ich frage mich gerade, ob du die Antworten auf deine Beiträge überhaupt gelesen hast, ob du vielleicht ein Verständnisproblem hast oder ob du uns alle hier einfach auf den Arm nehmen willst....Helmes63 hat geschrieben:Ich kann an dieser Stelle erst einmal nur raten wo das Verständnisproblem liegt.
Helmes63 hat geschrieben:Deshalb wäre es zunächst einmal zielführend, wenn die Kritiker mal eine konkrete Frage stellen, damit mir auch klar wird wo es genau hackt.
es wäre vielleicht auch zielführend, wenn du konkrete Fragen stellst und erläuterst, wieso du diese Fragen stellst bzw. in welchem Zusammenhang du die Fragen stellst.....Lady Butterfly hat geschrieben:es wäre sehr nett, wenn du den Sinn deiner Fragen erläutern würdest - und auch mal Fragen beantworten würdest statt immer nur welche zu stellen. Noch einmal:
- was machst du beruflich?
- weshalb stellst du diese Fragen? bist du betroffen? wenn ja, wie?
einfache Antwort: nein - und der Gesetzgeber sieht das auch nicht so vorHelmes63 hat geschrieben:
Für mich ist übrigens bezogen auf den Ursprungsthread insbesondere einmal wissenswert : muss der Sachbearbeiter des Kassenträgers sich zwingend an den (§ 31 VerwVG) halten oder muss er in Sachen Fristenwahrung auf die dort bestehenden Regelungen zwingend bestehen weil der Gesetzgeber das so vorsieht.
wenn du die vorherigen Beiträge gelesen und verstanden hättest, müsstest du diese Frage übrigens nicht zum 47. Mal stellen