Hallo zusammen,
mein Mann macht z.Zt, eine Umschulung.
Da er seinen alten Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen konnte, zahlt uns nun die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente.
Muss ich aus dieser Rente Beiträge zahlen? Und egal ob ja oder nein, wo steht das? Es muss ja gesetzlich irgendwo geregelt sein.
Habe einen Artikel von der Stiftung Warentest gefunden wo steht, daß von einer Rente aus einer privaten BU-Versicherung bei gesetzlich Krankenversicherten keine Beiträge gezahlt werden müssen.
Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.
private Berufsunfähigkeitsrente
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 24.03.2010, 16:34
Vorausgesetzt es besteht aufgrund der Umschulung Versicherungspflicht:
Nach § 226 SGB V (gilt auch für Arbeitslose/Umschüler) wird der Zahlbetrag der der Rente vergleichbarer Einnnahmen (Versorgungsbezüge) der Beitragsbemessung zugrunde gelegt.
§ 229 Abs. 1 SGB V enthält eine abschließende Aufzählung der bei der Festsetzung der beitragspflichtigen Einnahmen zu berücksichtigenden Versorgungsbezüge. Diese haben gemeinsam, dass sie an eine (frühere) Erwerbstätigkeit anknüpfen. Leistungen aus anderen als den dort genannten Rechtsverhältnissen und Quellen unterliegen nicht der Beitragspflicht. Deshalb bleiben Einkünfte, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehen (z. B. auf Grund betriebsfremder privater Eigenvorsorge), unberücksichtigt.
Beitragspflichtig sind solche private Berufsunfähigkeitsversicherungen nur im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung, wo die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Nach § 226 SGB V (gilt auch für Arbeitslose/Umschüler) wird der Zahlbetrag der der Rente vergleichbarer Einnnahmen (Versorgungsbezüge) der Beitragsbemessung zugrunde gelegt.
§ 229 Abs. 1 SGB V enthält eine abschließende Aufzählung der bei der Festsetzung der beitragspflichtigen Einnahmen zu berücksichtigenden Versorgungsbezüge. Diese haben gemeinsam, dass sie an eine (frühere) Erwerbstätigkeit anknüpfen. Leistungen aus anderen als den dort genannten Rechtsverhältnissen und Quellen unterliegen nicht der Beitragspflicht. Deshalb bleiben Einkünfte, die nicht im Zusammenhang mit dem Erwerbsleben stehen (z. B. auf Grund betriebsfremder privater Eigenvorsorge), unberücksichtigt.
Beitragspflichtig sind solche private Berufsunfähigkeitsversicherungen nur im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung, wo die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt wird.
Mit freundlichen Grüßen