Rechte von KK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Meike
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Rechte von KK

Beitrag von Meike » 18.01.2010, 11:48

Hallo!

Mein Freund musste seine Selbständigkeit aufgrund einer hochgradigen Sehbehinderung aufgeben und ist nun im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ( 100%). Er bekommt kein ALG 2. Jetzt muss er von seinem hohen ehemaligen KK- Beitrag weg. Gibt es für einen solchen Fall spezielle Eingruppierungen? Und: hat seine KK ( die nicht meine ist.) das Recht, meinen Verdienst abzufragen, obwohl wir nicht verheiratet sind?

Vielen Dank und viele Grüsse

Meike

Czauderna
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Re: Rechte von KK

Beitrag von Czauderna » 18.01.2010, 14:36

Meike hat geschrieben:Hallo!

Mein Freund musste seine Selbständigkeit aufgrund einer hochgradigen Sehbehinderung aufgeben und ist nun im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ( 100%). Er bekommt kein ALG 2. Jetzt muss er von seinem hohen ehemaligen KK- Beitrag weg. Gibt es für einen solchen Fall spezielle Eingruppierungen? Und: hat seine KK ( die nicht meine ist.) das Recht, meinen Verdienst abzufragen, obwohl wir nicht verheiratet sind?

Vielen Dank und viele Grüsse

Meike
Hallo, nein, eine spezielle Einstufung aufgrund einer 100%igen Schwerbehinderung gibt es nicht - er zählt nun zum Kreis der sonstigen freiwillig Versicherten - Beitragsgrundlage ist sein eigenes Einkommen und wenn er kein solches verfügt muss er der Kasse schon erklären wovon er seinen Lebensunterhalt bestreitet.
Das Einkommen der Freundin spielt dabei keine Rolle, es darf auch von der Kasse nicht erfragt werden.
Gruß
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 18.01.2010, 15:17

bekommt dein Freund denn eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder etwas dergleichen? von was bestreitet er denn seinen Lebensunterhalt? wenn er kein ALg2 bekommt, habt ihr denn schon mal geprüft, ob er Anspruch auf Sozialhilfe hat?

Meike
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Beitrag von Meike » 18.01.2010, 19:30

Wir sind gerade dabei, das alles zu prüfen.

Er bestreitet seinen Lebensunterhalt gerade durch mich, allerdings kann ich seine KK- Beiträge nicht bezahlen. Jetzt haben wir ein Schreiben der KK bekommen, in dem seine Ehefrau ( die ich nicht bin.) oder seine Partnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ( die ich nicht bin.) ihr Einkommen angeben sollte und die Sachbearbeiterin am Telefon meinte, ICH sollte da was eintragen. Aber ich sehe das nicht ein. Ich habe jetzt nur angekreuzt, daß er seinen Lebensunterhalt ( aber NUR im Sinne von Verpflegung und Unterkunft.) durch mich bestreitet. Das ist doch ok, oder? Oder können die uns irgendeinen Strick drehen?

Vielen Dank ertsmal für Die Infos! :-)

Meike

heinrich
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Beitrag von heinrich » 18.01.2010, 20:00

hallo,

die Frage an sich hat schon seinen Sinn. Bei der freiwilligen Versicherung sind erst einmal ALLE Einnahmen, die man so hat, beitragspflichtig.

Hat jemand KEINE Einnahmen, will die KK wissen, wovon man denn lebt.

Und daher evt. auch die Frage, wovon denn ein Lebensabschnittspartner lebt und wieviel EUROS dieser verdient.

Beitragspflichtig ist DEIN Einkommen daher aber nicht.

Dies würde nur dann zur Beitragspflicht führen, wenn Du
1. privat versichert wärest
UND
2. ihr beide verheiratet wäret (oder eben gleichgeschlechtliche Lebensparftner nach dem LebenspartnerschG)

Unter diesem Hintgrund ist die Frage zu verstehen.

Wahrscheinlich brauchst Du laut Formular diese Frage nach Deinem Einkommen aber überhaupt noch nicht einmal auszufüllen.

Es ist sicherlich nur nach Einnahmen von verheiraten oder dies gleichgeschl. LP gefragt.

Füll das Ding doch einfach so aus, wie die Fragen dort stehen und gut ist es. Die Sache mit Kost und Wohnung ist gut so.

Aber egal wie: Du brauchst Dir üüüüüberhaupt keine Sorgen zu machen.
Deine Kohle wird nicht herangezogen.

Beitrag für Deinen Partner: ca. 140 EUR. = Mindestbeitrag.

Liebt ihr Euch (brauchst nicht zu antworten)
Heirat = kostenlose Familienversicherung möglich.

ich kann mir schon vorstellen wie der Vordruck aussieht.

Meike
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Beitrag von Meike » 19.01.2010, 00:35

:lol:

Danke!

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