Pensionsrückstellungen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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clh
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Pensionsrückstellungen

Beitrag von clh » 17.08.2016, 22:29

Guten Tag,

weil es mir bei dem letzten Bericht der TK auffiel: Dass die gesetzlichen Krankenkassen für beamtenähnliche Arbeitsverhältnisse bis 1993 Rückstellungen bilden müssen, hab ich gelesen. Aber, den Passus im Gesetz, dass die Rückstellungen über die Krankenkassenbeiträge und nicht durch die Angestellten der Krankenkassen bezahlt werden müssen, finde ich nicht. Versteht Ihr, wie ich das meine? Warum müssen Beitragsgelder dafür hergenommen werden und warum wird nicht beispielsweise bei den Angestelltentarifen gespart? Ich habe direkt bei der TK gefragt, die sagt nur lapidar: "Das ist halt Gesetz". Aber sie gibt mir keinen Hinweis auf die Stelle im Gesetz, wo da steht: Einzubehalten von den Beitragsgeldern o. ä.

Vielen Dank und frdl. Grüße

broemmel
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Beitrag von broemmel » 18.08.2016, 12:19

Es handelt sich um eine Leistung des Arbeitgebers.

Die Leistung von Arbeitgebern werden aus den Einnahmen des Arbeitgebers bestritten.

Und jetzt ersetze Arbeitgeber durch Krankenkasse.

Und was ist jetzt Deine Frage?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 20.08.2016, 14:57

Da gab es also damals die DO-Angestellten, denen von ihrem Arbeitgeber beamtenähnliche Altersbezüge versprochen wurden. Diese Pensionen wurden/werden aus Beitragsgeldern sozusagen on top gezahlt, das ist der Unterschied zu Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, bei der es einen "Arbeitnehmeranteil" gibt.

Mit welcher Begründung sollen diese Bezüge (denn nichts anderes sind die Rückstellungen) nun plötzlich doch als Arbeitnehmeranteil abgezogen werden? Am besten noch von den Bezügen der Angestellten, die eh schon einen Arbeitnehmeranteil zahlen?!?

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