Gesamteinkommen müsste ziemlich hoch sein, um gar keinen Anspruch zu haben.
Wenn dies der Fall ist, und sich die Beteiligten dazu entscheiden, dass ein über 25jähriger, der keiner Arbeit nachgeht, und kein Einkommen hat, weiterhin im Hause der Eltern leben soll, dann wird eben auch erwartet, dass die Betroffenen hingehen, und dem Ü25er ohne eigenes Einkommen die Krankenversicherung bezahlen.
Die Alternative dazu ist, dass Du Dir eine Arbeit suchst.
zunächst einmal: Unter diesem Nutzernamen wurde ja hier im Forum bereits ein anderer Thread eröffnet. In diesem Thread war nicht klar, wer denn nun schreibt: Der Betroffene selbst, oder die Freundin des Betroffenen.
Bedenklich finde ich, dass der andere Thread bereits im April eröffnet wurde, und nun erkennbar wird, dass offensichtlich keinerlei Schritte unternommen wurden, um die Problematik in den Griff zu bekommen.
Ihr müsst Eich bewusst sein, dass Monat für Monat weitere Beiträge hinzukommen, und darüber hinaus hohe Säumniszuschläge für die ausstehenden Beiträge berechnet werden. Eine Gefängnisstrafe droht wegen der Nichtzahlung nicht, aber die Schulden werden nicht ohne Weiteres wieder weg gegen: Es ist wahrscheinlich, dass irgendwann gepfändet und vollstreckt wird, möglich ist auch die Eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") die weitreichende Folgen für die Kreditwürdigkeit hat.
Denn;
1. es besteht Versicherungspflicht
2. man kann auch die freiwillige Versicherung nicht kündigen
Das bedeutet:
1. Es sind die Beiträge für die vergangenen Monate nachzuzahlen.
2. Darüber hinaus müssen die Beiträge für jeden neuen Monat bezahlt werden.
Ob Du die Beiträge nicht bezahlen kannst, hat für die Krankenkasse keine Bedeutung.
Es wird von Dir erwartet, dass Du Dein Leben so gestaltest, dass Du all' Deinen Verpflichtungen nachkommen kannst. Dazu zählen wie die regelmäßige Zahlung von Miete, Autoraten, Handyvertrag und Steuern auch die Beiträge für die Krankenkasse.
Wenn Du kein Einkommen hast, gibt es die Möglichkeit Sozialleistungen zu beantragen. In diesem Fall müssen nur die Beiträge für die Vergangenheit nachgezahlt werden; die laufenden Beiträge würden vom "Amt" übernommen.
Stehen Dir keine Sozialleistungen zu, dann bedeutet dies, dass das Vermögen und / oder das Gesamteinkommen der Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist.
Du lebst in einer Haushaltsgemeinschaft, weil Du über 25 bist. In einem solchen Fall gelten beim Einkommen höhere Freibeträge, als bei einer Bedarfsgemeinschaft. Das Gesamteinkommen müsste ziemlich hoch sein, um gar keinen Anspruch zu haben.
Wenn dies der Fall ist, und sich die Beteiligten dazu entscheiden, dass ein über 25jähriger, der keiner Arbeit nachgeht, und kein Einkommen hat, weiterhin im Hause der Eltern leben soll, dann wird eben auch erwartet, dass die Betroffenen hingehen, und dem Ü25er ohne eigenes Einkommen die Krankenversicherung bezahlen.
Die Alternative dazu ist, dass Du Dir eine Arbeit suchst.
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- Beiträge: 123
- Registriert: 01.01.2015, 09:59
Wen willst Du her verarschen?
Moin, Moin hnatjens,
auch wenn ein Mensch keine Arbeit hat muss er leben. Dazu gibt es die ALG II (SGB II) und die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII.
Wie hast Du gelebt?
LG Lighthouse
auch wenn ein Mensch keine Arbeit hat muss er leben. Dazu gibt es die ALG II (SGB II) und die Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII.
Wie hast Du gelebt?
LG Lighthouse
Zunächst einmal: Mäßige Deinen Tonfall.
Und dann: Wenn Du Rat und Hilfe willst, bemühe Dich wenigstens, halbwegs verständliche Posts zu schreiben.
Ich kann Dir nur sagen, wie die Dinge sind: Du musst die Beiträge bezahlen, denn sonst droht Dir ein gigantischer Schuldenberg, der Dich entweder 30 Jahre lang verfolgen wird, oder in eine Privatinsolvenz treiben wird.
Du bist nun über 25. Bis zu Deinem 25. Geburtstag hast Du gemeinsam mit Deinen Eltern im Bezug auf die Berechnung von ALG II eine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Seit Deinem 25. Geburtstag bildest Du eine Haushaltsgemeinschaft.
