Reha oder Antrag auf verminderte Erwerbsfähigkeit und MDK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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eswirdallesgut
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Reha oder Antrag auf verminderte Erwerbsfähigkeit und MDK

Beitrag von eswirdallesgut » 28.01.2009, 18:59

Hallo,

aufgrund einer chronischen Erkrankung,die sich im 3.Quartal 08 deutlich
verschlimmert hat,benötige ich ein Spenderorgan und bin dafür gelistet.
Ich bin seit Sept.08 krank und beziehe seit 1.11.08 Krankengeld.

Jetzt schreibt mir die BKK,dass der MDK festgestellt hat,dass meine Erwerbsfähigkeit gemindert ist und er (der MDK)deshalb eine Reha empfiehlt.
Angabegemäss würde dies den Genesungsprozess fördern und einem Rückfall vorbeugen.Und deshalb soll ich einen Antrag auf Reha stellen.
Gleichzeitig wird mir angedroht -sollte ich die Antragstellung versäumen-
die Mitgliedschaft in ca.10 Wochen aufzukündigen und die Zahlung des
Krankengeldes einzustellen.

Mein prob.lässt sich durch eine Reha weder lindern geschweige denn lösen;ich benötige ganz einfach ein neues Organ.Dass danach eine Reha ansteht und notwendig ist, ist mir vollkommen klar.Ich bin seit 0809 in ständiger ärztlicher Behandlung (stationär und
ambulant). Ach ja, die BKK schreibt noch,wenn ich einen Antrag auf
Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit stelle,bekomme ich keine
Unannehmlichkeiten und damit (vermutlich)weiterhin Krankengeld und
darf mich dort weiterhin als Versicherter wohlfühlen :?:

Der MDK hat seine Feststellung aufgrund von irgendwelchen Akten??
getroffen.Es erfolgte keine persönliche Vorstellung.

Wie soll ich mich verhalten.Wer hat einen guten Rat?

Danke.

eswirdallesgut :D

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.01.2009, 20:04

Hallo,
den Antrag auf Reha-Massnahmen stellen und das am letzten Tag der im Schreiben genannten Frist - keinesfalls einen Rentenantrag stellen - dazu
darf auch die Kasse nicht auffordern.
Die Reha-Massnahme wird meines Erachtens erst gar nicht bewilligt wenn dem Rentenversicherungsträger das mit geplanten Op. bekannt wird.
Und selbst wenn wird es sehr sehr wahrscheinlich zu einer Entlassung aus der Reha. als Arbeitsunfähig kommen.
Gruß
Czauderna

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