Rentner freiwillig versichert

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
maxwillie
Beiträge: 2
Registriert: 08.06.2013, 19:20

Rentner freiwillig versichert

Beitrag von maxwillie » 10.06.2013, 10:52

Hallo,

die Fakten:
als Rentner, beihilfeberechtigt mit 60%, bin ich freiwillig bei der Krankekasse versichert.
Ich beziehe eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung zzgl. KK-Zuschuss und Versorgungsbezüge. Diese Versorgungsbezüge liegen brutto oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Von diesen Versorgungsbezügen wird die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Wieso bezahle ich monatlich (keine Fami) über EUR 650 an KV wenn die Beitragsbemessungsgrenze bei 3.937,50 Euro/Monat liegt?
Vor 3 Monaten als Berufstätiger habe ich weniger an KV bezahlt. :?:

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 10.06.2013, 12:30

Hallo,

der freiwillig Versicherte zahlt halt die Beiträge ganz alleine - also den vollen Beitragssatz alleine.

Als Arbeitnehmern trägt ja der AG noch die Hälfte. Das ist der Unterschied.

Gruß
Sportsfreund

maxwillie
Beiträge: 2
Registriert: 08.06.2013, 19:20

Rentner freiwillig versichert

Beitrag von maxwillie » 10.06.2013, 14:56

das heißt, dass die Krankenkasse bei jeder Erhöhung, egal ob Rente oder Vorsorgebezüge, jedesmal 15,5% davon abkassiert? Wozu ist denn die Beitragsbemessungsgrenze? 15,5% von der Beitragsbemessungsgrenze machen ja keine EUR 650 an Krankenkassenbeitrag aus. Im Umkehrschluss: je mehr Rente ich bekomme, je mehr muss ich an die KV bezahlen, bei gleicher Krankenkassenleistung?

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Rentner freiwillig versichert

Beitrag von Czauderna » 10.06.2013, 15:08

maxwillie hat geschrieben:das heißt, dass die Krankenkasse bei jeder Erhöhung, egal ob Rente oder Vorsorgebezüge, jedesmal 15,5% davon abkassiert? Wozu ist denn die Beitragsbemessungsgrenze? 15,5% von der Beitragsbemessungsgrenze machen ja keine EUR 650 an Krankenkassenbeitrag aus. Im Umkehrschluss: je mehr Rente ich bekomme, je mehr muss ich an die KV bezahlen, bei gleicher Krankenkassenleistung?
Hallo,
die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 3937,50 €, davon 15,5 % ergeben 610,31 € zzgl. 80,72 € Pflegeversicherung.
Gruss
Czauderna

amerin

Beitrag von amerin » 10.06.2013, 16:30

maxwillie, von der DRV-Rente werden doch gar keine KV-/PV-Bezüge einbehalten wenn ein Zuschuss zur PKV/freiw.GKV gezahlt wird.
Der Beitrag der KV ist wie Czauderna schreibt nicht einfach 15,5% von allem sondern schon gedeckelt.
Aber man darf die auch zu begleichende GKV-PflegeV bei bestehendem Beihilfeanspruch nach beamtenrechtlichen Vorschriften (§55 I 2 i.V.m. §28 II SGB XI) mit 1,025% aus max. 3937,50 Euro nicht übersehen: 40,36 Euro.
Macht in Summe die genannten monatlichen 650,67 Euro.
Genauer nachzulesen bspw. unter http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... zuege.html

Antworten