Rückkehr in GKV wegen vorübergehender Gehaltskürzung
Moderator: Czauderna
Rückkehr in GKV wegen vorübergehender Gehaltskürzung
Liebes KF Forum,
ich werde zur Mitte diesen Jahres meine Arbeitszeit für ein paar Monate reduzieren müssen, da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist.
Damit würde ich ab 1.7.14 auch wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen und mich in GKV versichern.
Wir hoffen bis Ende des Jahres eine geeignete Betreuung gefunden zu haben und ich werde wieder voll arbeiten und wieder über der BBG verdienen.
Ist es möglich nach bereits 3-6 Monaten in der GKV auch dort zu verbleiben (Alter 44) und nach der obligatorischen Anschlussversicherung (§118 Abs. 4 SGB) freiwillig GKV versichert zu bleiben? Oder müsste ich vom Arbeitgeber eine Prognose abgeben, dass ich vermutlich 12 Monate unter der BBG verdiene, d.h. sind die 12 Monate nach wie vor verpflichtend.
Erschwert es die Situation, dass ich angestellter GF bin? (nicht Gesellschafter).
Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Rückstellungen in der PKV ggf. für eine KH-Zusatzversicherung verwendet werden könnten. Lassen sich die KV generell auf so einen Deal ein?
Herzlichen Dank mal vorab für erste Antworten. Ich hoffe ich habe das klar geschildert.
Leinad
ich werde zur Mitte diesen Jahres meine Arbeitszeit für ein paar Monate reduzieren müssen, da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist.
Damit würde ich ab 1.7.14 auch wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen und mich in GKV versichern.
Wir hoffen bis Ende des Jahres eine geeignete Betreuung gefunden zu haben und ich werde wieder voll arbeiten und wieder über der BBG verdienen.
Ist es möglich nach bereits 3-6 Monaten in der GKV auch dort zu verbleiben (Alter 44) und nach der obligatorischen Anschlussversicherung (§118 Abs. 4 SGB) freiwillig GKV versichert zu bleiben? Oder müsste ich vom Arbeitgeber eine Prognose abgeben, dass ich vermutlich 12 Monate unter der BBG verdiene, d.h. sind die 12 Monate nach wie vor verpflichtend.
Erschwert es die Situation, dass ich angestellter GF bin? (nicht Gesellschafter).
Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Rückstellungen in der PKV ggf. für eine KH-Zusatzversicherung verwendet werden könnten. Lassen sich die KV generell auf so einen Deal ein?
Herzlichen Dank mal vorab für erste Antworten. Ich hoffe ich habe das klar geschildert.
Leinad
Re: Rückkehr in GKV wegen vorübergehender Gehaltskürzung
Sorry, aber hier müsste eine individuelle Rechtsberatung erfolgen!Leinad hat geschrieben:Liebes KF Forum,
ich werde zur Mitte diesen Jahres meine Arbeitszeit für ein paar Monate reduzieren müssen, da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist.
Damit würde ich ab 1.7.14 auch wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze fallen und mich in GKV versichern.
Wir hoffen bis Ende des Jahres eine geeignete Betreuung gefunden zu haben und ich werde wieder voll arbeiten und wieder über der BBG verdienen.
Ist es möglich nach bereits 3-6 Monaten in der GKV auch dort zu verbleiben (Alter 44) und nach der obligatorischen Anschlussversicherung (§118 Abs. 4 SGB) freiwillig GKV versichert zu bleiben?
Ja, das steht doch bitte wortwörtlich in dem Paragraphen, den Sie selber nennen!
Oder müsste ich vom Arbeitgeber eine Prognose abgeben, dass ich vermutlich 12 Monate unter der BBG verdiene, d.h. sind die 12 Monate nach wie vor verpflichtend.
Nein, sind Sie nicht, aber ob Ihre Konstruktion funktioniert, mag ich ernsthaft bezweifeln! Die reine Reduzierung der Arbeitszeit ist noch nicht das, was es wirklich benötigt! Insbesondere spielen auch Jahreseinkommen eine Rolle und auch die Prognose!
Erschwert es die Situation, dass ich angestellter GF bin? (nicht Gesellschafter).
