Ruhen der Mitgliedschaft
Moderator: Czauderna
Ruhen der Mitgliedschaft
Ich plane eine 3-monatige Reise in die USA.
Kann ich in dieser Zeit die Mitgliedschaft bei meiner KK ruhen lassen, da ich ja definitiv keine Leistungen in Anspruch nehmen werde?
Habe natürlich eine gute Auslandsvers. für diese Zeit.
Könnte ich die Mitgliedschaft u.U. auch fristgerecht kündigen und bei meiner direkt in eine andere KK eintreten?
Kann ich in dieser Zeit die Mitgliedschaft bei meiner KK ruhen lassen, da ich ja definitiv keine Leistungen in Anspruch nehmen werde?
Habe natürlich eine gute Auslandsvers. für diese Zeit.
Könnte ich die Mitgliedschaft u.U. auch fristgerecht kündigen und bei meiner direkt in eine andere KK eintreten?
Nee, da du deinen Hauptwohsitz in Deutschland hast und somit weiterhin versicherungspflichtig bleibst. Es intressiert da garnicht ob du eine Reisekrankenversicherung hast, die ersetzt nämlich nicht die konsituvive gesetzliche KV mit Ihren Leistungen. Selbst wenn du jetzt kündigst müßtet du diner alten KV eine Mitgliedsbescheinigung deiner neuen KV vorlegen und beide wollen Beiträge.
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Bitte nicht eine neue Diskussion anfangen - der hatte doch schon einen Beitrag:
http://www.krankenkassenforum.de/3-mona ... t7741.html
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Ruhen der Mitgliedschaft
Was ist denn eine konsituvive KV - und wieso sollten BEIDE Beiträge wollen?
Bin über die KvdR bei DAK versichert.
Bin über die KvdR bei DAK versichert.
KvdR heißt schlicht und ergreifend du bist pflichtversichert und bist weiterhin in Deutschland gemeldet bist aus die Maus, ein Ende der Mitgliedschaft ist nicht möglich.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159986,0
Da keine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt bleibt es so wie es ist.
Ich bin von einer freiwilligen Mitgliedschaft ausgegangen, daher würde bei Kassen jeils bis zum Ende bzw ab dem Anfang der neuen Mitgliedschaft Beiträge fordern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konsekutiv Die Reisekrankenversicherung stellt im Sinne des SGB V keine Nachfolge KV dar
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159986,0
Da keine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt bleibt es so wie es ist.
Ich bin von einer freiwilligen Mitgliedschaft ausgegangen, daher würde bei Kassen jeils bis zum Ende bzw ab dem Anfang der neuen Mitgliedschaft Beiträge fordern.
http://de.wikipedia.org/wiki/Konsekutiv Die Reisekrankenversicherung stellt im Sinne des SGB V keine Nachfolge KV dar
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 22.11.2013, 15:51, insgesamt 2-mal geändert.
Ruhen der Mitgliedschaft
Danke an Cicero.
Das ist deine Sichtweise und Einschätzung.
Vielleicht kann mir noch jmd. anders eine andere Information dazu geben?!
Das ist deine Sichtweise und Einschätzung.
Vielleicht kann mir noch jmd. anders eine andere Information dazu geben?!
Nimm die Aussage von Cicero einfach mal als finales Wort zum Wochenende.
So ist es!
KVdR = Pflicht und läuft weiter!
Alles andere steht ja von mir bereits im anderen Fred, oder soll ich als persönliche Arbeitsbeschaffung und zum Nutzen Deiner Bequemlichkeit das noch einmal hierher kopieren?
Eine gute Zeit in USA und mach die Zähne vorher - und wenn Du Dich entscheidest ganz überzusiedeln und hier "alle" Brücken abzureißen, dann kannst du zu Deiner Kasse gehen und ihr erklären, dass Du Deinen Wohnsitz nach USA verlegst und was dann passiert und was zu tun ist!
So ist es!
KVdR = Pflicht und läuft weiter!
Alles andere steht ja von mir bereits im anderen Fred, oder soll ich als persönliche Arbeitsbeschaffung und zum Nutzen Deiner Bequemlichkeit das noch einmal hierher kopieren?
Eine gute Zeit in USA und mach die Zähne vorher - und wenn Du Dich entscheidest ganz überzusiedeln und hier "alle" Brücken abzureißen, dann kannst du zu Deiner Kasse gehen und ihr erklären, dass Du Deinen Wohnsitz nach USA verlegst und was dann passiert und was zu tun ist!
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