Hallo,
vielleicht kann mich ein fachkundiger in dem §-Dschungel aufklären. Ich hoffe, ich habe alles korrekt gefunden, aber bin halt nicht vom Fach. Meine Suche hat mir in diesem speziellen Fall nicht geholfen.
Meine Situation:
Ich 39J, seit 15 Jahren PKV und dauerhaft über JAEG
Ehefrau 35J, GKV, aktuell pflichtversichert durch ALG I (absehbar keine Arbeitsaufnahme geplant)
Sind folgende Annahme korrekt:
1) Wenn ich zum 1. Juni ohne zeitliche Begrenzung meine Arbeitszeit und damit Gehalt so verringere, dass ich unter die besondere JAEG komme, werde ich durch die vorausschauende Betrachtung ab 1. Juni sofort versicherungspflichtig (wenn das Unternehmen mich entsprechend meldet)
2) Wenn ich dann ab Juli für 12 Monate Elternzeit (ohne Elterngeld) nehme bleibe ich für die Zeit kosenfrei pflichtversichert. Meine Frau läßt den restlichen ALG I Anspruch gleichzeitig 1 Jahr ruhen da wir verreisen wollen (sep. Auslands-KV, keine Leistungen aus der GKV benötigt)
3) Wenn ich nach diesen 12 Monaten wieder mit Einkommen unter JAEG anfange zu arbeiten bleibe ich pflictversichert.
4) Eine spätere Erhöhung der Arbeitszeit und überschreitung der JAEG ist unschädlich da bereits die 12 Monate Versicherungszeit abgelaufen sind
Klappt das?
Danke!
PKV => GKV
Moderator: Czauderna