Nicht mehr krankenversichert - Frage
Moderator: Czauderna
Hallo Heinrich, irgendwie kapiert er es immer noch nicht, da er keine 22 mehr is,t das 23 Lebensjahr vollendet hat ist er aus der Fama raus.
Da irgend jemand einwenig, wie soll ich sagen, schusselig war oder ist, ist er zwischen der Vollendung des 23 Lenbensjahres und den erneuten Anspruch auf Familienversicherung nicht krankenversichert.
Wie du schon so schön geschrieben hast, sollte er sich mal Richtung Gst. seiner Krankenkasse bewegen, sonst bewegen Ihm demnächst Schulden, als Beitragsschuldner.
Und das könnte heißen, ein netter kleines Mahn- und Vollstrecjungsverfahren.
Aber wir alten ......, sind ja ........ und können der Jugend nur Ihren Lauf lassen.
Gruß
cicero
Da irgend jemand einwenig, wie soll ich sagen, schusselig war oder ist, ist er zwischen der Vollendung des 23 Lenbensjahres und den erneuten Anspruch auf Familienversicherung nicht krankenversichert.
Wie du schon so schön geschrieben hast, sollte er sich mal Richtung Gst. seiner Krankenkasse bewegen, sonst bewegen Ihm demnächst Schulden, als Beitragsschuldner.
Und das könnte heißen, ein netter kleines Mahn- und Vollstrecjungsverfahren.
Aber wir alten ......, sind ja ........ und können der Jugend nur Ihren Lauf lassen.
Gruß
cicero
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 12.10.2009, 15:39
@heinrich: Ich will hier wirklich niemand verarschen. Hole mir nur Infos. Bin so und frage immer überall nach. Ich hab ja bei der KK nachgefragt und die sagten: "Wenn ich wieder über meinen Vater versichert sein will, dann brauch ich eine aktuelle Schulbescheinigung." Bin seit 9. Oktober wieder Schüler und habe somit Anspruch auf Familienversicherung, oder nicht? Verstehe ich da was falsch
Ich weiß, dass ich von Ende meines 23. Lebensjahr (April) bis jetzt nicht krankenversichert war. Das leuchtet mir ein.
Ich weiß, dass ich von Ende meines 23. Lebensjahr (April) bis jetzt nicht krankenversichert war. Das leuchtet mir ein.
Zuletzt geändert von PeterVonFrosta am 13.10.2009, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
Also wie alt bist du? jetzt?
Wann hast du das 23 Lebensjahr vollendet?
Wenn du das 23 Lebensjahr vollendet hast, sagen wir du bist am 01.10.1996 geboren, das heißt du vollendest das 23 Lebensjahr am 30.09.09 um 24 :00.
Das heißt wenn du jetzt in der Familienversicherung deiner Eltern bist, arbeitslos bist, nicht studierst oder zur Schule gehts, das du am 30.09.09 aus der Familienversicherung fliegst und ab dem 01.10.09 nicht mehr krankenversichert bist.
Das heißt weiter du bist ab dem 01.10.2009 versicherungspflichtig, das heißt du mußt einen Beitrag zahlen, entwedr als freiwilliges Mitglied oder wenndu Hartz IV beziehst , als ALG II Empfänger.
Das heißt also .............
Wann hast du das 23 Lebensjahr vollendet?
Wenn du das 23 Lebensjahr vollendet hast, sagen wir du bist am 01.10.1996 geboren, das heißt du vollendest das 23 Lebensjahr am 30.09.09 um 24 :00.
Das heißt wenn du jetzt in der Familienversicherung deiner Eltern bist, arbeitslos bist, nicht studierst oder zur Schule gehts, das du am 30.09.09 aus der Familienversicherung fliegst und ab dem 01.10.09 nicht mehr krankenversichert bist.
Das heißt weiter du bist ab dem 01.10.2009 versicherungspflichtig, das heißt du mußt einen Beitrag zahlen, entwedr als freiwilliges Mitglied oder wenndu Hartz IV beziehst , als ALG II Empfänger.
Das heißt also .............
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 12.10.2009, 15:39
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 12.10.2009, 15:39
-
- Beiträge: 10
- Registriert: 12.10.2009, 15:39
Und wieder stellt der Herr Von Frosta eine Frage.
Diesmal: Wie sieht's eigentlich mit 'nem Nebenjob aus? Ich weiß, dass man mit einem 400-Euro-Job nicht krankenversichert ist, aber hat man dann Anspruch auf Familienversicherung? Also wenn man jetzt mit 24 keine Schule oder Studium macht, sondern nur einen Nebenjob hat.
Diesmal: Wie sieht's eigentlich mit 'nem Nebenjob aus? Ich weiß, dass man mit einem 400-Euro-Job nicht krankenversichert ist, aber hat man dann Anspruch auf Familienversicherung? Also wenn man jetzt mit 24 keine Schule oder Studium macht, sondern nur einen Nebenjob hat.
wenn man in der Familienversicherung drin ist
und dann eine geringfügige Beschäftigung (im Sprachgebrauch auch
400 EUR-Job) ausübt, dann bl e i b t man man in der Familienversicherung din, wenn insgesamt keine Gesamteinnnahmen oberhalb 400 EUR vorliegen (also einschl. anderer Einnahmearten).
Wenn man aber NICHT in der der Familienversicherung drin ist, kommt man durch einen 400 EUR-Job auch nicht in die Familienversicherung rein.
Sonst würde ein Familienangehöriger doch durch einen Job von wenigen EUR im Monat (Sagen wir mal 10 EUR) im Monat, was ja auch zu den 400 EUR-Jobs gehört, in die Familienversicherung reinrutschen können. Da wären der Manipulation ja "Tür und Tor" geöffnet.
Wenn Du ab 09.10.2009 Schüler bist und noch keine 25 Jahre alt bist, sollte für Dich doch eine Familienversicherung bestehen.
und dann eine geringfügige Beschäftigung (im Sprachgebrauch auch
400 EUR-Job) ausübt, dann bl e i b t man man in der Familienversicherung din, wenn insgesamt keine Gesamteinnnahmen oberhalb 400 EUR vorliegen (also einschl. anderer Einnahmearten).
Wenn man aber NICHT in der der Familienversicherung drin ist, kommt man durch einen 400 EUR-Job auch nicht in die Familienversicherung rein.
Sonst würde ein Familienangehöriger doch durch einen Job von wenigen EUR im Monat (Sagen wir mal 10 EUR) im Monat, was ja auch zu den 400 EUR-Jobs gehört, in die Familienversicherung reinrutschen können. Da wären der Manipulation ja "Tür und Tor" geöffnet.
Wenn Du ab 09.10.2009 Schüler bist und noch keine 25 Jahre alt bist, sollte für Dich doch eine Familienversicherung bestehen.