Ich habe da mal eine wichtige Frage und hoffe das mir jemand dabei helfen kann.
Also meine Mutter ist freiwillig gesetzlich versichtert. Da mein Vater selbstständig war, Umsätze beim Finanzamt geschätzt wurden, sind da jetzt noch einige Beiträge offen.
Wegen einer Beitragserhöhung hat meine Mutter nun von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und ist zu einer anderen gesetzlichen KK gewechselt. Im Vorabgespräch meinte die neue KK das es denen egal sei, ob bei der alten KK noch Beiträge offen wären, das hätte mit denen nichts zu tun. Soweit alles klar, die neue KK hat sie auch aufgenommen und der Versicherungsschutz beginnt ab dem 01.06.
Diese Woche kam dann ein Schreiben von der neue KK, in dem steht das sie von der alten KK erfahren haben das es da noch offene Beiträge gibt und die neue KK meine Mutter nur begrenz versichert, also quasi nur Notfälle.
Was meint ihr dazu? Kann das sein? Was kann man da machen?
Der neuen KK kann es doch egal sein das meine Mutter einer anderen noch Beiträge schuldet solange Sie ihre Beiträge bei der neuen regelmäßig bezahlt.
Danke für Eure Hilfe
Offene Beiträge alte KK, Wechsel zu einer anderen KK
Moderator: Czauderna
Hallo, nein, das ist schon richtig so - die neue Kasse darf keinen vollen Leistungsschutz einräumen solange noch Beiträge offen sind.
Man muss ja auch bedenken dass seit Einführung des Gesundheitsfonds die Beiträge nicht mehr direkt an die Kasse gehen (ausgenommen Zusatzbeitrag) sondern eben in den Fond und daraus erhalten dann die Krankenkassen ihr Geld. Mit anderen Worten hier wird nicht einer Krankenkasse Geld geschuldet sondern allen.
Ausserdem wird dadurch eine Gleichbehandlung sichergestellt.
wenn ich meine Beiträge bei Kasse A nicht bezahlen kann und deshalb keine Regelleisten erhalte dann wechsele ich schnell zur Kasse B und dann weiter zu C usw. usw.
Dies nur als allgemeine Aussage.
Gruß
Czauderna
Man muss ja auch bedenken dass seit Einführung des Gesundheitsfonds die Beiträge nicht mehr direkt an die Kasse gehen (ausgenommen Zusatzbeitrag) sondern eben in den Fond und daraus erhalten dann die Krankenkassen ihr Geld. Mit anderen Worten hier wird nicht einer Krankenkasse Geld geschuldet sondern allen.
Ausserdem wird dadurch eine Gleichbehandlung sichergestellt.
wenn ich meine Beiträge bei Kasse A nicht bezahlen kann und deshalb keine Regelleisten erhalte dann wechsele ich schnell zur Kasse B und dann weiter zu C usw. usw.
Dies nur als allgemeine Aussage.
Gruß
Czauderna
Re: Offene Beiträge alte KK, Wechsel zu einer anderen KK
Diese Aussage der neuen Krankenkasse bezog sich rein auf die Aufnahme als neues Mitglied. Wegen Beitragsrückständen darf eine Krankenkasse nämlich niemanden ablehnen.gemini hat geschrieben:Im Vorabgespräch meinte die neue KK das es denen egal sei, ob bei der alten KK noch Beiträge offen wären, das hätte mit denen nichts zu tun.
Die Leistungsausschluss ist dann die Kehrseite des ganzen. Die alte Krankenkasse muss der neuen Krankenkasse melden, dass Beitragsrückstände bestehen, aufgrund dessen schon bei der alten Kasse eine Leistungsausschluss bestand. Die neue Kasse setzt diesen Leistungsausschluss solange fort, bis der Beitragsrückstand bei der alten Kasse bezahlt wurde, oder durch eine Ratenzahlungsvereinbarung regelmäßig abgezahlt wird.
Kurz gesagt, ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Alles rechtens.