Rückkehr aus dem Ausland

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

serena
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Rückkehr aus dem Ausland

Beitrag von serena » 29.10.2012, 12:46

Guten Tag,
ich war viele Jahre in der AOK familienmitversichert, habe nach Scheidung 13 Jahre in Spanien gelebt, wo ich eine private Versicherung nehmen musste. Jetzt hat, zurück in Deutschland, die AOK meinen Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt mit der Begründung, dass ich ja zuletzt privat versichert gewesen sei.
Eindeutige Auskunft über die Gesetzeslage kann ich dem Internet bisher nicht entnehmen. Ich habe aber gehört, dass es Ausnahmeregelungen für Rückkehrer aus dem Ausland geben soll. Auch habe ich gehört, dass in einem ähnlichen Fall gar nicht nach der Vorversicherung gefragt wurde.
Kann mir jemand dazu Informationen geben?

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 29.10.2012, 15:22

Hallo Serena,

leider hat die AOK Recht. Innerhalb der EU werden die im Ausland zurückgelegten Versicherungen weitestgehend gleich gesehen wie in Deutschland bestehende Versicherung.

Soll heißen: Warst Du im Ausland bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert, gilt für Dich "zuletzt privat" versichert.

Damit tritt die allgemeine KV-Pflicht in der gesetzlichen KV nicht ein.

Gruß
Sportsfreund

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 15:45

allerdings würde denn hier § 5 bBs. 1 Nr. 13 greifen, da ja nun sie spansiche PKV in Deutschladn nicht gilt und du zuletzt in deutschland in der GKV Warst, daher kommt zwar keine freiwillige Versicherung zustande aber, eine die Pflichtmitgliedschaft in der sogennaten Bürgerversicherung. sofern ein anspruch auf ALG , Arbeitslsoengeld I oer Arbeitslsoengeld II bestehen sollte, gilt hier denn die Vesicherungspflicht. Wurde dahingehend schon etwas unternommen?.

Gruss

Jochen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2012, 16:52

Jochen, bei Wohnort in einem EWR- oder Abkommensstaat wird auf den dortigen Status abgestellt. Das heißt, wenn sie dort privat versichert war, zählt das genauso, wie wenn sie in Deutschland privat versichert gewesen wären.

Serena, welche Privatversicherung war das denn? Eine in Spanien abgeschlossene oder eine Langzeitauslandsreisekrankenversicherung? Über eine Auslandsreise-KV sehe ich noch eine geringe Möglichkeit

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 16:58

Sehe ich etwas anders die gute ist immer noch bürgerin der Bundesrepublik Deutschland und ohne KV Schtuz zuletzt in Deutschland GKV, somit kommt meines Achtesns § 30 SGB I zum tragen i.V.m § 5 Abs. 1 Nr. 13 ist übrigens auch die Auffassung der DVKA.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2012, 17:03

Gibt es da ein neues Rundschreiben?

Das letzte mir bekannte: http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... 072007.pdf

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 17:08

das Runschreiben bezieht sich indem Fall auf ausländer, meienes Eerachtens greift das hier nicht.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2012, 17:11

CiceroOWL hat geschrieben:das Runschreiben bezieht sich indem Fall auf ausländer, meienes Eerachtens greift das hier nicht.
:shock:

Der Absatz bezieht sich explizit auf "Auslandsrückkehrer" und auch das Beispiel geht von "Herrn Mayer" aus, der von Deutschland ins Ausland geht und dann wieder zurückkommt. Von Staatsangehörigkeit steht da nix. Die ist auch keine Bedingung für den 5,1,13.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 17:13

Welche Private Krankenversicherung sollte sie denn zugeordent werden, denn sie ist ja hier ohne Krankenversicherung und war hier zuletzt gesetzlich krankenversichert, somit GKV.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2012, 17:22

Onkel google meint, beim einem Unternehmen nach Wahl, im Basistarif besteht Kontrahierungszwang.

serena
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Beitrag von serena » 29.10.2012, 20:25

hallo!
danke für Eure Antworten. Offenbar gibt es, wie ich schon annahm, keine eindeutige Antwort?!
Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur Seguridad Social, der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...

heinrich
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Beitrag von heinrich » 29.10.2012, 21:47

natürlich gibt es eine eindeutige Antwort.

