Rückkehr in GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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russi
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Rückkehr in GKV

Beitrag von russi » 06.03.2020, 07:27

Hallo, ich bin 47 Jahre alt und in der Pkv seit 2008. Ich war bisher selbständig. Geschäftsführer einer GmbH. Diese GmbH wird nun liquidiert und aufgelöst. Es war eine GmbH mit Betriebsaufspaltung. Nach der Auflösung besteht dann nur noch die Einzelfirma. Einkünfte erziele ich dann aus der Vermietung einer Halle in der Einzelfirma und Vermietung einer Wohnung in meinem privaten Wohnhaus. Sonstige Einkünfte habe ich dann nicht. In der Einzelfirma werden keine Arbeiten mehr ausgeführt, bleibt aber weiterhin bestehen.
Ich möchte nun wieder einen Vollzeitjob annehmen.
Was sind dann die Voraussetzungen, dass ich wieder in die Gkv kann?

Czauderna
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Re: Rückkehr in GKV

Beitrag von Czauderna » 06.03.2020, 10:50

Hallo,
es darf keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr vorliegen, das prüft und entscheidet die GKV-Kasse deiner Wahl, und es muss sich um eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit handeln.
Mein Rat -
1. Wenn Datum der Beschäftigung feststeht , eine GKV-Kasse wählen
2. Den Aufnahmeantrag entsprechend ausfüllen, dort natürlich wahrheitsgemäß angeben, dass bisher PKV versichert
3. Statusfeststellung durch die Krankenkasse vornehmen lassen und wenn diese okay ist, also Arbeitnehmer, dann Arbeitgeber bitten die Anmeldung bei dieser Kasse vorzunehmen.
4. Die Mitgliedsbescheinigung der GKV-Kasse der PKV vorlegen wegen Kündigung der PKV-Versicherung
Gruss
Czauderna

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