Rückkehr in die GKV? Was tun?
Moderator: Czauderna
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Rückkehr in die GKV? Was tun?
Hallo KV-Profis,
ich habe folgendes Problem: Ich selbst bin seit Beginn meines Arbeitslebens in der GKV (17 Jahre).
Meine Lebenspartnerin ist 43 J., seit > 5 Jahren geringfügig beschäftigt (unter 400 €/Monat) und war innerhalb der vergangenen Jahre (> 5 Jahre) nicht versichert. Davor war sie in der GKV. Nun wollen wir heiraten. Meine Frage: Hat meine Frau in Spe über die Familienversicherung die Chance eines Wiedereintritts in die GKV? Falls Ja, was ist zu beachten? Falls Nein: Was kann ich tun? Was würdet ihr mir raten?
Welches ist der Beste Weg für sie zurück in die GKV? Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten und Tipps!
Schöne Weihnachten!
ich habe folgendes Problem: Ich selbst bin seit Beginn meines Arbeitslebens in der GKV (17 Jahre).
Meine Lebenspartnerin ist 43 J., seit > 5 Jahren geringfügig beschäftigt (unter 400 €/Monat) und war innerhalb der vergangenen Jahre (> 5 Jahre) nicht versichert. Davor war sie in der GKV. Nun wollen wir heiraten. Meine Frage: Hat meine Frau in Spe über die Familienversicherung die Chance eines Wiedereintritts in die GKV? Falls Ja, was ist zu beachten? Falls Nein: Was kann ich tun? Was würdet ihr mir raten?
Welches ist der Beste Weg für sie zurück in die GKV? Mit welchen Kosten müssen wir rechnen?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten und Tipps!
Schöne Weihnachten!
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Hallo Wolfi160276!
Danke für Deine Antworten!
Im Meldeformular der TKK zur Familienversicherung heißt es:
"Tragen Sie bitte die Angaben für Ihren Ehegatten auch dann ein, wenn bei uns nur die Familienversicherung für Ihre Kinder durchgeführt wird. Dies gilt nicht, wenn der Ehegatte mit den Kindern nicht verwandt ist. Angaben zum Einkommen des Ehegatten sind nicht erforderlich, wenn dieser selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Weiter: Mein Ehe-/Lebenspartner ist/war bisher gesetzlich krankenversichert nein ja (Wenn keine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt und Ihre Kinder versichert werden sollen, fügen Sie bitte einen Einkommensnachweis bei)
Weiter: Mein Ehe-/Lebenspartner hat eigenes Einkommen ja/nein
Mein Ehe-/Lebenspartner übt seit dem.... eine Beschäftigung aus. (Bitte machen Sie diese Angaben auch, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt) "
Meine Kinder aus erster Ehe sind bei meiner EX versichert.
Wie ist das zu werten?
Bist Du Dir sicher? Keine Probleme? Keine Nachzahlung?
[/img]
Danke für Deine Antworten!
Im Meldeformular der TKK zur Familienversicherung heißt es:
"Tragen Sie bitte die Angaben für Ihren Ehegatten auch dann ein, wenn bei uns nur die Familienversicherung für Ihre Kinder durchgeführt wird. Dies gilt nicht, wenn der Ehegatte mit den Kindern nicht verwandt ist. Angaben zum Einkommen des Ehegatten sind nicht erforderlich, wenn dieser selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Weiter: Mein Ehe-/Lebenspartner ist/war bisher gesetzlich krankenversichert nein ja (Wenn keine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt und Ihre Kinder versichert werden sollen, fügen Sie bitte einen Einkommensnachweis bei)
Weiter: Mein Ehe-/Lebenspartner hat eigenes Einkommen ja/nein
Mein Ehe-/Lebenspartner übt seit dem.... eine Beschäftigung aus. (Bitte machen Sie diese Angaben auch, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt) "
Meine Kinder aus erster Ehe sind bei meiner EX versichert.
Wie ist das zu werten?
Bist Du Dir sicher? Keine Probleme? Keine Nachzahlung?
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Bei den leiblichen Kindern ist es egal wo diese versichert sind. Da macht es auch nichts aus, wenn die neue Ehefrau des Vaters nicht die leibliche Mutter ist.
Und ja, beim Rest bin ich mir sicher. Die Versicherungslücke wird erst interessant, wenn deine Frau sich freiwillig versichern muss und die Vorversicherungszeiten geprüft werden. Aber das ist ein anderes Thema.
Und ja, beim Rest bin ich mir sicher. Die Versicherungslücke wird erst interessant, wenn deine Frau sich freiwillig versichern muss und die Vorversicherungszeiten geprüft werden. Aber das ist ein anderes Thema.
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Hallo Wolfi160276!
Aber im Fragebogen werden doch die Daten über die Vorversicherung und die Einkommensverhältnisse abgefragt?
Kann es hier nicht zu Problemen kommen?
Ist es in Hinblick auf eine spätere freiwillige Versicherung (Scheidung/Verwitwung) nicht vielleicht sogar besser, jetzt bereits in den sauren Apfel zu beissen und nachzuzahlen (Stichwort: Säumniszuschlag)?
Aber im Fragebogen werden doch die Daten über die Vorversicherung und die Einkommensverhältnisse abgefragt?