Der Unterschied ist, dass bei einer Haushaltsgemeinschaft höhere Freibeträge zugestanden werden. Es ist also möglich, dass Du bis zum 25. wegen des Elterneinkommens keinen Anspruch auf ALG II hattest, aber nun einen haben könntest, obwohl das Einkommen nicht gesunken ist.
Solltest Du immer noch keinen ALG II-Anspruch haben, bedeutet dies, dass das Enkommen Deiner Eltern recht hoch ist.
Man kann das als über 25jähriger einigermaßen leicht umgehen, indem man sich einfach eine eigene Wohnung sucht. In diesem Fall hat man ohne eigenes Einkommen mit Sicherheit einen ALG II-Anspruch, wenn kein Anspruch auf ALG I besteht.
In Deiner Situation gibt es aber nur drei Wege: Arbeit suchen, Eltern zahlen lassen, oder ausziehen und Hartz IV beantragen. Die Beiträge für die Vergangenheit musst Du aber in jedem Fall bezahlen.
Und dann: Wenn Du Rat und Hilfe willst, bemühe Dich wenigstens, halbwegs verständliche Posts zu schreiben.
Ich kann Dir nur sagen, wie die Dinge sind: Du musst die Beiträge bezahlen, denn sonst droht Dir ein gigantischer Schuldenberg, der Dich entweder 30 Jahre lang verfolgen wird, oder in eine Privatinsolvenz treiben wird.
Du bist nun über 25. Bis zu Deinem 25. Geburtstag hast Du gemeinsam mit Deinen Eltern im Bezug auf die Berechnung von ALG II eine Bedarfsgemeinschaft gebildet. Seit Deinem 25. Geburtstag bildest Du eine Haushaltsgemeinschaft.
Der Unterschied ist, dass bei einer Haushaltsgemeinschaft höhere Freibeträge zugestanden werden. Es ist also möglich, dass Du bis zum 25. wegen des Elterneinkommens keinen Anspruch auf ALG II hattest, aber nun einen haben könntest, obwohl das Einkommen nicht gesunken ist.
Solltest Du immer noch keinen ALG II-Anspruch haben, bedeutet dies, dass das Enkommen Deiner Eltern recht hoch ist.
Man kann das als über 25jähriger einigermaßen leicht umgehen, indem man sich einfach eine eigene Wohnung sucht. In diesem Fall hat man ohne eigenes Einkommen mit Sicherheit einen ALG II-Anspruch, wenn kein Anspruch auf ALG I besteht.
In Deiner Situation gibt es aber nur drei Wege: Arbeit suchen, Eltern zahlen lassen, oder ausziehen und Hartz IV beantragen. Die Beiträge für die Vergangenheit musst Du aber in jedem Fall bezahlen.
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- Beiträge: 123
- Registriert: 01.01.2015, 09:59
Schulden - Strafe AOK
Moin, Moin hnjatens,
Arbeit zu bekommen ist in manchen Fällen sicherlich nicht einfach. Denke das weiß jeder Mensch aber jeder Mensch weiß auch, dass gewisse Grundbedingungen es erleichtern in Arbeit zu kommen. Bildung, Ausbildung, Flexibilität. Nur das ist hier nicht unser Thema.
Du kanntest die Rechtslage und selbst, wenn Du sie nicht kennen würdest müsstest Du die Beiträge nachzahlen. Die Situation hast Du selber geschaffen und bist dafür voll verantwortlich. Jetzt kannst Du zetern, wie immer Du magst. Du musst für Dich Verantwortung tragen.
Marschiere zum Jobcenter und zur Krankenkasse und rede mit Ihnen. Scheiß Situation aber Du hast Dich da selber hineingebracht.
LG Rolf
Arbeit zu bekommen ist in manchen Fällen sicherlich nicht einfach. Denke das weiß jeder Mensch aber jeder Mensch weiß auch, dass gewisse Grundbedingungen es erleichtern in Arbeit zu kommen. Bildung, Ausbildung, Flexibilität. Nur das ist hier nicht unser Thema.
Du kanntest die Rechtslage und selbst, wenn Du sie nicht kennen würdest müsstest Du die Beiträge nachzahlen. Die Situation hast Du selber geschaffen und bist dafür voll verantwortlich. Jetzt kannst Du zetern, wie immer Du magst. Du musst für Dich Verantwortung tragen.
Marschiere zum Jobcenter und zur Krankenkasse und rede mit Ihnen. Scheiß Situation aber Du hast Dich da selber hineingebracht.
LG Rolf