also würde ein solcher Antrag bei Rentenantragstellung abgelehnt werden?
Und wenn ich mich im Monat der Rentenantragstellung privat versichern würde? Lediglich für einen Monat, damit ich den anderweitigen Versicherungsschutz nachweisen könnte.
Hallo Kehlchen,
Nein, das mag für 99,99 % der Versicherten zutreffen, aber in meinem Fall wäre eine freiwillige Mitgliedschaft günstiger als eine KvdR!
Begründung: Im Falle der KvdR zahlt die Rentenversicherung zwar die Hälfte des Beitrags auf die Rente, allerdings muss ich zusätzlich auf das Waisengeld Versicherungsbeiträge zahlen.
Im Fall einer freiwilligen Versicherung würde die Beihilfe ebenfalls 50 % der Kosten übernehmen aber die Versicherungsbeiträge auf das Waisengeld entfielen!
Nach einer Ablehnung wäre das alles kein Problem, das ist mir bewusst.
Während der Rentenantragstellung entfiele die Beihilfe aber. Und nach Ablehnung werden die Versicherungszeiten offenbar nicht rückwirkend in freiwillig versichert umgewandelt, sondern erst ab einem Monat nach Rentenablehnung.