Kann es hier nicht zu Problemen kommen?
Ist es in Hinblick auf eine spätere freiwillige Versicherung (Scheidung/Verwitwung) nicht vielleicht sogar besser, jetzt bereits in den sauren Apfel zu beissen und nachzuzahlen (Stichwort: Säumniszuschlag)?
Hallo,
nein, beim Antrag auf Familienversicherung ist es unerheblich wie die
vorhergehende Zeit versicherungsmässig belegt war. Es zählt nur
der Zeitraum ab dem die Versicherung greifen soll.
Das mit dem Einkommensnachweis gilt auch nur für den Fall das Kinder
mitversichert werden sollen und der mit den Kindern verwandte Ehegatte
(also Vater oder Mutter) nicht einer gesetzlichen Krankenkasse angehört.
Hier kann es nämlich aufgrund der Einkünfte sein, dass die Familienversicherung für Kinder nicht durchgeführt werden kann.
In dem geschilderten Fall geht es um die Ehefrau selbst, richtig ??
Hier werden keine Einkommensnachweise aus der Vergangenheit benötigt.
Es nicht Aufgabe der Kasse hier eine Prüfung was die Vorversicherungszeiten angeht vorzunehmen.
Anders, und das wurde hier auch schon geschrieben, wird es wenn die Ehefrau sich selbst versichern müsste, dann könnte es sein, dass dann die Kasse nach den Vorversicherungszeiten fragt.
Gruß
Czauderna
nein, beim Antrag auf Familienversicherung ist es unerheblich wie die
vorhergehende Zeit versicherungsmässig belegt war. Es zählt nur
der Zeitraum ab dem die Versicherung greifen soll.
Das mit dem Einkommensnachweis gilt auch nur für den Fall das Kinder
mitversichert werden sollen und der mit den Kindern verwandte Ehegatte
(also Vater oder Mutter) nicht einer gesetzlichen Krankenkasse angehört.
Hier kann es nämlich aufgrund der Einkünfte sein, dass die Familienversicherung für Kinder nicht durchgeführt werden kann.
In dem geschilderten Fall geht es um die Ehefrau selbst, richtig ??
Hier werden keine Einkommensnachweise aus der Vergangenheit benötigt.
Es nicht Aufgabe der Kasse hier eine Prüfung was die Vorversicherungszeiten angeht vorzunehmen.
Anders, und das wurde hier auch schon geschrieben, wird es wenn die Ehefrau sich selbst versichern müsste, dann könnte es sein, dass dann die Kasse nach den Vorversicherungszeiten fragt.
Gruß
Czauderna
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Hallo Czauderna,
vielen Dank für die Antwort!
Na dann werde ich Mal das Aufgebot bestellen
Natürlich nicht wegen der Versicherungsfrage, auch wenn dies ein schöner Nebeneffekt ist...
Mit welchen Summen müßte denn meine Lebenspartnerin im Falle einer freiwilligen Versicherung rechnen?
Gruß
Floppy2000
vielen Dank für die Antwort!
Na dann werde ich Mal das Aufgebot bestellen
Natürlich nicht wegen der Versicherungsfrage, auch wenn dies ein schöner Nebeneffekt ist...
Mit welchen Summen müßte denn meine Lebenspartnerin im Falle einer freiwilligen Versicherung rechnen?
Gruß
Floppy2000
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Danke für die Antwort!
Wird dann bei einer evtl. später fälligen Nachzahlung nur der Zeitraum der Nichtversicherung bis zur Eheschließung oder auch der Zeitraum der Mitversicherung (über mich in der Familienversicherung) bis zum Antrag der freiwilligen Versicherung gewertet (Scheidung/Todesfall meinerseits)?
Sollte der zweite der zutreffende Fall sein, wäre es ja auf jeden Fall besser gleich nachzuzahlen.
Wird dann bei einer evtl. später fälligen Nachzahlung nur der Zeitraum der Nichtversicherung bis zur Eheschließung oder auch der Zeitraum der Mitversicherung (über mich in der Familienversicherung) bis zum Antrag der freiwilligen Versicherung gewertet (Scheidung/Todesfall meinerseits)?
Sollte der zweite der zutreffende Fall sein, wäre es ja auf jeden Fall besser gleich nachzuzahlen.
Hallo,
es geht nur um Zeiten der Nichtversicherung, also frühestens vom 01.04.2007 bis zum Tage der Eheschließung und dem Beginn der Familienversicherung. Bitte auch beachten dass die Verjährungsfristen
u.U. greifen - d.h. Beiträge aus dem Jahre 2007 verjähren mit
dem 31.12.2011 ($ Jahre nach Entstehung). Diese Verjährungsfrist
verlängert sich allerdings auf 30 Jahre wenn grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz vorliegt.
Gruß
Czauderna
es geht nur um Zeiten der Nichtversicherung, also frühestens vom 01.04.2007 bis zum Tage der Eheschließung und dem Beginn der Familienversicherung. Bitte auch beachten dass die Verjährungsfristen
u.U. greifen - d.h. Beiträge aus dem Jahre 2007 verjähren mit
dem 31.12.2011 ($ Jahre nach Entstehung). Diese Verjährungsfrist
verlängert sich allerdings auf 30 Jahre wenn grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz vorliegt.
Gruß
Czauderna