Recht auf Auskunft über Datenweitergabe durch Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Recht auf Auskunft über Datenweitergabe durch Krankenkasse
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Zuletzt geändert von Machts Sinn am 30.01.2013, 16:02, insgesamt 1-mal geändert.
Den letzten Satz aber nicht übersehen:
Im vorliegenden Fall hob der Senat das vorinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts (LSG) auf und verwies den Rechtsstreit an das LSG Rheinland-Pfalz zurück. Die beklagte Kasse kann im wieder eröffneten Berufungsverfahren das fehlende Vorverfahren nun nachholen.
Im vorliegenden Fall hob der Senat das vorinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts (LSG) auf und verwies den Rechtsstreit an das LSG Rheinland-Pfalz zurück. Die beklagte Kasse kann im wieder eröffneten Berufungsverfahren das fehlende Vorverfahren nun nachholen.
Machts Sinn hat geschrieben:Was heißt "kann" sie "muss" - und dafür hat sie höchstrichterliche Vorgaben bekommen, hoch interessant weil "der erkennende Senat für die weitere Sachbehandlung auf Folgendes ergänzend hinweist" (ab Nr. 16):ippuj hat geschrieben: Die beklagte Kasse kann im wieder eröffneten Berufungsverfahren das fehlende Vorverfahren nun nachholen.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=158080
CiceroOWL hat geschrieben: Scheitern ist so schön[/
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Scheitern mit den den eignen Ansprüchen, wenn man versucht Sachen vor dem dem BverG zubringen Urteile falsch zitiert und aus dem Zusammenhang reißt udn und dabei scheitert. Das Urteil behandelt wennichmich nicht ganz irre den Zusammenhang zw Leitungsauskunft usw....