Rentenantragstellerversicherung als Freiwillige gepfändet?
Moderator: Czauderna
ja, der titel ist hier die einziehungsverfügung.
ich tippe darauf, dass im vollstreckungsbescheid das wort "freiwillig" falsch verwendet wurde. das ist ein formfehler, aber nicht bedeutend in dieser sache.
das ändert nichts an der tatsache, dass gepfändet werden durfte.
mein tipp: kontakt mit der kasse aufnehmen und eine ratenzahlung vereinbaren. dann kann die kontenpfändung ruhend gestellt werden.
wie lange war die zeit als rentenantragsteller? wurden sonstige einkünfte während dieser zeit bezogen?
ich tippe darauf, dass im vollstreckungsbescheid das wort "freiwillig" falsch verwendet wurde. das ist ein formfehler, aber nicht bedeutend in dieser sache.
das ändert nichts an der tatsache, dass gepfändet werden durfte.
mein tipp: kontakt mit der kasse aufnehmen und eine ratenzahlung vereinbaren. dann kann die kontenpfändung ruhend gestellt werden.
wie lange war die zeit als rentenantragsteller? wurden sonstige einkünfte während dieser zeit bezogen?
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auch ohne individuelle Mahnung und Androhung von Beiträgen kann eine Vollstreckugshandlung erfolgen.
Bei vielen Krankenkassen erfolgt die Mahnung durch öffentlichen Aushang oder Bekanntmachung.
Steht dann beispielsweise in der Zeitung, dass
"hiermit alle gemahnt werden, die die am 15. fälligen Beiträge nicht gezahlt haben"
oder dies wird so in einem Aushang bei der Krankenkasse bekannt gemacht.
Mit Fälligkeit der Beiträge entsteht ein vollstreckbarer Titel.
Zum Thema : freiwillige Beiträge oder Rentenantragstellerbeiträge
Da hat die KK sich einfach vertippt in der Pfändung (weil die meisten Schuldner nicht Rentenantragsteller sind, sondern freiw. Versicherte)
Die spielt aber a b s o l u t keine Rolle.
Die Beitragshöhe unterscheidet sind NICHT.
Nachdem was ich früher mal gelernt habe, ist das entsprechende Gesetz das Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Ich möchte aber noch loswerden, dass solche Pfändungen normalerweise nicht einfach so gemacht werden, sondern vorher entweder Gespräche geführt wurden oder Schreiben gemacht wurden, dass doch "bitte bitte" der Beitrag zu zahlen ist und sicherlich auch Schreiben gemacht wurden, dass nun mal Butter bei die Fische kommen soll und Kohle rüber rollen soll, und sonst der böse Onkel von der Vollstreckungsabteilung seine Arbeit machen muss.
So und jetzt:
verschende keine Zeit mehr ins Internet.
Verbringe Deine Zeit damit, ordentlicher Staatsbürger zu sein und für den deutschen Gesundheitsfond und für uns alle die Beiträge einzuzahlen.
SPRECHE mit DEINER Krankenkasse. Die haben schon eine dicke Akte mit Schreiben, die sie Dir geschickt haben, jede Wette.
Bei vielen Krankenkassen erfolgt die Mahnung durch öffentlichen Aushang oder Bekanntmachung.
Steht dann beispielsweise in der Zeitung, dass
"hiermit alle gemahnt werden, die die am 15. fälligen Beiträge nicht gezahlt haben"
oder dies wird so in einem Aushang bei der Krankenkasse bekannt gemacht.
Mit Fälligkeit der Beiträge entsteht ein vollstreckbarer Titel.
Zum Thema : freiwillige Beiträge oder Rentenantragstellerbeiträge
Da hat die KK sich einfach vertippt in der Pfändung (weil die meisten Schuldner nicht Rentenantragsteller sind, sondern freiw. Versicherte)
Die spielt aber a b s o l u t keine Rolle.
Die Beitragshöhe unterscheidet sind NICHT.
Nachdem was ich früher mal gelernt habe, ist das entsprechende Gesetz das Verwaltungsvollstreckungsgesetz.
Ich möchte aber noch loswerden, dass solche Pfändungen normalerweise nicht einfach so gemacht werden, sondern vorher entweder Gespräche geführt wurden oder Schreiben gemacht wurden, dass doch "bitte bitte" der Beitrag zu zahlen ist und sicherlich auch Schreiben gemacht wurden, dass nun mal Butter bei die Fische kommen soll und Kohle rüber rollen soll, und sonst der böse Onkel von der Vollstreckungsabteilung seine Arbeit machen muss.
So und jetzt:
verschende keine Zeit mehr ins Internet.
Verbringe Deine Zeit damit, ordentlicher Staatsbürger zu sein und für den deutschen Gesundheitsfond und für uns alle die Beiträge einzuzahlen.
SPRECHE mit DEINER Krankenkasse. Die haben schon eine dicke Akte mit Schreiben, die sie Dir geschickt haben, jede Wette.
Doch, sind sie, nur beträgt die Widerspruchsfrist dann ein Jahr.Falk hat geschrieben:1. Kam nie ein Beitragsbescheid, Beitragsbescheide sind auch nur mit Rechtsbelehrung gültig oder?
Nur mündlich würde ich auch nichts vereinbaren. Notfalls telefonieren und dann anschrieben, du bittest um schriftliche Bestätigung der "mit Frau XY so und so..." getroffenen Vereinbarung".
zu 2.Falk hat geschrieben:1. Kam nie ein Beitragsbescheid, Beitragsbescheide sind auch nur mit Rechtsbelehrung gültig oder?
2. Kam keine Versicherungskarte
3. Schriftliche Ratenzahlung will die KK nicht machen, alles nur Telefonisch, was ich nicht mache.
wo bestand denn vorher die krankenversicherung? Wurde eine beitrittserklärung ausgefüllt?
hallo Falk,
sag uns doch mal, wie hoch die Summe ist, die die KK haben will.
Und sag uns auch mal, in welcher Höhe die Rate war, die Du dieser "komischen" KK angebotenhast.
Hat man Dir mit Schreiben denn nicht angedroht, dass Deine Leistungsansprüche ruhen. Dies nach 14 Tage nach der Androhung "festgestellt oder festgesetzt".
Kam denn keine Gerichtsvollzieher (der KK) oder vom Zoll zu Dir in Haus bevor die KK die Kontenpfändung gemacht hat.
sag uns doch mal, wie hoch die Summe ist, die die KK haben will.
Und sag uns auch mal, in welcher Höhe die Rate war, die Du dieser "komischen" KK angebotenhast.
Hat man Dir mit Schreiben denn nicht angedroht, dass Deine Leistungsansprüche ruhen. Dies nach 14 Tage nach der Androhung "festgestellt oder festgesetzt".
Kam denn keine Gerichtsvollzieher (der KK) oder vom Zoll zu Dir in Haus bevor die KK die Kontenpfändung gemacht hat.
vielleicht meint er ja gar keine Kontenpfändung?! vielleicht hat die Krankenkasse die Einzugsermächtigung von der vorherigen Freiwilligen KV einfach für die Rentenantragstellermitgliedschaft übernommen, der Beitragsrückstand (ca. 1000) wurde versucht einzuziehen, ging aber nicht, weil das Konto nur 40 EUR hatte. dann wäre zu erklären, weshalb er noch keine Mahnung usw. erhalten hat. "Freiwillige Versicherung" war dann bestimmt der Verwendungszweck beim versuchten Geldeinzug der Krankenkasse über die Einzugsermächtigung...Falk hat geschrieben:man wollte über 1000 Euro haben, Konto hatte aber nur ca. 40 Euro.