Rückkehr in die GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 28.06.2013, 11:45

Sorry, bin Laie, vielleicht wirken die Fragen deswegen manchmal komisch.... Sind aber stets ernst gemeint.

Es geht um zwei Dinge.
1. Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden doch die Rentenbeitragszeiten bzw. -beiträge an die Rentenkasse nach Berlin gemeldet. Im jährlichen Ausdruck kann man sehen, wann man gearbeitet hat und was abgeführt wurde. Wenn man jetzt einen Krankenschein hat und Krankengeld in der Zeit bekommt, was wird dann an die Rentenkasse gemeldet bzw. was sieht man dann auf dem jährlichen Ausdruck? Dass man in der Zeit krank war?

2. Die Verdienstgrenze, unter der man krankenversicherungspflichtig wird, setzt sich zusammen aus Einkommen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Einmalzahlung, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn all das derzeit unter 52.200 € bleibt, ist man krankenversicherungspflichtig.

Zählen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Krankentagegeld von der Krankenkasse auch dazu?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.06.2013, 11:53

Hallo,
im Falle des Krankengeldbezuges erstattet der Arbeitgeber eine sog. Unterbrechungsmeldung an den RV-Träger - für die Zeiten des Krankengeldbezugs wird die Entsprechende Meldung von der Kasse an den RV-Träger übermittelt - Krankengeldbezug verändert nicht die Beurteilung von versicherungsfrei auf versicherungspflichtig (meines Wissens nach).
Gruss
Czauderna

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 28.06.2013, 12:28

Geht aus der Unterbrechungsmeldung an die Rentenkasse hervor, dass es sich um eine Krankmeldung handelt oder könnte das auch unbezahlter Urlaub sein?
Heißt das auch, dass keine Rentenbeiträge abgeführt werden, solange man Krankengeld bekommt. Ist das korrekt so?

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 28.06.2013, 12:51

Wenn Du RV-pflichtig bist, werden vom Krankengeld RV-Beiträge abgezogen und abgeführt - das gilt ebenso für Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 28.06.2013, 18:26

Habe ich jetzt verstanden, roemer70. kann man auf dem Ausdruck der Rentenversicherung erkennen, dass es sich um abgeführte Beiträge vom Krankengeld handelt. Möchte konkret wissen, ob man auf dem Ausdruck der RV erkennen kann, dass man in der Zeit krank war.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 28.06.2013, 19:12

Soweit ich weiß - JA! Also ICH kann es in MEINEM Versicherungsverlauf erkennen!

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 29.06.2013, 11:31

Vielen Dank, Thorulf Müller, für die AUskunft. Wie genau stellt es sich dar auf dem Rentenverlauf? Was steht da geschrieben für die Zeit der Krankschreibung bzw. des Krankengeldbezugs?

Herzlichen Dank im Voraus!

broemmel
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Beitrag von broemmel » 29.06.2013, 12:35

Den Zusammenhang zwischen der aktuellen Frage und dem Threadtitel müsste mir mal jemand erklären

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 29.06.2013, 17:03

Thomas - fordere doch bitte Deinen Rentenversicherungsverlauf an und schau ob Du es erkennst!

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