Hallo,
kurz zu meinem Fall:
ich war bis gestern 19.10. in der Reha. Vor der Reha war ich seid mitte Febr. 2010 AU und zähle zum "Sonderfall", da ich seid März nicht im Arbeitsverhältniss stehe...(Kündigung in der Probezeit durch AG)
Ich habe bis zum 20.09. Krankengeld bekommen, dann bis zum 20.10. Übergangsgeld. Nun wurde ich arbeitsfähig entlassen, trotz der Aussage des Stationsarztes, das ich aus seiner Sicht AU bin. Am Rande aber, dort wird jeder arbeitsfähig entlassen, auch wenn sich der Schmerzzustand nicht verändert hat...
Nun war ich gestern gleich beim Arzt, dieser hat mich AU geschrieben, morgen muss ich zum A-Amt, habe aber wahrscheinlich die Antwartschaft nicht erfüllt, daher auch keinen Anspruch. Auf ALG II sieht der Anspruch auch sch*** aus.
Nun gab es heute ein Gespräch mit der KK, die sind auf meiner Seite, wenn mein beh. Doc meine AU weiter vernüftig begründet. Weitere AU wird jetzt überprüft etc.
Jetzt aber zur Frage: ich bin nicht verh. daher kommt eine familienversicherung nicht in Frage.
Gibt es in meinem Fall auch die 4 Wochen Nachversicherung? Oder ist meine Mitgliedschaft am 20.09. zu Ende gegangen? Was ist mit den aktuellen Arztbesuchen? Nicht das meine KK irgendwann sagt, das ich nicht in dem Zeitraum der Prüfung nicht versichert war/ bin.
Bin ich oder bin ich nicht versichert?
LG
Pflichtversichicherung, ja oder nein?
Moderator: Czauderna
Re: Pflichtversichicherung, ja oder nein?
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo,
na, das hört sich doch schon mal gut an - wenn die Kasse da mitspielt kommt es zur Folge-Arbeitsunfähigjkeitsanerkennung und die Kasse zahlt nahtlos nach dem Übergangsgeld wieder Krankengeld wobei die Mitgliedschaft erhalten bleibt.
Der Arzt muss der Kasse nur palusibel erklären, dass du, auch wenn es auf dem Entlassungsschein der Reha-Klinik anders steht, eben nicht arbeitsfähig entlassen wurdest.
Gruss
Czauderna
na, das hört sich doch schon mal gut an - wenn die Kasse da mitspielt kommt es zur Folge-Arbeitsunfähigjkeitsanerkennung und die Kasse zahlt nahtlos nach dem Übergangsgeld wieder Krankengeld wobei die Mitgliedschaft erhalten bleibt.
Der Arzt muss der Kasse nur palusibel erklären, dass du, auch wenn es auf dem Entlassungsschein der Reha-Klinik anders steht, eben nicht arbeitsfähig entlassen wurdest.
Gruss
Czauderna
nachgehender Leistungsanspruch
Hallo Juma,
guckst Du hier (am Ende der Antwort): http://www.krankenkassenforum.de/wie-ge ... ght=#23680 Ist das gezielt genug oder hast Du dazu Rückfragen? immer gern
guckst Du hier (am Ende der Antwort): http://www.krankenkassenforum.de/wie-ge ... ght=#23680 Ist das gezielt genug oder hast Du dazu Rückfragen? immer gern
Hallo,
MfG
ratte1
Mach Dir keine Sorgen, versichert bist Du auf jeden Fall. Entweder im Rahmen eines nachgehenden Leistungsanspruchs, einer freiwilligen Versicherung oder aber als sonst Nichtversicherte. Klären kann man das aber auch noch nach der (hoffentlich positiven) Entscheidung der KK.Juma hat geschrieben:Hallöchen,
ganz langsam, das ganze wird trotzdem erstmal geprüft...leider...
Meine Frage wurde aber nicht beantwortet:
Bin ich während dieser Überprüfungsphase krankenversichert??
Über eine geziehlte Antwort würde ich mich freuen.
MfG
ratte1