Rückwirkende Aberkennung der Vesicherungspflicht?
Moderator: Czauderna
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Rückwirkende Aberkennung der Vesicherungspflicht?
Moin moin,
Ich hoffe, hiermit an der richtigen Stelle zu sein. Falls nicht, bitte ich um Verschiebung und Nachsicht.
Ich habe folgendes nette Schreiben von meiner Krankenversicherung erhalten und stehe nun mangels Erfahrung ziemlich ratlos da:
http://files.langschwert.de/temp/KKH-Ve ... anonym.png
- was hätte es für Folgen, wenn die mir das aberkennen?
- ist das rechtlich so alles richtig?
Im Grunde weiß ich nicht mal, was für Fragen ich Euch stellen soll. Ich habe nicht mal bei Google was zu dem Thema gefunden.
Ich hoffe, hiermit an der richtigen Stelle zu sein. Falls nicht, bitte ich um Verschiebung und Nachsicht.
Ich habe folgendes nette Schreiben von meiner Krankenversicherung erhalten und stehe nun mangels Erfahrung ziemlich ratlos da:
http://files.langschwert.de/temp/KKH-Ve ... anonym.png
- was hätte es für Folgen, wenn die mir das aberkennen?
- ist das rechtlich so alles richtig?
Im Grunde weiß ich nicht mal, was für Fragen ich Euch stellen soll. Ich habe nicht mal bei Google was zu dem Thema gefunden.
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Also anhand der eingehenden Beitragsnachweise usw hat die Krankenkasse festgestellt das du nicht versicherungspflichtig bist = geringfügige Beschäftigung,
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/8.html
Grundsätzlich ergibt sich daraus das keine Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V besteht. = versicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
Sofern denn tatsächlich denn eine geringfügige Tätigkeit vorliegt.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank.
Kann es sein das bei deinem Arbeitgeber eine Betriebsprüfung gelaufen ist und das festgestellt wurd das du nicht versicherungspflichtig bist?
Ich gehe denmal davon aus das du keine Altfall vor dem Jahr 2003 warst?
Grundsätzlichhat denn der Arbeitgeber zu prüfen ob eine Versicherungspflicht vorliegt.
http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/8.html
Grundsätzlich ergibt sich daraus das keine Versicherungspflicht im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V besteht. = versicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
Sofern denn tatsächlich denn eine geringfügige Tätigkeit vorliegt.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank.
Ich will mal hoffen das der Arbeitgeber deine Versicherungspflicht geprüft hat. Wenn nicht hast du ein Problem.. die Feststellung der Minijob-Zentrale/des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen von Sozialversicherungspflicht,
Kann es sein das bei deinem Arbeitgeber eine Betriebsprüfung gelaufen ist und das festgestellt wurd das du nicht versicherungspflichtig bist?
Ich gehe denmal davon aus das du keine Altfall vor dem Jahr 2003 warst?
Grundsätzlichhat denn der Arbeitgeber zu prüfen ob eine Versicherungspflicht vorliegt.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 24.02.2014, 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Kann in der Tat sein, daß die mich als Teilzeitler angestellt hatten - wie immer das auch korrekt heißen mag. Muss ich morgen mal erfragen.
Der Arbeitgeber ist ein weltweiter Dienstleister. An eine Betriebsprüfung glaube ich nicht.
Ich weiß leider nicht, was ein Altfall ist.
Aber was kann denn eigentlich auf mich zukommen?
Und kann ich das, wenn der Arbeitgeber die Versicherungspflicht zu prüfen hatte, auf den abwälzen?
Der Arbeitgeber ist ein weltweiter Dienstleister. An eine Betriebsprüfung glaube ich nicht.
Ich weiß leider nicht, was ein Altfall ist.
Aber was kann denn eigentlich auf mich zukommen?
Und kann ich das, wenn der Arbeitgeber die Versicherungspflicht zu prüfen hatte, auf den abwälzen?