Die PKV ist zuständig. Die GKV ist nicht zuständig.


Nur Cicero hat leider eine falsche Aussage getätigt. Dies ist es , was Dich nun verwirrt.

Cicero, frag doch den Abteilungsleiter oder Teamleiter aus dem Bereich
freiwillige Versicherung/Bürgerversicherung Deiner KK einmal, wie bei Euch denn dieser Fall gehändelt würde.

Danach stellst Du seine Antwort bitte mal hier ein.
Tust Du mir den Gefallen ?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 23:11

serena hat geschrieben:hallo!
danke für Eure Antworten. Offenbar gibt es, wie ich schon annahm, keine eindeutige Antwort?!
Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur , der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...
Aha also die Grudnversorgung erfolgte durch die Segurid Social der zuständigen Spanischen Provinz dacht ich mir schon. Daher bin ich immer noch der ansicht das hier § 5 Abs. 1 Nr. 13 greift. Dennin Spaninen gilt die Grundversorgung durch die Provinz, ergo ab zur AOK.

http://ec.europa.eu/employment_social/m ... 1374392270

Ist fast so wie bei den englischen Cousins und dem NHS.

wie war denn dein status in Spanien Beschäftige arbeitrer Angestellte, Selbständig, Familienversichert, hast due die Versichungskarte aus spanien mit dem Bachweis des europäischen Krankenversicherungschutzes der zuständigen SC?
http://www.seg-social.es/Internet_6/Tra ... /index.htm

http://en.wikipedia.org/wiki/Social_Security_in_Spain

99,99 % aller Bewohner Spaniens sind der Seguridad Social zu zuordnen einer auf steuereinnahmen finanzierten staatlichen Krankenversicherung, Zusatzleistungen werdenn denn privat abgedeckt, Ergo wer ist hier privat? junge junge , so ei n gedöns gibt es nur noch hier hier und bei den östereichern, die Niederländer haben ihr System 2006 geändert, da gibt in dem Sinne auch keine privaten Kassen mehr. für alle BKK Mitarbeiter, mal einen Blick in die BKK10/2012 werfen.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 30.10.2012, 10:03

Hallo Serena,
serena hat geschrieben:Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur Seguridad Social, der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...
Es habe nun quasi Alle hier Recht. Cicero, der davon ausging, dass zur AOK sehr wohl kannst (wenn auch unter falschen Vorzeichen), da Du scheinbar ja doch bei der spanischen dort gestetzlichen KV versichert warst.

Und auch die Anderen haben Recht. Denn die gingen von einer reinen privaten KV in Spanien aus. So hast Du es nämlich auch beschrieben im Ausgangsthread.

Also klartext:
- zuletzt in Spanien in der dortigen gesetzlichen KV = Rückkehrmöglichkeit in AOK
- zuletzt in Spanien AUSSCHLIESSLICH privat versichert = keine Rückkehr in AOK

Ich sogar soweit und sage, die Mitgliedschaft in der AOK muss nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfolgen, sondern sie könnte die bislang gesetzliche (zwar spanische) KV freiwillig in Deutschland fortsetzen. Dann hätte sie freie KK-Wahl sogar.

Gruß
Sportsfreund

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.10.2012, 10:08

Sportsfreund hat geschrieben:Hallo Serena,
serena hat geschrieben:Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur Seguridad Social, der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...
Also klartext:
- zuletzt in Spanien in der dortigen gesetzlichen KV = Rückkehrmöglichkeit in AOK
- zuletzt in Spanien AUSSCHLIESSLICH privat versichert = keine Rückkehr in AOK

Ich sogar soweit und sage, die Mitgliedschaft in der AOK muss nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfolgen, sondern sie könnte die bislang gesetzliche (zwar spanische) KV freiwillig in Deutschland fortsetzen. Dann hätte sie freie KK-Wahl sogar.

Gruß
Sportsfreund
jo das würde denn nämlich auch passen ein A1 / E104 Nachweis und die Sache ist geritzt.

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