Rentner und Mini-Freiberufler

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Sailor1
Beiträge: 9
Registriert: 02.07.2013, 11:35

Rentner und Mini-Freiberufler

Beitrag von Sailor1 » 02.07.2013, 11:55

Hi,

ich bin seit einem Jahr Rentner und habe nur zwei kleine Renten, einmal von der BFA und einmal von der Bayrischen Versorgungskasse, jeweils unter 400€ Brutto.
Das reicht natürlich nicht zum Leben und so habe ich noch einen kleinen Nebenjob bei dem ich noch etwas dazuverdienen kann. Ich stelle dafür jeden Monat eine Rechnung aus die immer gleich hoch ist.

Die Krankenkasse will von mir 3 x Beitrag, jeweils von den Renten, ist ok, und dann auch noch von der Nebenbeschäftigung. Ist das auch ok? Gibt es da keine Freibeträge?

Ich konnte dazu keine genauen Infos im Netz finden und bitte hier um Hilfe.

Danke und Gruß

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Rentner und Mini-Freiberufler

Beitrag von Czauderna » 02.07.2013, 13:56

Sailor1 hat geschrieben:Hi,

ich bin seit einem Jahr Rentner und habe nur zwei kleine Renten, einmal von der BFA und einmal von der Bayrischen Versorgungskasse, jeweils unter 400€ Brutto.
Das reicht natürlich nicht zum Leben und so habe ich noch einen kleinen Nebenjob bei dem ich noch etwas dazuverdienen kann. Ich stelle dafür jeden Monat eine Rechnung aus die immer gleich hoch ist.

Die Krankenkasse will von mir 3 x Beitrag, jeweils von den Renten, ist ok, und dann auch noch von der Nebenbeschäftigung. Ist das auch ok? Gibt es da keine Freibeträge?

Ich konnte dazu keine genauen Infos im Netz finden und bitte hier um Hilfe.

Danke und Gruß
Hallo,
wenn das Arbeitseinkommen 134,75 € mtl. übersteigt muessen davon auch Beiträge entrichtet werden.
Gruss
Czauderna

PS. sorry, hätte ich auch schreiben müssen aber Gernekrankenversichert hat es ja richtig ergänzt - Versorungsbezug und Arbeitseinkommen wird da zusammengerechnet.
Zuletzt geändert von Czauderna am 02.07.2013, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.07.2013, 14:19

Wenn die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen zusammen diese Grenze überschreiten, besteht Beitragspflicht. Bei einem Versorgungsbezug von 200,-- € besteht z. B. vom Arbeitseinkommen ab dem ersten € Beitragspflicht.

Sailor1
Beiträge: 9
Registriert: 02.07.2013, 11:35

Beitrag von Sailor1 » 02.07.2013, 14:58

Danke für Eure super schnellen Antworten.

Eigentlich sollte man lieber auf der faulen Haut liegen und sich vom Staat unterstützen lassen :evil:

Wer sich selbst hilft wird nur bestraft und abkassiert. Kann man halt nix machen. Dann werde ich weiterhin alle 6 Monate der Krankenkasse mitteilen dass meine Rente nicht steigt und mein Nebeneinkommen auch gleich geblieben ist. :x
Es lebe die Bürokratie!

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 02.07.2013, 20:02

ich gehe mal davon aus, dass Du pflichtversicherter Rentner bist.

Wenn dies Tätigkeit KEINE selbstständige Tätigkeit wäre,
sonder ein MINI-JOB (also ein Arbeitsverhältnis)
DANN wäre davon KEINE Krankenversicherung und KEINE Pflegeversicherung zu zahlen.

Denk mal drüber nach.

Sailor1
Beiträge: 9
Registriert: 02.07.2013, 11:35

Beitrag von Sailor1 » 03.07.2013, 11:16

Danke für den Tipp, aber das geht leider nicht. Den Nebenjob habe ich bei einem Big-Player und der will jeden Monat eine Rechnung von mir, auch wenn es nur unter 200€ sind.

Antworten