Sabbatical: Arbeitsvertrag ruhen lassen; Krankenkasse?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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kkh_geschaedigter
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Sabbatical: Arbeitsvertrag ruhen lassen; Krankenkasse?

Beitrag von kkh_geschaedigter » 04.02.2010, 22:47

Hallo,

ich versuche, hier meine Frage zu beantwortet zu bekommen.

Ich möchte gerne eine Auszeit für 5 Monate, also 21 Wochen, (Reise nach Cayenne in Französisch-Guyana/Südamerika) nehmen.
Mein Arbeitgeber kommt mir insoweit entgegen, dass ich die ersten 6 Wochen Urlaub nehmen kann.
Die restlichen 11 Wochen würde im gegenseitigen Einvernehmen mein Arbeitsverhältnis ruhen. Ich bekomme also kein Gehalt.

Ich verdiene sonst unter EUR 3800,- im Monat.

Was passiert jetzt mit meiner Krankenkasse in diesen 5 Monaten?

Meine Kasse meinte, dass ich nur als Arbeitslosengeld I oder II Bezieher, Anspruch auf eine Krankenversicherung hätte, falls mein Arbeitgeber keine Beiträge zahlen würde. Irgendwie passt mir die Antwort nicht ganz, weil arbeitslos werde ich mich nicht melden.

Ich hatte irgendwo gelesen, dass ich die ersten 4 Wochen nach Abmeldung durch den Arbeitgeber weiterversichert wäre (kostenfrei? oder wie?).
Für die weiteren 11 Wochen könnte ich mich freiwillig versichern.
Da ich kein Einkommen hätte, würde ich den minimalen (EUR 180) Betrag pro Monat für die Versicherung zahlen.
Was stimmt denn nun?

Auslandskrankenversicherung ist für 5 Monate am Stück ziemlich teuer, so dass ich meine Krankenkassen-Chipkarte gerne ich Südamerika nutzen möchte.

wolf
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Beitrag von wolf » 05.02.2010, 00:29

Hallo,

wenn Du pflichtversicherter Arbeitnehmer bist, besteht die Mitgliedschaft während eines unbezahlten Urlaubs für längstens 4 Wochen beitragsfrei fort.

Sofern Du deinen Wohnsitz hier in Deutschland behälst, unterliegst Du der Versicherungspflicht und musst Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten. Die Höhe richten sich nach deinen monatlichen Einkünften, wobei mindestens ca. 130 Euro zu zahlen sind.

Die Versichertenkarte kannst Du im außereuropäischen Ausland nicht nutzen. Du kommst also an einer Auslandsreise-Krankenversicherung nicht vorbei.

Paule
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Beitrag von Paule » 05.02.2010, 00:36

Bei einem früheren Arbeitgeber wurde "Sabbatical" angeboten, als Personalkosten eingespart werden sollten. Die verstanden darunter eine Regelung, bei der du beispielsweise 3 Jahre lang nur 80 % deines Gehalts bekommst, aber davon 2,5 Jahre voll arbeitest und dann ein halbes Jahr frei hast (weiß es nicht mehr genau, es gab viele Varianten). Wäre nicht so eine Regelung möglich? Geht natürlich nicht kurzfristig.

wolf
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Beitrag von wolf » 05.02.2010, 00:48

Hallo Paule,

Du meinst das hier: http://web.archive.org/web/200808040453 ... atical.htm

Nunja, damit hab ich keine Erfahrungen aber vielleicht ist ja der Link hilfreich!

kkh_geschaedigter
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Beitrag von kkh_geschaedigter » 05.02.2010, 11:35

Die Versichertenkarte kannst Du im außereuropäischen Ausland nicht nutzen. Du kommst also an einer Auslandsreise-Krankenversicherung nicht vorbei.
Wieso kann ich die Versichertenkarte nicht in Französisch Guyana nutzen?
Ich dachte, da gilt ein Sozialversicherungsabkommen mit diesem südamerikanischen Gebiet.
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=564&langId=de
wenn Du pflichtversicherter Arbeitnehmer bist, besteht die Mitgliedschaft während eines unbezahlten Urlaubs für längstens 4 Wochen beitragsfrei fort.


Wo steht das im Gesetz?
Die ersten 6 Wochen Sabbatical werden bezahlt (Urlaubsanspruch), demnach wäre ich weiterhin krankenversichert.
Die nächsten 4 Wochen wäre ich also kostenfrei weiterversichert?
Die übrigen 11 Wochen müsste ich mich also freiwillig versichern (EUR 130)?
Spielt es jetzt dabei eine Rolle, wie lange ich vorher als Arbeitnehmer pflichtversichert war?

Hucky
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Beitrag von Hucky » 05.02.2010, 16:23

Das mit den 4 Wochen ist in diesem Fall falsch. Wenn die FM beantragt wird, dann beginnt diese IMMER mit dem Folgetag nach dem Ausscheiden aus der vorangegangenen Versicherung.

Für die FM ist eine entsprechende Vorversicherungszeit notwendig. Einfach mit Deiner KK reden.

VG
Hucky

kkh_geschaedigter
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Beitrag von kkh_geschaedigter » 05.02.2010, 17:04

Das mit den 4 Wochen ist in diesem Fall falsch. Wenn die FM beantragt wird, dann beginnt diese IMMER mit dem Folgetag nach dem Ausscheiden aus der vorangegangenen Versicherung.
Was ist denn eine FM?
Für die FM ist eine entsprechende Vorversicherungszeit notwendig. Einfach mit Deiner KK reden.
Und wenn diese vorangige Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist, muss ich mich nach §5 Abs. 13 SGB V versichern lassen?

Hucky
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Beitrag von Hucky » 05.02.2010, 17:40

Sorry, FM=freiwillige Mitgliedschaft/Versicherung nach § 9 SGB V.

Ja, wenn die VVZ nicht erfüllt ist greift § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Auch in diesem Fall bündig an die andere Versicherungszeit.

Vor der Zeit des Nr. 13 gab es nur die PKV oder gar nichts.

VG
hucky

heinrich
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Beitrag von heinrich » 05.02.2010, 18:04

nach dem letzten Arbeitstag kommen
6 Wochen bezahlter Urlaub dazu als Mitgliedschaft.


Danach kommen noch mal 4 Wochen (richtig 1 Monat, was ja ein paar Tage länger ist) dazu. Wo dies steht.
In § 7 Abs. 3 SGB IV, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Dies mit den 4 Wochen (1 Monat) gilt nicht , falls Arbeitsverhältnis NICHT fortbesteht. So wie Du es schilderst (Arbeitsverhältnis ruht) müsste die Mitgliedschaftserhaltung um den einen Monat aber klappen.

Dies sollte aber nochmal klipp und klar mit dem Arbeitgeber und der KK besprochen werden, dass das Ende der Mitgliedschaft 1 Monat nach Ende der 6 Wochen ist.

Beitrag danach im Rahmen einer freiwilligen Versicherung zum Anwartschaftsbeitrag = ca. 40 EUR. Dies solltest Du aber machen.

Leistungsansprüche daraus: KEINE

Daher solltest Du UNBEDINGT eine private Auslandsversicherung abschließen.

UND mal mit DEINER KK REDEN. Mit jemanden, der da Ahnung hat.

kkh_geschaedigter
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Beitrag von kkh_geschaedigter » 05.02.2010, 18:21

Ich dachte innerhalb der Europäischen Union würde ich mit meiner deutschen Versicherungskarte genauso behandelt, wie ein "gesetzlich" Versicherter vor Ort.
Deshalb verstehe ich nicht, wieso ich keinen Versicherungsschutz hätte.

Anwartschaft? Wieso soll ich für eine Anwartschaft zahlen, wenn ich eh keinen Versicherungsschutz habe? Wozu eine Anwartschaft?
Wenn ich meine Arbeit wieder aufnehme, bin ich doch eh wieder pflichtversichert.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 05.02.2010, 18:45

Ob mit diesem Land ein Abkommen besteht, weiß ich nicht.

Jedenfalls sollte man allein schon deshalb eine AuslandsreiseKV haben für die Fälle die Rücktransportes bei einer schweren Erkrankung. Sogar bei Abkommensländern. Kosten können um die 30.000 EUR liegen für einen Rückflug. Kosen für die Versicherung: spottbillig.


Du sagst, dass man ja wieder versichert ist, wenn die Arbeit wieder aufgenommen wird.
UND wenn diese Erkrankung dies eben nicht zulässt. Das sind die Fälle (mit großem Gejammer, die bei uns auf den Tisch kommen).
Meine Lösung: ist die Nummer-sicher Lösung.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.02.2010, 18:59

Französisch-Guayana ist ein französisches Überseedépartement und somit ein Teil Frankreichs. Mit einer freiwilligen Weiterversicherung besteht also ein Versicherungsschutz. Allerdings sollte auf jeden Fall, wie Heinrich es schreibt, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. In Frankreich sind hohe Eigenanteile üblich und der Rücktransport ist über das zwischenstaatliche Recht ebenfalls nicht abgesichert.

Wegen einer Langzeit-Auslandsreiseversicherung wendest du dich am besten an deine Krankenkasse. Evtl. hat diese eine Kooperation mit einer PKV, die die Auslandsversicherung zu moderaten Preise anbietet.

GKV

Paule
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Beitrag von Paule » 06.02.2010, 00:31

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:In Frankreich sind hohe Eigenanteile üblich und der Rücktransport ist über das zwischenstaatliche Recht ebenfalls nicht abgesichert.
Ja, hab auch schon erlebt, dass in einem Amt heulende Angehörige einliefen, weil niemand den Rücktransport für die kranke Oma aus Spanien (!) bezahlen wollte ("so viel Geld hat die doch nicht!").
Übrigens: Auslandskrankenversicherungen in dem Pu´nkt vergleichen. Die meisten zahlen Transport nur bei "medizinischer Notwendigkeit", andere, wenn er sinnvoll ist UND ein Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauern wird. Ich denke nicht, dass Sie in Französisch-Guayana gen monatelang im KH liegen würden, wenn was passiert.

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