Ich würde mal vorschlagen kuck dir denn mal deinen Lohnzettel an, frag im Personalbüro nach ob bei dir die Geringfügigkeit vorliegt und laßß das denn doch nochmal durch die minijoibzentrale prüfen.
Altfall heißt das deine Beschäftigung vor dem 31.03.2003 lag und das damals die Grenze von 325 € überschritten wurde, aber nicht der neuen 400 € Grenze unterlag.
Grundsätzlich würde das denn bedeuten das du ab Feststellung der Versicherungsfreiheit Beiträge als freiwillig Versicherter nachzuentrichten hättest. Grundsätzlich.
Hier solltest du dich doch denn mal mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen. Denn der Bereich fällt denn in den Schuldrechtbereich des BGB.
Altfall heißt das deine Beschäftigung vor dem 31.03.2003 lag und das damals die Grenze von 325 € überschritten wurde, aber nicht der neuen 400 € Grenze unterlag.
Grundsätzlich würde das denn bedeuten das du ab Feststellung der Versicherungsfreiheit Beiträge als freiwillig Versicherter nachzuentrichten hättest. Grundsätzlich.
Hier solltest du dich doch denn mal mit einem Fachanwalt in Verbindung setzen. Denn der Bereich fällt denn in den Schuldrechtbereich des BGB.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 24.02.2014, 16:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Bedeutet "ab Feststellung der Versicherungsfreiheit" soviel wie "ab heute" oder "seit sechs Jahren"?
Das nachzuzahlen wären ja mal eben runde 10.000.- Euro.
Ich grabe mal meinen Arbeitsvertrag aus, seit wann ich denn da rumwusele und schau mir auch mal die Lohnzettel an, ob da irgendein Kürzel drauf steht, das ich verstehe. Reiche ich dann hier umgehend nach.
Danke übrigens für Eure Hilfe!
Das nachzuzahlen wären ja mal eben runde 10.000.- Euro.
Ich grabe mal meinen Arbeitsvertrag aus, seit wann ich denn da rumwusele und schau mir auch mal die Lohnzettel an, ob da irgendein Kürzel drauf steht, das ich verstehe. Reiche ich dann hier umgehend nach.
Danke übrigens für Eure Hilfe!
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Ich habe heute mal mit der Krankenkasse teleniert:
Die wissen es selber nicht so ganz genau. Der Mitarbeiter sagt, er sitzt da mit acht Leuten, und in 30 Jahren wäre ihm so ein Fall noch nie vorgekommen.
Im Grunde läuft es auf Nachzahlung hinaus, aber ob da nun der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber haftbar ist, müssen die jetzt erst mal selber rausfinden. Ich bekomme voraussichtlich Montag angeblich einen Rückruf.
In meinen Lohnzetteln steht jedenfalls immer fleißig der abgeführte KV-Beitrag (und RV, PV usw.)
Mal sehen, was das wird. Die Frage, wie ein Arbeitnehmer, der unter 400.- verdient, eventuell 10.000.- Euronen nachzahlen solle, fand mein telefonisches Gegenüber übrigens ebenfalls durchaus kniffelig.
Die wissen es selber nicht so ganz genau. Der Mitarbeiter sagt, er sitzt da mit acht Leuten, und in 30 Jahren wäre ihm so ein Fall noch nie vorgekommen.
Im Grunde läuft es auf Nachzahlung hinaus, aber ob da nun der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber haftbar ist, müssen die jetzt erst mal selber rausfinden. Ich bekomme voraussichtlich Montag angeblich einen Rückruf.
In meinen Lohnzetteln steht jedenfalls immer fleißig der abgeführte KV-Beitrag (und RV, PV usw.)
Mal sehen, was das wird. Die Frage, wie ein Arbeitnehmer, der unter 400.- verdient, eventuell 10.000.- Euronen nachzahlen solle, fand mein telefonisches Gegenüber übrigens ebenfalls durchaus kniffelig.