Ruhen der Mitgliedschaft

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Gast

Ruhen der Mitgliedschaft

Beitrag von Gast » 22.11.2013, 12:32

Ich plane eine 3-monatige Reise in die USA.

Kann ich in dieser Zeit die Mitgliedschaft bei meiner KK ruhen lassen, da ich ja definitiv keine Leistungen in Anspruch nehmen werde?

Habe natürlich eine gute Auslandsvers. für diese Zeit.

Könnte ich die Mitgliedschaft u.U. auch fristgerecht kündigen und bei meiner direkt in eine andere KK eintreten?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.11.2013, 12:36

Nee, da du deinen Hauptwohsitz in Deutschland hast und somit weiterhin versicherungspflichtig bleibst. Es intressiert da garnicht ob du eine Reisekrankenversicherung hast, die ersetzt nämlich nicht die konsituvive gesetzliche KV mit Ihren Leistungen. Selbst wenn du jetzt kündigst müßtet du diner alten KV eine Mitgliedsbescheinigung deiner neuen KV vorlegen und beide wollen Beiträge.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.11.2013, 12:47

Wie bist du denn bisher in D versichert?

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 22.11.2013, 13:02

Bitte nicht eine neue Diskussion anfangen - der hatte doch schon einen Beitrag:

http://www.krankenkassenforum.de/3-mona ... t7741.html

Gast

Ruhen der Mitgliedschaft

Beitrag von Gast » 22.11.2013, 13:05

Was ist denn eine konsituvive KV - und wieso sollten BEIDE Beiträge wollen?

Bin über die KvdR bei DAK versichert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 22.11.2013, 13:10

KvdR heißt schlicht und ergreifend du bist pflichtversichert und bist weiterhin in Deutschland gemeldet bist aus die Maus, ein Ende der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159986,0

Da keine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt bleibt es so wie es ist.

Ich bin von einer freiwilligen Mitgliedschaft ausgegangen, daher würde bei Kassen jeils bis zum Ende bzw ab dem Anfang der neuen Mitgliedschaft Beiträge fordern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Konsekutiv Die Reisekrankenversicherung stellt im Sinne des SGB V keine Nachfolge KV dar
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 22.11.2013, 15:51, insgesamt 2-mal geändert.

Gast

Ruhen der Mitgliedschaft

Beitrag von Gast » 22.11.2013, 14:11

Danke an Cicero.

Das ist deine Sichtweise und Einschätzung.

Vielleicht kann mir noch jmd. anders eine andere Information dazu geben?!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 22.11.2013, 14:26

Nimm die Aussage von Cicero einfach mal als finales Wort zum Wochenende.

So ist es!

KVdR = Pflicht und läuft weiter!

Alles andere steht ja von mir bereits im anderen Fred, oder soll ich als persönliche Arbeitsbeschaffung und zum Nutzen Deiner Bequemlichkeit das noch einmal hierher kopieren?

Eine gute Zeit in USA und mach die Zähne vorher ;-) - und wenn Du Dich entscheidest ganz überzusiedeln und hier "alle" Brücken abzureißen, dann kannst du zu Deiner Kasse gehen und ihr erklären, dass Du Deinen Wohnsitz nach USA verlegst und was dann passiert und was zu tun ist!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.11.2013, 15:09

Hallo,
damit du noch eine Antwort hast - dreifach genäht hält besser - es ist so wie bisher geschrieben - ruhen geht nicht !
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.11.2013, 17:34

von mir dann auch noch - KVdR und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - da bleibt es bei der Pflichtversicherung. Bei einer dreimonatigen Reise mit Rückkehrabsicht nach D bleibt es auch bei Abmeldung des Wohnsitzes beim gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des SGB V.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.11.2013, 17:49

Ich setzte mal das fünffach erzählt hält besser :)

Poet
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Beitrag von Poet » 22.11.2013, 19:34

6fach...ich hatte dasselbe in dem anderen Thread auch schon gepostet.

Gast

Ruhen der Mitgliedschaft

Beitrag von Gast » 22.11.2013, 20:42

na dann aber allen ein - einfaches - schönes WE !

heinrich
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Beitrag von heinrich » 23.11.2013, 12:54

das gab es ja fast noch nie hier :-)


Alle mit der gleichen Antwort.

Falls ich mich noch anschließen dürfte; ich würde es tun.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 23.11.2013, 13:12

Das lädt ja fast zum Widerspruch ein. Einfach, weil man bei so viel Geschlossenheit dagegen sein müsste. Aber dafür fehlen mir die Argumente - also schließe ich mich auch an. :wink:

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