Hallo zusammen,
folgender Fall: Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Sportunfall und wurde am Knie operiert. Nun gehe ich an Krücken, das rechte Bein ist komplett geschient. Zur Zeit werde ich von meiner Freundin und Bekannten zu Hause versorgt (Einkäufe/Hilfe beim Waschen/Kochen/ Hose+Schuhe anziehen etc., da das mit 2 Krücken ja alles nicht so leicht ist.
Zur Weihnachtszeit wäre ich allerdings für ca. 1 Woche auf mich allein gestellt, da meine Bekannten+Freundin nach Hause zu ihren Familien fahren, was ich Ihnen auch vom Herzen gönne.
Nun zum Problem: Meine Eltern wären mich bereit mich für diese Woche aufzunehmen und zu pflegen, würden mich abholen und wieder zurückfahren (ca. 120 km). Meine Krankenkasse (BIG) hat diese "Reise" allderings nicht gestattet, da ich ja mit den Krücken laufen könne und mich selber versorgen könne. Ich wäre also auf keine Pflege angewiesen und folglich wird die Reise nicht gestattet. Sollte etwas auf dieser Fahrt passieren, sollte ich sie dennoch antreten, wäre ich nicht krankenversichert und müsste jeden eventuellen Unfall während der Reise selber zahlen. So die recht barsche telefonische Auskunft der BIG. Nun meine Frage: Ist das rechtens ?
Die wollen also allen ernstes, dass ich lieber eine Woche alleine auf einem Bein rumhüpfe und zusehe wie ich klar komme, statt mich im Elternhaus gesund pflegen zu lassen ?! Sollte ich hier stürzen, ist niemand da der mir aufhelfen könnte, kochen ist schwer wenn man die Arme nicht frei hat (Krücken), ich kann mir nicht mal selber eine Hose anziehen, müsste also eine Woche in den selben Klamotten rumlaufen. Kann das Sinn der Sache sein ?
Über ein Feedback dazu würde ich mich sehr freuen.
Reise trotz Arbeitsunfähigkeit
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
das kann ich nicht ganz nachvollziehen....
Vorschlag: sprich mit deinem Arzt darüber, wie er über die Sache denkt. Und dann schtreib der Kasse, dass du Weihnachten gerne mit deiner Familie daheim verbringen möchtest, dass dein behandelnder Arzt damit einverstanden und bitte um eiine schriftliche Stellungnahme.
ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass sich die Auskunft dann wiederholt.
Gruß Lady Butterfly
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Vorschlag: sprich mit deinem Arzt darüber, wie er über die Sache denkt. Und dann schtreib der Kasse, dass du Weihnachten gerne mit deiner Familie daheim verbringen möchtest, dass dein behandelnder Arzt damit einverstanden und bitte um eiine schriftliche Stellungnahme.
ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass sich die Auskunft dann wiederholt.
Gruß Lady Butterfly
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Hallo,
auch ich kann die Haltung der Kasse nicht nachvollziehen - ja, mach das genau so wie die Lady dir das vorgeschlagen hat.
Bei der Krankengeschichte und dem Umstand dass es "nur" 120 km sind und das ganze auch in einer Therapiefreien Zeit liegt, würde ich als Kasse noch nicht einmal auf einem ärztlichen Attest (Unbedenklicheitsbescheinigung"
bestehen.
Gruß
Czauderna
auch ich kann die Haltung der Kasse nicht nachvollziehen - ja, mach das genau so wie die Lady dir das vorgeschlagen hat.
Bei der Krankengeschichte und dem Umstand dass es "nur" 120 km sind und das ganze auch in einer Therapiefreien Zeit liegt, würde ich als Kasse noch nicht einmal auf einem ärztlichen Attest (Unbedenklicheitsbescheinigung"
bestehen.
Gruß
Czauderna
Hallo,
die Haltung der KK wäre noch nachvollziehbar, wenn sich Ihr Elternhaus im Ausland befinden würde.
