Mit Datum vom 29.03.10 wurde v. BVA eine neues bzw ergänzendes Urteil zum Thema GKV und Wettbewerb veröffentlicht.
Rundschreiben II -2-59998 -2149/2009 beschäftigt sich en Detail mit den gewerblichen Werbern und Laienwerbern.
Pro Mitglied, siehe Seite 4 , Punkt 2 Verbuchung und Werbekosten dürfen pro Jahr 3,83 € / 2010 für Marketingzwecke ausgegeben werden..
Stellt sich die Frage, wie hoch ist denn der tatsächliche Einsatz der Mittel.
Gruß
Cicero
Neues Rundschreiben zum Thema Wettbewerb in der GKV
Moderator: Czauderna