Tja, warum sollte unterschieden werden? Ich weiß es nicht. Aber man macht es nunmal.zost hat geschrieben:Ich verstehe denn Satz so, dass sich das "und" auf beide Möglichkeiten bezieht.
Warum sollte unterschieden werden, ob man vorher nicht kv-versichert oder in der pkv war?
Die Einen werden im § 5 Abs. 1 Nr. 13 a erfasst (zuvor in GKV) und die anderen in gleichen Paragraph aber Buchst. b (zuvor weder noch).
Und dieses Unterscheiden zieht sich durch sämtliche Bestimmungen hinsichtlich der Voraussetzungen, ab wann KV-Pflicht vorliegt oder eben nicht. So auch hier.
Über Sinn von Gesetzen kann man sich streiten. Vielleicht muss man deren Sinn auch nicht unbedingt verstehen. Aber man muss danach handeln. Mehr kann ich Dir zu diesem Thema leider nicht sagen.
Gruß
Sportsfreund