Hallo,
ich bin mit meinen Kindern seit einigen Jahren bei einer GKV freiwillig versichert, da ich nicht arbeite.
In 2 Monaten heirate ich einen Berufssoldaten.
Können die Kinder und ich weiter bei unserer GKV bleiben?
Lieben Dank im Voraus.
Kicki612
PKV, was passiert nach Heirat mit Berufssoldat?
Moderator: Czauderna
Berufssoldaten sind in der Regel über den Bund versichert und verdienen nicht über der JAEG.
Somit können die Kinder bei dir in der Fami bleiben.
Natürlich hat Dr. eisenbarth recht und es ist nicht relevant, ob PKV oder nicht, wichtig ist nur die Einkommenshöhe.
Hatte allerdings in der Praxis noch nie einen Berufssoldaten der diese überschritten hat.
Somit können die Kinder bei dir in der Fami bleiben.
Natürlich hat Dr. eisenbarth recht und es ist nicht relevant, ob PKV oder nicht, wichtig ist nur die Einkommenshöhe.
Hatte allerdings in der Praxis noch nie einen Berufssoldaten der diese überschritten hat.
Zuletzt geändert von nabo1979 am 25.05.2011, 15:10, insgesamt 3-mal geändert.
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§ 10 Abs. 3 SGB V
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Dort steht nichts von PKV sondern "nicht Mitglied einer Krankenkasse". Dazu zählen nun mal auch Berufssoldaten.
Du kannst selbstverständlich freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben, wobei die Einkünfte Deines dann Ehegatten zur Beitragsberechnung zur Hälfte herangezogen werden bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
Die Kinder können nur dann versicherten bleiben wenn entweder Dein baldiger Mann nicht der Vater Deiner Kinder ist
oder
wenn er zwar der Vater ist, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient.
Sollte er über der JAEG liegen und der Vater sein, so müssen die Kinder ebenfalls freiwillig versichert werden.
Da würde ich mich dann aber nach einer PKV für die Kinder erkundigen, da die Kinder meines Wissens Beihilfeanspruch in Höhe von 70% oder 80% haben.
(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Dort steht nichts von PKV sondern "nicht Mitglied einer Krankenkasse". Dazu zählen nun mal auch Berufssoldaten.
Du kannst selbstverständlich freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben, wobei die Einkünfte Deines dann Ehegatten zur Beitragsberechnung zur Hälfte herangezogen werden bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
Die Kinder können nur dann versicherten bleiben wenn entweder Dein baldiger Mann nicht der Vater Deiner Kinder ist
oder
wenn er zwar der Vater ist, aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient.
Sollte er über der JAEG liegen und der Vater sein, so müssen die Kinder ebenfalls freiwillig versichert werden.
Da würde ich mich dann aber nach einer PKV für die Kinder erkundigen, da die Kinder meines Wissens Beihilfeanspruch in Höhe von 70% oder 80% haben.
ist der Berufsoldat nicht der leibliche Vater, sondern
Stiefvater, kommt es für die weitere Familienversicherung
noch nicht mal darauf an, wie hoch sein Einkommen ist.
ABER: etwas anderes muss noch beachtet werden.
Du bist freiwillige versichert.
Da spielen auch die Einnahmen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten (um einen solchen handelt es sich ja )
für die Beitragsberechnung zur freiw. Versicherung eine Rolle.
Die Eheschließung und die Höhe der Einnahmen des Ehemannes sind der KK zu melden.
Es wird dann eine neue Beitragsberechnung nach der Regelung des so genannten halben Familieneinkommens erfolgen.
Stiefvater, kommt es für die weitere Familienversicherung
noch nicht mal darauf an, wie hoch sein Einkommen ist.
ABER: etwas anderes muss noch beachtet werden.
Du bist freiwillige versichert.
Da spielen auch die Einnahmen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten (um einen solchen handelt es sich ja )
für die Beitragsberechnung zur freiw. Versicherung eine Rolle.
Die Eheschließung und die Höhe der Einnahmen des Ehemannes sind der KK zu melden.
Es wird dann eine neue Beitragsberechnung nach der Regelung des so genannten halben Familieneinkommens erfolgen.