rückwirkend Beiträge nachzahlen bei Wiederaufnahme?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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schutzlos
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rückwirkend Beiträge nachzahlen bei Wiederaufnahme?

Beitrag von schutzlos » 22.07.2007, 14:29

Hallo,

bin seit Januar 23 Jahre alt und somit nicht mehr bei der TKK familienversichert.
Als ich mich nun wieder bei der TKK versichern wollte, teilte mir eine Sachbearbeiterin mit, dass ich dies nur rückwirkend ab 1.4.07 kann und somit den Mindestbeitrag für die seit dem vergangenen Monate nachzahlen muss.

Ist dies rechtens? Gibt es eine Frist, ab wann man wieder eintreten kann, ohne das zahlen zu müssen? War ja schließlich nicht beim Arzt etc.

TMC
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Beitrag von TMC » 22.07.2007, 14:47

Ich gehe davon aus, dass du seit 01.04. keiner Versicherung angehört hast. Allerdings gilt seit diesem Jahr die Versicherungspflicht, d. h. du kommst nicht umhin, eine lückenlose Krankenversicherung zu haben. In letzter Konsequenz heißt das, dass du dich rückwirkend "freiwillig versichern" musst (so freiwillig ist es also nicht ...). Damit kommst du auch an den Beitragszahlungen nicht vorbei.

schutzlos
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Beitrag von schutzlos » 22.07.2007, 14:56

mist, na dann muss ich wohl...vielen dank für die schnelle antwort!

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 22.07.2007, 20:37

out

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