Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich bekomme regelmäßig Medikamente verschrieben bei denen ich eine Zuzahlung leisten muss. Jetzt habe ich bei einer Preisvergleichsseite für Medikamente gesehen, dass ich die Medikamente bei einigen Versandapotheken günstiger bestellen kann. Meine Frage ist jetzt aber, kann ich dort irgendwie das Rezept einreichen? Einen Teil der Kosten übernimmt bei den Medikamenten ja auch immer die Krankenkasse.
Rezepte Online einlösen?
Moderator: Czauderna
Hallo,
soweit ich informiert bin, müssen Sie unterscheiden, ob das Medikament verschreibungspflichtig ist oder nicht.
Bei Arzneimittel die Ihnen auf Kassenrezept verordnet wurden, dürften Sie keinen Preisunterschied feststellen können. Soweit Ihre Kasse, das sollten Sie vorher mit Ihrer Kasse abklären, damit kein Problem hat, können SIe die Verordnungen an die entsprechende Internetapotheke schicken (Sie als Versicherter sparen sich bis zu 50% der gesetzlichen Zuzahlung). Die Abrechnung erfolgt dann zwischen KK und Internetapotheke. Sie zahlen nur Ihren verbliebenen Eigenanteil.... Aus eigener privater Erfahrung klappt das bei Doc Morris ganz gut - andere habe ich bisher mit Rezepten noch nicht ausprobiert!
Der Zweite Teil geht um frei verkäufliche bzw. auf Privatrezept verordnete Arzneimittel. Hier können Sie im Einzelfall in der Tat bis zu 50% der Kosten, im Vergleich zur ortsansässigen Apotheke, sparen. Auch hier spreche ich ausschliesslich aus privater Erfahrung. Hierfür nutze ich in der Regel das Portal medipreis.de, das verschiedene Ínternetapotheken auf die günstigste Variante vergleicht. Für die Bezahlung dieser Arzneimittel sind Sie selbst zuständig. Die können SIe auch nicht bei der KK zur Erstattung einreichen!
In keinem Fall sollten Sie Arzneimittel aus dubiosen Quellen beziehen - das könnte gesundheitsgefährdend sein....
Hilft das weiter ?
soweit ich informiert bin, müssen Sie unterscheiden, ob das Medikament verschreibungspflichtig ist oder nicht.
Bei Arzneimittel die Ihnen auf Kassenrezept verordnet wurden, dürften Sie keinen Preisunterschied feststellen können. Soweit Ihre Kasse, das sollten Sie vorher mit Ihrer Kasse abklären, damit kein Problem hat, können SIe die Verordnungen an die entsprechende Internetapotheke schicken (Sie als Versicherter sparen sich bis zu 50% der gesetzlichen Zuzahlung). Die Abrechnung erfolgt dann zwischen KK und Internetapotheke. Sie zahlen nur Ihren verbliebenen Eigenanteil.... Aus eigener privater Erfahrung klappt das bei Doc Morris ganz gut - andere habe ich bisher mit Rezepten noch nicht ausprobiert!
Der Zweite Teil geht um frei verkäufliche bzw. auf Privatrezept verordnete Arzneimittel. Hier können Sie im Einzelfall in der Tat bis zu 50% der Kosten, im Vergleich zur ortsansässigen Apotheke, sparen. Auch hier spreche ich ausschliesslich aus privater Erfahrung. Hierfür nutze ich in der Regel das Portal medipreis.de, das verschiedene Ínternetapotheken auf die günstigste Variante vergleicht. Für die Bezahlung dieser Arzneimittel sind Sie selbst zuständig. Die können SIe auch nicht bei der KK zur Erstattung einreichen!
In keinem Fall sollten Sie Arzneimittel aus dubiosen Quellen beziehen - das könnte gesundheitsgefährdend sein....
Hilft das weiter ?
Hallo,
hier sind 3 Gruppen zu unterscheiden:
- verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept (oder Privatrezept)-> es gibt keine Preisunterschiede, da eine Preisbindung gilt
Die Versandapotheke benötigt zur Abrechnung mit der Krankenkasse das Originalrezept.
- rezeptfreie Arzneimittel auf Kassenrezept (z.B. für Kinder oder z.T. bei schweren Erkrankungen) -> hier kann es ggf. Verringerungen der Zuzahlung geben. Die Versandapotheke benötigt zur Abrechnung mit der Krankenkasse das Originalrezept.
- rezeptfreie Arzneimittel: hier reicht auch eine telefonische Bestellung oder per Email, da keine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt.
hier sind 3 Gruppen zu unterscheiden:
- verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept (oder Privatrezept)-> es gibt keine Preisunterschiede, da eine Preisbindung gilt
Die Versandapotheke benötigt zur Abrechnung mit der Krankenkasse das Originalrezept.
- rezeptfreie Arzneimittel auf Kassenrezept (z.B. für Kinder oder z.T. bei schweren Erkrankungen) -> hier kann es ggf. Verringerungen der Zuzahlung geben. Die Versandapotheke benötigt zur Abrechnung mit der Krankenkasse das Originalrezept.
- rezeptfreie Arzneimittel: hier reicht auch eine telefonische Bestellung oder per Email, da keine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt.