Hallo,
ich beziehe seit 10/2011 eine Erwerbsunfähigkeitsrente und erreiche im Mai 2020 meine Regelaltersgrenze.
Daraufhin kann ich jetzt einen Antrag auf Regelaltersrente stellen.
Da ich damals die 9/10-Regelung der Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt hatte, musste ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Es fehlten mir damals 14 Monate zur Erfüllung der Vorversicherungszeit.
Nun habe ich jetzt erst erfahren, das für ein Kind bei der Berechnung der Vorversicherungszeit 3 Jahre angerechnet werden können.
Da ich ein leibliches Kind habe, welches 1978 geboren ist, könnte doch bei der Berechnung meiner Vorversicherungszeit diese 3 Jahre hinzugerechnet werden und ich damit dann die Voraussetzungen für den Zugang zur KVdR erfüllt hätte.
Liege ich da richtig oder ist es nicht mehr möglich, von der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner zu wecheln, wenn ich jetzt meinen Antrag auf Regelaltersrente stelle?
Freue mich über eine sachkundige Antwort.
Besten Gruß
Kurt08
Rückkehr in die KVdR
Moderator: Czauderna
Re: Rückkehr in die KVdR
ohne Probleme noch möglich.
Die Regelung gilt rückwirkend ab 1.8.2017. Die Beiträge aus 2017 sind auch noch nicht verjährt.
schreibe
Überprüfungsantrag zur Übernahme in die KVdR aufgrund der ab 1.8.2017 bestehenden Möglichkeit
der Anrechnung von Kindern
S g D u H,
ich habe ein Kind (Geburtsurkunde ist beigefügt). Darum bitte ich ab 1.8.2017 im Übernahme in die KVdR.
Die damalige Ablehnung, woraus sich ergab, dass 14 Monate für die erforderliche Vorversicherung fehlt, habe ich in Kopie beigefügt
Die Regelung gilt rückwirkend ab 1.8.2017. Die Beiträge aus 2017 sind auch noch nicht verjährt.
schreibe
Überprüfungsantrag zur Übernahme in die KVdR aufgrund der ab 1.8.2017 bestehenden Möglichkeit
der Anrechnung von Kindern
S g D u H,
ich habe ein Kind (Geburtsurkunde ist beigefügt). Darum bitte ich ab 1.8.2017 im Übernahme in die KVdR.
Die damalige Ablehnung, woraus sich ergab, dass 14 Monate für die erforderliche Vorversicherung fehlt, habe ich in Kopie beigefügt
Re: Rückkehr in die KVdR
Herzlichen Dank für die sehr schnelle Antwort.
Gruß
Kurt08
Gruß
Kurt08