Sehr geehrte Forenfreunde,
... es wird meines Wissens in nächster Zeit eine Pflegeversicherungsnovelle in Kraft treten welche eine Deckelung des Eigenanteils der Heimbewohner betrifft. Leider ist diesbezüglich noch nicht klar wie diese Anpassung konkret aussehen wird :
- nach meinem Eindruck greift diese Deckungsklausel nur ab einer gewissen Obergrenze, denn es gibt ja bekanntlich Seniorenheime die deutlich über dem Durchschnitt liegen was die Pflegekosten einer vollstationären Betreuung betrifft.
- wenn diese nur bei sehr teuren Seniorenresidenzen greifen sollte bleibt eine relative Überlastung bei einigen Heimbewohnern erhalten.
- was mir persönlich noch unklar ist : greift denn bei einer kompletten Verwertung des Wohneigentums automatisch zunächst die Unterhaltspflicht für die leiblichen Kinder und sind Bezieher von Arbeitslosengeld 2 von dieser Pflicht befreit ?!
Pflegekosten-Eigenanteil : Spahns Decklungspläne
Moderator: Czauderna
Re: Pflegekosten-Eigenanteil : Spahns Decklungspläne
Hallo,
hier ein Link, der sich mit der Aufschlüsselung der Pflegekosten befasst - https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... asse-13906
Oftmals meinen die Pflegebedürftigen, dass die geplante Deckelung die Gesamtzuzahlung, also auch die für Unterkunft und Verpflegung (meist der größte Brocken) meint, dem ist aber nicht so - also, Vorsicht
Gruss
Czauderna
hier ein Link, der sich mit der Aufschlüsselung der Pflegekosten befasst - https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... asse-13906
Oftmals meinen die Pflegebedürftigen, dass die geplante Deckelung die Gesamtzuzahlung, also auch die für Unterkunft und Verpflegung (meist der größte Brocken) meint, dem ist aber nicht so - also, Vorsicht
Gruss
Czauderna