Rückkehr als nicht Versicherter?
Moderator: Czauderna
Rückkehr als nicht Versicherter?
Hallo,
ich bin seit Jahren nicht versichert und war vorher freiwillig gesetzlich versichert. Im Moment selbstständig und habe jetzt eine Zusage zu einem Job bekommen. "Leider" mit einem Gehalt über der Grenze, also mehr als 54000.
Die letzte Versicherung sieht deshalb keine Pflicht mich wieder aufzunehmen. Kann ich auf eine Pflichtversicherung bestehen (bin noch selbstständig)? Und geht die Pflichtversicherung dann mit dem Job in eine "normale" Versicherung über?
Welche Möglichkeiten habe ich? Nimmt mich zur Not eine private?
Danke im Voraus!
ich bin seit Jahren nicht versichert und war vorher freiwillig gesetzlich versichert. Im Moment selbstständig und habe jetzt eine Zusage zu einem Job bekommen. "Leider" mit einem Gehalt über der Grenze, also mehr als 54000.
Die letzte Versicherung sieht deshalb keine Pflicht mich wieder aufzunehmen. Kann ich auf eine Pflichtversicherung bestehen (bin noch selbstständig)? Und geht die Pflichtversicherung dann mit dem Job in eine "normale" Versicherung über?
Welche Möglichkeiten habe ich? Nimmt mich zur Not eine private?
Danke im Voraus!
@Joker: Ich vermute mal Du hast die Aufnahme nach §9 SGB V als freiwillig Versicherter beantragt, das scheitert weil Du die Vorversicherungszeit nicht erfüllst. Aus meiner Sicht müsstest Du die Aufnahme über §5.1.13 beantragen. Dort steht vereinfacht übersetzt dass niemand in D ohne KV sein darf und dass die gesetzliche Kasse zuständig ist wenn Du zuletzt gesetzlich versichert warst. Bis 31.12.2013 wäre sogar eine komplette Amnestie für Deine fiktiven Beitragsschulden drin gewesen, jetzt kann es sein, dass Du für jeden Monat zu spät bei der Kasse melden rd. 40€ zahlen musst. Bist Du verheiratet und Deine Partnerin in der gesetzliche Kasse?
Mal sehen was die anderen hier im Forum dazu sagen.
Mal sehen was die anderen hier im Forum dazu sagen.
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Mal eine Frage an die anderen Kassenmitarbeiter: Ab Beginn der Beschäftigung über JAE besteht ja wieder Versicherungsfreiheit, so dass die Versicherungspflicht (auch nach 5/1/13) verdrängt wird (§ 6 Abs. 3 SGB V). Würdet ihr die 5/1/13 dann ab Beginn der Beschäftigung in eine freiwillige KV umwandeln (obligatorische Anschlussversicherung, 188/4)?
Gruß
Swantje
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Swantje
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JaSwantje B. hat geschrieben:Mal eine Frage an die anderen Kassenmitarbeiter: Ab Beginn der Beschäftigung über JAE besteht ja wieder Versicherungsfreiheit, so dass die Versicherungspflicht (auch nach 5/1/13) verdrängt wird (§ 6 Abs. 3 SGB V). Würdet ihr die 5/1/13 dann ab Beginn der Beschäftigung in eine freiwillige KV umwandeln (obligatorische Anschlussversicherung, 188/4)?
Gruß
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