Ja, im erheblichen Umfang!
Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Rückstellungen in der PKV ggf. für eine KH-Zusatzversicherung verwendet werden könnten. Lassen sich die KV generell auf so einen Deal ein?
Nein, entscheidend ist, was die jeweilige Versicherung in denen für sie geltenden Bedingungen geregelt hat oder was sie üblicherweise tut!
Da sich die Arbeitszeit reduziert, wird sich auch das Bruttogehalt reduzieren und unter die Pflichtversicherungsgrenze rutschen - hatte ich ja geschrieben. Also bedarf es einer Prognose, dass ich für die kommenden 12 Monate im Schnitt darunter liege?
Aus welchem Grund ist es als GF schwieriger, wenn ein abhängiges Angestelltenverhältnis besteht?
Aus welchem Grund ist es als GF schwieriger, wenn ein abhängiges Angestelltenverhältnis besteht?
Wenn Sie Ihr Bruttogehalt reduzieren, dann bedeutet das nicht, dass Sie unter die JAEG rutschen! Und ja, der AG muss die aktuelle SV-Meldung ändern, oder es am 01.01. des n. J. tun!Leinad hat geschrieben:Da sich die Arbeitszeit reduziert, wird sich auch das Bruttogehalt reduzieren und unter die Pflichtversicherungsgrenze rutschen - hatte ich ja geschrieben. Also bedarf es einer Prognose, dass ich für die kommenden 12 Monate im Schnitt darunter liege?
Aus welchem Grund ist es als GF schwieriger, wenn ein abhängiges Angestelltenverhältnis besteht?
Und ob er es heute tun wird und ob das so dann auch richtig ist?
Ob er das so am 01.01. kann?
Und ja, es gibt das Thema der Prognose des Einkommens in den nächsten 12 Monaten!
Und nun zum GF einer Firma? Steht etwa im GF-Vertrag eine feste Arbeitszeit? Eine Weisungsbefugnis des Arbeitgebers im Sinne eines Arbeitnehmers? Oder nur die der Gesellschafter gegenüber ihrem Geschäftsführer?
Ich würde mich da mal etwas vorsichtiger und umsichtiger herantasten! Was Sie wollen, ist ja klar! Was Sie tun auch? Ob es funktioniert? Spannender Fall!
Ich empfehle professionelle Hilfe, weil es hier eine Menge zu beachten gibt! Professionelle Hilfe kann es nur in einem individuellen Mandat geben!
Noch einmal:Leinad hat geschrieben:Ich würde zumindest bis incl. Januar 2014 unter JAEG liegen.
Als angestellter GF ist man doch auch sozialversicherungstechnisch als AN zu behandeln. Zumal der Arbeitsvertarg eine 39h Woche vorsieht und ich an die Weisungen der Gesellschafter gebunden bin.
1. ich sehe hier keinen eingescannten Arbeits- oder GF-Vertrag, den man auf solche Besonderheiten hin prüfen kann.
2. kenne ich weder die Gesellschafter noch den Geschäftsführer und vor allem keine möglichen sozialversicherungsrechtlichen Besondheiten. Hier wäre die Clearingstelle der DRV gefragt, wenn es den möglicherweise Aspekte gibt, die zu beachten sind!
3. es kommt sehr entscheidend darauf an, wie die Teilzeit konstruiert wird. Daraus ergeben sich pflichten zur SV-Meldung.
Ich sehe es doch richtig: Sie wollen aus der PKV in die GKV zurück. Tun Sie sich den Gefallen und lassen Sie es von einem versierten Rechtsanwalt oder einem qualifizierten Versicherungsberater begleiten.
Und: es gibt noch andere, weniger gefährliche Wege!
rückkehr GKV
"Und: es gibt noch andere, weniger gefährliche Wege!"
können sie mir den weniger "gefährlichen weg" nenne?
Kennen sie einen guten Berater dahingehend im Rhein-Neckar Raum?
Oder Raum Karlsruhe?
können sie mir den weniger "gefährlichen weg" nenne?
Kennen sie einen guten Berater dahingehend im Rhein-Neckar Raum?
Oder Raum Karlsruhe?