Rückkehr in die GKV
Moderator: Czauderna
Sorry, bin Laie, vielleicht wirken die Fragen deswegen manchmal komisch.... Sind aber stets ernst gemeint.
Es geht um zwei Dinge.
1. Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden doch die Rentenbeitragszeiten bzw. -beiträge an die Rentenkasse nach Berlin gemeldet. Im jährlichen Ausdruck kann man sehen, wann man gearbeitet hat und was abgeführt wurde. Wenn man jetzt einen Krankenschein hat und Krankengeld in der Zeit bekommt, was wird dann an die Rentenkasse gemeldet bzw. was sieht man dann auf dem jährlichen Ausdruck? Dass man in der Zeit krank war?
2. Die Verdienstgrenze, unter der man krankenversicherungspflichtig wird, setzt sich zusammen aus Einkommen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Einmalzahlung, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn all das derzeit unter 52.200 € bleibt, ist man krankenversicherungspflichtig.
Zählen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Krankentagegeld von der Krankenkasse auch dazu?
Es geht um zwei Dinge.
1. Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden doch die Rentenbeitragszeiten bzw. -beiträge an die Rentenkasse nach Berlin gemeldet. Im jährlichen Ausdruck kann man sehen, wann man gearbeitet hat und was abgeführt wurde. Wenn man jetzt einen Krankenschein hat und Krankengeld in der Zeit bekommt, was wird dann an die Rentenkasse gemeldet bzw. was sieht man dann auf dem jährlichen Ausdruck? Dass man in der Zeit krank war?
2. Die Verdienstgrenze, unter der man krankenversicherungspflichtig wird, setzt sich zusammen aus Einkommen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Einmalzahlung, wenn ich das richtig verstanden habe. Wenn all das derzeit unter 52.200 € bleibt, ist man krankenversicherungspflichtig.
Zählen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. Krankentagegeld von der Krankenkasse auch dazu?
Hallo,
im Falle des Krankengeldbezuges erstattet der Arbeitgeber eine sog. Unterbrechungsmeldung an den RV-Träger - für die Zeiten des Krankengeldbezugs wird die Entsprechende Meldung von der Kasse an den RV-Träger übermittelt - Krankengeldbezug verändert nicht die Beurteilung von versicherungsfrei auf versicherungspflichtig (meines Wissens nach).
Gruss
Czauderna
im Falle des Krankengeldbezuges erstattet der Arbeitgeber eine sog. Unterbrechungsmeldung an den RV-Träger - für die Zeiten des Krankengeldbezugs wird die Entsprechende Meldung von der Kasse an den RV-Träger übermittelt - Krankengeldbezug verändert nicht die Beurteilung von versicherungsfrei auf versicherungspflichtig (meines Wissens nach).
Gruss
Czauderna