Ratenzahlung von offenen Beiträgen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Krankenkassengeschädigter
Beiträge: 1
Registriert: 19.03.2015, 18:08

Ratenzahlung von offenen Beiträgen

Beitrag von Krankenkassengeschädigter » 19.03.2015, 19:11

Hallo,

ich war selbstständig und seit diesem Monat nun Angestellter. Meine Selbstständigkeit habe ich beendet, da besonders in letzter Zeit immer weniger Rechnungen fristgerecht bezahlt oder generell bezahlt wurde. Kurzum, die finanzielle Situation war mies. Ich war zu diesem Zeitpunkt freiwillig gesetzlich versichert.

Nun ist im Dezember und Januar aufgrund eben dieser Umstände der KV-Beitrag nicht abgegangen und meine KK möchte nun diese beiden Beiträge entweder sofort in einem oder max. in zwei Raten haben. Doch zwei Raten sind für mich derzeit (noch) unbezahlbar. Es hadelt sich um knapp 800 EUR und ich würde gerne pro Monat 120 - 130 EUR zahlen.

Meine Frage nun, ...gibt es irgendeine Rechtssprechnung, wonach man auch kleinere Raten zahlen kann, wenn man es finanziell derzeit nicht anders kann?

Über eine (rasche) Antwort wäre ich sehr sehr dankbar!!!!!!!

Viele Grüße

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 19.03.2015, 20:14

es gibt Pfändungsfreigrenzen: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/sch ... eigrenzen/

unter diese darf dein Einkommen nicht fallen...

sonst: es gibt kein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung

P.S ich finde deinen Nickname unpassend :cry:

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 20.03.2015, 07:42

ich bin zu 101 % sicher, dass die KK eine Ratenzahlung macht.

in deinem Fall kommen, weil jetzt Angestellter und nicht mehr freiwillig versichert , KEINE weiteren laufenden Beiträge mehr hinzu.

Du solltest jetzt keine Zeit mehr in Foren verbringen , sondern

rucki-zucki mit deiner KK SPRECHEN.

Sprechenden Menschen kann man helfen.

Ich würde diesen Ratenvorschlag genehmigen.

Wette: es klappt

NathalieH1989
Beiträge: 1
Registriert: 11.03.2015, 10:15

Beitrag von NathalieH1989 » 20.03.2015, 10:21

Lady Butterfly hat geschrieben:es gibt Pfändungsfreigrenzen: http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/sch ... eigrenzen/

unter diese darf dein Einkommen nicht fallen...

sonst: es gibt kein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung

P.S ich finde deinen Nickname unpassend :cry:
Danke für den Link. Am Ende habe ich gefunden, was ich gesucht habe.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 20.03.2015, 20:46

Hallo,
auch ich kann nur schreiben, dass hier einer Ratenzahlung it Sicherheit zugestimmt wird, nur miteinander reden sollte man hier dringend.
Gruss
Czauderna

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