Ist das jedoch nicht der Fall, kann die KK m.E. die Zustimmung nicht verweigern, bzw. ist eine Zustimmung gar nicht einzuholen. Eine Ortsanwesenheitspflicht wie bei einem Arbeitslosen gibt es für Krankengeldbezieher nicht. Ein Krankengeldbezieher ist lediglich verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Arbeitsunfähigkeit verlängert. Dieses ist nach Ihren Schilderungen bei einer Heimatreise nicht zu erwarten.
Fordern Sie Ihre KK auf, Ihnen die (angeblich) maßgebende Rechtsgrundlage nennen, ggf. lassen Sie sich von Ihrer KK eine schriftlichen Ablehnungsbescheid geben.
MfG
ratte1
die Haltung der KK wäre noch nachvollziehbar, wenn sich Ihr Elternhaus im Ausland befinden würde.
Ist das jedoch nicht der Fall, kann die KK m.E. die Zustimmung nicht verweigern, bzw. ist eine Zustimmung gar nicht einzuholen. Eine Ortsanwesenheitspflicht wie bei einem Arbeitslosen gibt es für Krankengeldbezieher nicht. Ein Krankengeldbezieher ist lediglich verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Arbeitsunfähigkeit verlängert. Dieses ist nach Ihren Schilderungen bei einer Heimatreise nicht zu erwarten.
Fordern Sie Ihre KK auf, Ihnen die (angeblich) maßgebende Rechtsgrundlage nennen, ggf. lassen Sie sich von Ihrer KK eine schriftlichen Ablehnungsbescheid geben.
MfG
ratte1
Hallo,
die Haltung der KK wäre noch nachvollziehbar, wenn sich Ihr Elternhaus im Ausland befinden würde.
Ist das jedoch nicht der Fall, kann die KK m.E. die Zustimmung nicht verweigern, bzw. ist eine Zustimmung gar nicht einzuholen. Eine Ortsanwesenheitspflicht wie bei einem Arbeitslosen gibt es für Krankengeldbezieher nicht. Ein Krankengeldbezieher ist lediglich verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Arbeitsunfähigkeit verlängert. Dieses ist nach Ihren Schilderungen bei einer Heimatreise nicht zu erwarten.
Fordern Sie Ihre KK auf, Ihnen die (angeblich) maßgebende Rechtsgrundlage nennen, ggf. lassen Sie sich von Ihrer KK eine schriftlichen Ablehnungsbescheid geben.
MfG
ratte1
die Haltung der KK wäre noch nachvollziehbar, wenn sich Ihr Elternhaus im Ausland befinden würde.
Ist das jedoch nicht der Fall, kann die KK m.E. die Zustimmung nicht verweigern, bzw. ist eine Zustimmung gar nicht einzuholen. Eine Ortsanwesenheitspflicht wie bei einem Arbeitslosen gibt es für Krankengeldbezieher nicht. Ein Krankengeldbezieher ist lediglich verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Arbeitsunfähigkeit verlängert. Dieses ist nach Ihren Schilderungen bei einer Heimatreise nicht zu erwarten.
Fordern Sie Ihre KK auf, Ihnen die (angeblich) maßgebende Rechtsgrundlage nennen, ggf. lassen Sie sich von Ihrer KK eine schriftlichen Ablehnungsbescheid geben.
MfG
ratte1
Vielen Dank für die vielen Hinweise und Einschätzungen. Also, ich habe heute nochmal mit meinem Arzt gesprochen. Auch er findet die Entscheidung der KK absolut unsinnig und meinte ich solle einfach fahren. Wenn es hart auf hart käme würde er mir einen Attest zur Reisefähigkeit ausstellen bzw. dass diese "Reise" den Heilungsprozess nicht verzögert.
Krankengeld beziehe ich übrigens auchn noch gar nicht, sondern bin noch in der Lohnfortzahlung meines Arbeitgebers.
Ich weiß auch nicht warum sich die Krankenkasse da so quer stellt, ich hätte glaube ich gar nicht erst fragen sollen.
Krankengeld beziehe ich übrigens auchn noch gar nicht, sondern bin noch in der Lohnfortzahlung meines Arbeitgebers.
Ich weiß auch nicht warum sich die Krankenkasse da so quer stellt, ich hätte glaube ich gar nicht erst fragen sollen.